Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2091040 times)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7965 am: 14.10.2023 18:18 »
Was dazu verdienen wie der hier mitlesende MinR mit dem Kommentar zum Einwanderungsrecht oder so ?  ;)  oder hatte ich das in einem der früheren Beiträge hier falsch gelesen ? Habe leider im Büro nicht die Zeit für sowas und neben der auch noch nicht trotz Zusage reduzierten Wochenarbeitszeit nicht die Zeit und Lust auf eine Nebentätigkeit. Mir würde es bei aller Bescheidenheit 4schon reichen dem Amte angemessen besoldet zu werden.   ;)

Foxtrott

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7966 am: 14.10.2023 18:45 »
In meinem Amt (Bundesoberbehörde) üben 1/3 der Anwärter bereits Nebentätigkeiten aus. Das wird natürlich nicht gern gesehen, da erwartet wird, sich mit voller Kraft dem Dienst zu widmen. Ich mag die Idee, vielleicht lässt sich ja tatsächlich ein Nebenverdienst konstruieren, der Spaß macht und etwas Geld in die Kasse spült. Eine gute Idee fehlt mir noch aber sobald ich sie habe, bin ich auch dabei. Interessant zu sehen, wie die Führungskräfte aif einen solchen Antrag reagieren würden.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7967 am: 14.10.2023 18:55 »
in Thüringen haben 1.000 Beamte von 30.000 Beamten Klage auf amtsangemessene Alimentation gegen den Dienstherrn eingereicht.

1000 Beamte klagen wegen ihrer Besoldung gegen das Land Thüringen | Politik | Thüringische Landeszeitung

https://www.tlz.de/politik/1000-beamte-klagen-gegen-das-land-thueringen-id239792237.html

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BuBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7968 am: 14.10.2023 22:04 »
in Thüringen haben 1.000 Beamte von 30.000 Beamten Klage auf amtsangemessene Alimentation gegen den Dienstherrn eingereicht.

1000 Beamte klagen wegen ihrer Besoldung gegen das Land Thüringen | Politik | Thüringische Landeszeitung

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Das Statement der DGB  ::)
Also die Gewerkschaften kann man alle in der Pfeife rauchen. Zum Glück haben wir noch den DRB im Team….

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7969 am: 14.10.2023 22:04 »
in Thüringen haben 1.000 Beamte von 30.000 Beamten Klage auf amtsangemessene Alimentation gegen den Dienstherrn eingereicht.

1000 Beamte klagen wegen ihrer Besoldung gegen das Land Thüringen | Politik | Thüringische Landeszeitung

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Seit wann können Klagen "ruhend" gestellt werden?
Ich denke es geht hier eher um Widersprüche?

SlawischerBaL

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7970 am: 14.10.2023 22:27 »
AEZ nur für Mieter oder Menschen mit TG Wohnung? Beamte mit selbstgenutzter gehen dann leer aus ?

Wie kommst du denn auf so einen Quatsch ?

Auch wenn das für dich nach Quatsch klingt, treffe ich keine Aussage sondern stelle eine Frage.
Der AEZ soll ja - wenn ich es richtig verstanden habe - an den Mietspiegel des Dienstsorts gekoppelt sein.
Da würde mich schon interessieren wie sich das am Ende tatsächlich auf der Bezügeabrechnung bezahlt macht. Ob die Zahlung an einen anerkannten Wohnsitz gekoppelt ist uvm.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7971 am: 14.10.2023 22:36 »
Es ist soweit ich es beurteilen kann erschreckend, dass die Verbände ganz offensichtlich sich der Problematik nicht annehmen wollen oder diese gar als nicht gegeben annehmen.
Was sagen denn die Rechtsabteilungen der Verbände? 
Betrachtet man die Stellungnahme des DRB und das sind ja Richter, die berufsbedingt Urteile und rechtliche Situstionen durchaus bewerten können, so muss man doch sehr wohl davon ausgehen, dass die hier reichlich diskutierte Gesetzgebung eben nicht verfassungsgemäss ist. Nimmt man noch die Stellungnahmen namhafter Autoren wie Battis oder Schwan hinzu kann man  doch dem Grunde nach nur zu der Erkenntnis kommen, dass die Besoldungsgesetzgebung nicht der Verfassung entsprechen und die ergangenen Urteile des BVerfG bewusst ignoriert werden. Diese Verbände und Interessenvertretungen sind ganz offensichtlich nicht an den Interessen der Mitglieder bzw der durch sie vertretenen Berufsgruppen interessiert. Da ist ganz offensichtlich bei all den einschlägigen Kommentaren und Bedenken an der Gesetzgebung nicht mal ein Hauch von einem Zweifel vorhanden.
Solche Verbände braucht kein Mitglied.
Einfach nur erschreckend das die Mitglieder und die zu vertretene Berufsgruppe quasi im Regen stehen gelassen werden. Wofür braucht man solche Interessenvertretungen ?
Der Name Interessenvertretung an sich ist in diesem Zusammenhang reiner Sarkasmus.
Es sei denn man unterstellt einfach mal es werden die Interessen der Dienstherrn vertreten und nicht die der Mitglieder.

BuBea

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7972 am: 15.10.2023 09:52 »
Ich gehe davon aus, dass es zwischen DBB und BMI im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Gespräche ein Agreement gab: Verzicht gegenüber den Besoldungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab dem Jahr 2021 gegen ein Stillhalten des DBB!

Bislang gibt es vom DBB ja nur immer die Forderung, endlich das Urteil umzusetzen (=harmlos). Das könnte sich ändern, wenn es einen Kabinettsbeschluss zum hier diskutierten Entwurf gibt und man feststellt, dass man im parlamentarischen Verfahren auch nicht weiter gehört wird.

Möglicherweise wartet auch das BVerfG auf einen Kabinettsbeschluss. Einen Referentenentwurf kann und wird es nicht berücksichtigen. Einen ins parlamentarische Verfahren eingebrachten Entwurf vielleicht schon.


Versuch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7973 am: 15.10.2023 10:14 »
Ich gehe davon aus, dass es zwischen DBB und BMI im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Gespräche ein Agreement gab: Verzicht gegenüber den Besoldungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab dem Jahr 2021 gegen ein Stillhalten des DBB!

Bislang gibt es vom DBB ja nur immer die Forderung, endlich das Urteil umzusetzen (=harmlos). Das könnte sich ändern, wenn es einen Kabinettsbeschluss zum hier diskutierten Entwurf gibt und man feststellt, dass man im parlamentarischen Verfahren auch nicht weiter gehört wird.

Möglicherweise wartet auch das BVerfG auf einen Kabinettsbeschluss. Einen Referentenentwurf kann und wird es nicht berücksichtigen. Einen ins parlamentarische Verfahren eingebrachten Entwurf vielleicht schon.
Wir sol etwas berücksichtigt werden, wenn es keine Klage dagegen gibt?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7974 am: 15.10.2023 10:15 »
AEZ nur für Mieter oder Menschen mit TG Wohnung? Beamte mit selbstgenutzter gehen dann leer aus ?

Wie kommst du denn auf so einen Quatsch ?

Auch wenn das für dich nach Quatsch klingt, treffe ich keine Aussage sondern stelle eine Frage.
Der AEZ soll ja - wenn ich es richtig verstanden habe - an den Mietspiegel des Dienstsorts gekoppelt sein.
Da würde mich schon interessieren wie sich das am Ende tatsächlich auf der Bezügeabrechnung bezahlt macht. Ob die Zahlung an einen anerkannten Wohnsitz gekoppelt ist uvm.

Das hast du falsch verstanden relevant ist der Wohnort. Die wissen nämlich ganz genau, das sich der Großteil keine teuren Gegenden leisten kann.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7975 am: 15.10.2023 11:36 »
Ich gehe davon aus, dass es zwischen DBB und BMI im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Gespräche ein Agreement gab: Verzicht gegenüber den Besoldungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab dem Jahr 2021 gegen ein Stillhalten des DBB!

Bislang gibt es vom DBB ja nur immer die Forderung, endlich das Urteil umzusetzen (=harmlos). Das könnte sich ändern, wenn es einen Kabinettsbeschluss zum hier diskutierten Entwurf gibt und man feststellt, dass man im parlamentarischen Verfahren auch nicht weiter gehört wird.

Möglicherweise wartet auch das BVerfG auf einen Kabinettsbeschluss. Einen Referentenentwurf kann und wird es nicht berücksichtigen. Einen ins parlamentarische Verfahren eingebrachten Entwurf vielleicht schon.

Nochmals.
Von Amts wegen wird sich das BVerfG nicht zu einer rechtlichen Besoldungsfrage äußern. Es bedarf schon einer zulässigen Klage zu dieser Thematik.

Nanum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7976 am: 15.10.2023 13:38 »
Hallo,


aktuell gilt viel mehr, dass sich im Lichte von mitterweile Jahrzehnten gar nicht relevant geäußert wurde. Denn im Maßstab von Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit ist die zeitschiene leider deutlich zu langfristig.


Was nützt Es mir nach 30 Jahren recht zu bekommen wenn ich dann bereits tot bin.

Bundi

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« Antwort #7977 am: 15.10.2023 19:11 »
Ich gehe davon aus, dass es zwischen DBB und BMI im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Gespräche ein Agreement gab: Verzicht gegenüber den Besoldungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab dem Jahr 2021 gegen ein Stillhalten des DBB!

Bislang gibt es vom DBB ja nur immer die Forderung, endlich das Urteil umzusetzen (=harmlos). Das könnte sich ändern, wenn es einen Kabinettsbeschluss zum hier diskutierten Entwurf gibt und man feststellt, dass man im parlamentarischen Verfahren auch nicht weiter gehört wird.

Möglicherweise wartet auch das BVerfG auf einen Kabinettsbeschluss. Einen Referentenentwurf kann und wird es nicht berücksichtigen. Einen ins parlamentarische Verfahren eingebrachten Entwurf vielleicht schon.

Nochmals.
Von Amts wegen wird sich das BVerfG nicht zu einer rechtlichen Besoldungsfrage äußern. Es bedarf schon einer zulässigen Klage zu dieser Thematik.

Ich gehe davon aus, dass das BVerfG ein entsprechendes BesG schon zur Kenntnis nehmen wird. Es wird nicht hinsichtlich der Bundesbedoldung urteilen da keine Klsge anhängig ist, aber ich kann mir schon vorstellen das ein offensichtlich verfassungswidriges BesG bei den anstehenden Beschlussfassungen entsprechend zur Kenntnis genommen wird.
Die Richter sind ja nicht weltfremd und bekommen sehr wohl mit was vor sich geht bzw was die Gesetzgeber so "zum besten geben".
Leider ist ja kein Verfahren zur Bundesbesoldung anhängig so dass sich die Gesetzgeber ihre Quittung abholen können.

Ozymandias

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« Antwort #7978 am: 15.10.2023 19:35 »
Hier haben sich ja mittlerweile mehrere klagewillige Teilnehmer geäußert. Nach der Bremer-Entscheidung und der Veröffentlichung des Regierungsentwurfs des Bundesbesoldungsgesetzes wäre ein guter Zeitpunkt für eine Klage. Vorarbeiten kann man auch jetzt schon beginnen.

Das Thema Mindestabstandsgebot sollte (hoffentlich) in Zukunft kein großes Thema mehr sein, welches gerichtlich geklärt werden muss.
Abstandsgebot und Prozeduralisierung dürften weiterhin ein Thema sein, welches erneut gerichtlich durch das BVerfG geklärt werden muss. Beim Abstandsgebot insbesondere die enorme Höhe von Familienzuschlägen, wie viel macht die Grundbesoldung aus, Bezahlung nach Kindern nicht Amt oder Leistung etc. beim Thema Prozeduralisierung Anrechnung von Partnereinkommen (beim Bund glaube ich kein Thema). Swen weiß sicherlich besser wo beim Thema Prozeduralisierung hinsichtlich der Bundesbesoldung der Schuh drückt.

Gut wäre es, wenn man Kläger aus dem einfachen, mittleren, gehobenen und höherem Dienst findet. Dann kann man theoretisch alles abdecken. Klagen in NRW und nördlichen Bundesländer haben es in der Vergangenheit zum BVerfG geschafft. In BW und Bayern nicht, die sind als Klageorte nicht ganz optimal.

Vielleicht man verhindert so eine neue Endlosschleife.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7979 am: 15.10.2023 20:21 »
Ein kinderloser Kläger aus dem hD oder oberen gD würde es auch schon weitgehend tun; am besten wohnhaft auf dem Lande.  ;)