Hier haben sich ja mittlerweile mehrere klagewillige Teilnehmer geäußert. Nach der Bremer-Entscheidung und der Veröffentlichung des Regierungsentwurfs des Bundesbesoldungsgesetzes wäre ein guter Zeitpunkt für eine Klage. Vorarbeiten kann man auch jetzt schon beginnen.
Das Thema Mindestabstandsgebot sollte (hoffentlich) in Zukunft kein großes Thema mehr sein, welches gerichtlich geklärt werden muss.
Abstandsgebot und Prozeduralisierung dürften weiterhin ein Thema sein, welches erneut gerichtlich durch das BVerfG geklärt werden muss. Beim Abstandsgebot insbesondere die enorme Höhe von Familienzuschlägen, wie viel macht die Grundbesoldung aus, Bezahlung nach Kindern nicht Amt oder Leistung etc. beim Thema Prozeduralisierung Anrechnung von Partnereinkommen (beim Bund glaube ich kein Thema). Swen weiß sicherlich besser wo beim Thema Prozeduralisierung hinsichtlich der Bundesbesoldung der Schuh drückt.
Gut wäre es, wenn man Kläger aus dem einfachen, mittleren, gehobenen und höherem Dienst findet. Dann kann man theoretisch alles abdecken. Klagen in NRW und nördlichen Bundesländer haben es in der Vergangenheit zum BVerfG geschafft. In BW und Bayern nicht, die sind als Klageorte nicht ganz optimal.
Vielleicht man verhindert so eine neue Endlosschleife.