Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088509 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7980 am: 15.10.2023 21:39 »

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In BW und Bayern nicht, die sind als Klageorte nicht ganz optimal.


Verliefen Klagen in den südlichen Bundesländern wenig erfolgreich? Und falls ja, wieso?



Anbei noch ein weiterer Beitrag zur Personalnot an Schulen.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article248011240/Bildung-in-der-Krise-Das-Ausmass-des-Unterrichtsausfalls-und-die-erdrueckende-Prognose.html?icid=search.product.onsitesearch

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7981 am: 16.10.2023 00:15 »

…..
In BW und Bayern nicht, die sind als Klageorte nicht ganz optimal.


Verliefen Klagen in den südlichen Bundesländern wenig erfolgreich? Und falls ja, wieso?

Gleiches Problem wie beim Bund, da diese früher quasi am meisten bezahlt haben, gab es die letzten 25 Jahre nach meiner oberflächlichen Recherche sehr wenig Klagen. Also auch weniger Erfahrung der Verwaltungsgerichte im Zusammenhang mit der Alimentation. Es gibt dort auch eine eher konservativere Richterschaft, die parteipolitisch bedingt ist.

Es macht eben mehr Sinn dort zu klagen, wo es in der Vergangenheit schon erfolgreiche Verfahren gab und wo es z.B. auch durch anhängige Klagen von Landesbeamten Schützenhilfe geben kann. Dort könnte man einer Kammer dann schreiben, bitte die Rechtssprechung der Kammer bzgl. Landesbeamten aus soundso Gründen auf die Bundesbeamten übertragen.

In BW sind erst demnächst Klagen des DRB BW anhängig.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7982 am: 16.10.2023 06:22 »
Ich habe gerade die Jahresvorschau mit den erledigten Beschlüssen und Urteile angesehen und stelle fest, dass jetzt Mitte Oktober weitaus weniger als die Hälfte der angekündigten Fälle final bearbeitet wurde. Wenn ich meine Jahresplanung derart verfehlen würde,  würde mir mein Vorgesetzter ein paar unangenehme Fragen stellen.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7983 am: 16.10.2023 07:48 »


Anbei noch ein weiterer Beitrag zur Personalnot an Schulen.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article248011240/Bildung-in-der-Krise-Das-Ausmass-des-Unterrichtsausfalls-und-die-erdrueckende-Prognose.html?icid=search.product.onsitesearch

Der Beitrag fasst die Situation leider treffend zusammen. Zugleich darf man weder auf eine kurz- noch auf eine mittelfristige Besserung hoffen. Wenn Berlin auch hier ein weiteres Mal spitze ist, sieht's überall nicht gerade rosig aus.

"Die GEW hält es aber gerade wegen des dramatischen Lehrermangels für zwingend notwendig, den Beruf schnell wieder attraktiver zu machen. Bei besseren Arbeitsbedingungen, so das Argument, wäre so mancher der 1000 Berliner Lehrer, die im vergangenen Schuljahr den Dienst quittiert hatten, im Job geblieben, andere hätten ihre Stundenzahl nicht freiwillig reduziert. Senat und Lehrervertreter stehen sich also unversöhnlich einander gegenüber – und die Berliner Schüler und Eltern müssen sich auf viele weitere Streiktage einstellen. [...] Die Versuche, gegenzusteuern oder wenigstens die ärgsten Löcher zu stopfen, nehmen mittlerweile teils fast schon verzweifelte Formen an. In Berlin hatten laut Bildungsgewerkschaft GEW zwei Drittel der neu eingestellten Lehrer weder einen Lehramtsabschluss noch ein Schulfach studiert."

All das hat allerdings nichts mit der Bezahlung zu tun, sondern ausschließlich andere Gründe, wobei die Senatskanzlei, die zunehmend wegen ihres guten Herzens wieder auf die Verbeamtung von Lehrkräften setzt, gerade eine umfassende und auf mehrere Jahre angelegte vorbildliche empirische Studie vorbereitet, die das zentrale Problem an den deutschen Schulen untersuchen wird, um danach gezielte Lösungsperspektiven herauszuarbeiten und also grundlegende Reformen in Angriff zu nehmen. Diese Studie wird die entscheidende Frage mit völliger Unterstützung des Senats untersuchen und also in einem senatorischen Doppelblindverfahren herausfinden, ob es eventuell an den Berliner Schulen zu wenig Kaninchen gibt. Denn wie die KMK unlängst auf Basis ihrer jahrzehntelangen Erfahrung festgestellt hat, ist es empirisch nachgewiesen, dass die deutschen Lehrkräfte überdurchschnittlich häufig Kaninchen als süß qualifizieren, sodass durch eine Bildungsoffensive "Mehr Kaninchen wagen" der Bildungsnotstand mit hoher Wahrscheinlichkeit in so kreativer wie effektiver Weise behoben werden kann, wie die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie in ihrer aktuellen Funktion als Vorsitzende der KMK ausführte. "Wir starten gerade in Berlin die Aktion 'Lasst Kaninchen regnen' und fordern dabei die Elternschaft auf, den Schulen möglichst rasch möglichst viele Kaninchen zu spenden." Auch plane man, da die Frage der Finanzierung von Freigehegen noch nicht abschließend geklärt sei, die Tiere zunächst einmal in den Postfächern der Lehrkräfte unterzubringen. "Wir erwarten uns hiervon umfassende Synergieeffekte", führte die Vorsitzende der KMK aus. So finde sich in dieser Maßnahme ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung der Berliner Schulen, die schon heute allerdings nur als vorbildlich zu qualifizieren sei. Denn die Lehrkraft könne nun quasi im Vorbeigehen vor einer der Vertretungsstunden Kraft und damit sich selbst, wenn auch eben nicht die eingehende Post sammeln, was Zeit für die Unterrichtsvorbereitung mit sich bringe und es ebenso als wichtiger Beitrag zur Gesundhaltung von Lehrkräften rechtfertige, das Stundendeputat der Klassenfrequenz anzupassen: "Wir sehen es als wissenschaftlich erwiesen an", führte die Senatorin weiterhin aus, "dass die Lehrkräfte durch hohe Schülerzahlen in den Klassen nachhaltig motiviert werden. Deshalb passen wir nun die Stundendeputate der Klassenfrequenz an und belohnen so gerade die Lehrkräfte, die in schülerstarken Klassenverbänden unterrichten. Die Kaninchen in den Postkästen der Lehrkräfte werden dabei einen nachhaltigen Standortvorteil garantieren. Denn je mehr Schülerinnen und Schüler sich in den Klassengehegen aufhalten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie den Kaninchen Grünfutter mitbringen, damit jene nicht verhungern. Die Gesundhaltung von Kaninchen, Lehrkräften und der Schülerinnen und Schüler liegt uns seit jeher besonders am Herzen. Hier liegt eine Win-Win-Situation vor, weshalb wir schon 2021 die Kaninchenzulage auch für Lehrkräfte in das Besoldungsgesetz eingeführt haben. Sie hat seitdem in allen Ländern nachhaltige Wirkung entfaltet. Auch hier sind wird in Berlin spitze und sozusagen Vorreiter in Deutschland", beendete die aktuelle Vorsitzende das Interview, nicht ohne abschließend zu betonen, dass sich die Situation in den Berliner Klassengehegen bereits heute deutlich verbessert habe. "Ich bin guten Mutes. Sowohl die Kaninchen als auch die Lehrkräfte werden die Nachwuchsprobleme über kurz oder lang lösen. Berlin bleibt doch Berlin."

https://www.youtube.com/watch?v=qR3FU8isrxQ

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7984 am: 16.10.2023 09:06 »
Jetzt sollen die Lehrer ja nebenbei noch den moslemischen Schülern beibringen, dass der Staat Israel eine Daseinsberechtigung hat, dass in Deutschland keine Judenverfolgung geduldet wird, und dass Free Palästina zwar dem Grunde nach auch seine Berechtigung hat, aber momentan nicht opportun ist. Man hat ja noch freie Kapazitäten und ist auch hochmotiviert.

Admin2

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7985 am: 16.10.2023 14:53 »
Bitte beim Thema bleiben.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7986 am: 16.10.2023 15:03 »
Das kann der gute lotsch leider nicht.
Bedauernswert.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7987 am: 16.10.2023 15:48 »

Swen weiß sicherlich besser wo beim Thema Prozeduralisierung hinsichtlich der Bundesbesoldung der Schuh drückt.


Hinsichtlich der prozeduralen Anforderungen zeigt hier bereits der Einleitungstext die Problematik, die bislang im Gesetzentwurf vorhanden gewesen ist: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1417740/umfrage/ergebnis-der-parlamentswahl-in-polen-2023/ Nach der aktuellen bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung ist mir bislang keine Bemessung des Grundsicherungsniveaus bzw. der vom Gesetzgeber zugrunde gelegten Alimentation in der untersten Besoldungsgruppe erinnerlich, die die vom Zweiten Senat festgelegten Anforderungen vollständig erfüllt hätte. In Anbetracht des bislang evident unzureichenden Gesetzentwurfs wäre es bemerkenswert, wenn der angekündigte Gesetzentwurf nun die Ausnahme bilden sollte.

Es wird sich also u.a. zeigen müssen, welche Korrekturen der neue Entwurf hinsichtlich der in diesem Text aufgeworfenen Problematiken anbieten wird, vgl. unter https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/07/Referentenentwurf-des-BMI-zu-BBVAngG-Stand-v.-16.01.2023-1.pdf die Seiten 4 ff., 14 ff., 19 ff., 37 ff. Die meisten der hier betrachteten Probleme verweisen auf den sachlich engen Zusammenhang der beiden Abstandsgebote und der den Besoldungsgesetzgeber treffenden prozeduralen Anforderungen, wie er umfassender noch einmal in dem ZBR-Beitrag aus dem Juni dargelegt wird (vgl. dort die Zusammenfassung auf den S. 187 f.).

Zugleich ist erwartbar, dass in den angekündigten Entscheidungen die prozeduralen Anforderungen noch weiter konkretisiert und damit verschärft werden dürften, vgl. https://www.berliner-besoldung.de/weitere-normenkontrollantraege-vor-der-entscheidung/ die S. 3 ff., 9 und 15 ff.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7988 am: 16.10.2023 19:05 »
in Thüringen haben 1.000 Beamte von 30.000 Beamten Klage auf amtsangemessene Alimentation gegen den Dienstherrn eingereicht.

1000 Beamte klagen wegen ihrer Besoldung gegen das Land Thüringen | Politik | Thüringische Landeszeitung

https://www.tlz.de/politik/1000-beamte-klagen-gegen-das-land-thueringen-id239792237.html

ohne paywall:
https://archive.ph/BIwTM


Das Statement der DGB  ::)
Also die Gewerkschaften kann man alle in der Pfeife rauchen. Zum Glück haben wir noch den DRB im Team….

Ich finde den Bericht positiv, denn er zeigt, immer mehr Beamte klagen gegen ihre Besoldung. Das ganze wird zur Welle, wenn in der Presse berichtet wird, immer mehr Beamte erhalten Zigtausende Euro Nachzahlung wegen Klagen gegen ihre Besoldung.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7989 am: 16.10.2023 19:40 »
Viele hier haben berichtet sie könnten Kollegen nicht zum Widerspruch oder zur Klage motivieren und es besteht nur wenig Interesse an dem Thema amtsangemessene Alimentation. Versucht es doch einmal mit "Nudging".

Definition: Was ist "Nudging"?
Beim Nudging (engl. "nudging" für "Anstoßen", "Schubsen" oder "Stupsen") bewegt man jemanden auf mehr oder weniger subtile Weise dazu, etwas Bestimmtes einmalig oder dauerhaft zu tun oder zu lassen. Dabei können Voreinstellungen und Standards (Defaults) ebenso zum Einsatz kommen wie Produktinformationen und Warenpräsentationen. Angestrebt werden die Verhaltensänderungen der Personen und Gruppen etwa von Unternehmen oder vom Staat.

Ein gutes Nudging wäre in unserem Fall z.B diese Aussage.:
"Immer mehr Beamte klagen gegen ihre Besoldung und erhalten Zigtausende Euro Nachzahlung."

Ich werde es selbst einmal im Kollegen- und Bekanntenkreis versuchen.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7990 am: 17.10.2023 14:05 »
Gibt es immer noch keine Informationen, wann der neue Entwurf endlich veröffentlicht wird?
Kann mir das gar nicht vorstellen, dass die Gewerkschaften noch nichts haben ..

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7991 am: 17.10.2023 14:10 »
Eine erneute Beteiligung der Verbände ist offenbar nicht vorgesehen.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7992 am: 17.10.2023 14:12 »
Eine erneute Beteiligung der Verbände ist offenbar nicht vorgesehen.

Das heißt, wir müssen bis zur Veröffentlichung auf den Kabinettsbeschluss warten?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7993 am: 17.10.2023 14:55 »
BalBund hat doch geschrieben, dass mit einer Veröffentlichung frühestens im November zu rechnen ist. Es wird nicht früher, desto öfter man fragt. Auch zur Verbändebeteiligung hat er sich bereits geäußert.