Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4033469 times)

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7995 am: 17.10.2023 18:21 »
..für jeden Versorgungsempfänger gibt's ne individuelle Berechnung ;D

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7996 am: 17.10.2023 20:12 »
Seit Herbst 2021 erzählt unser Märchenonkel Herr Saathoff, dass der Entwurf gerade im finalen Stadium ist und kurz vor der Kabinettsreife steht. Wer glaubt, wird selig heißt es in der Bibel. Aber ich geh lieber in die Kirche um zu glauben.

Vielleicht kann ja Parteigenosse "xap" hier Auskunft geben???

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7997 am: 17.10.2023 20:41 »
Dieser Moment, wenn Mr. Fake-Berichterstattung von den Tarifverhandlungen, andere als Märchenonkel bezeichnet. Urkomisch. ;D

 Schöne Restwoche euch allen.

amy1987

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7998 am: 17.10.2023 23:15 »
Das wird für mich immer eines der Low-Lights dieses Forums sein. Wie Hummel hier live die Ergebnisse der Tarifverhandlungen direkt aus den Verhandlungszimmern gepostet hat und nichts, wirklich garnichts davon am Ende der Wahrheit entsprochen hat. Gab es dafür eigentlich bisher irgendeine Erklärung?



BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8001 am: 18.10.2023 16:51 »
Das wird für mich immer eines der Low-Lights dieses Forums sein. Wie Hummel hier live die Ergebnisse der Tarifverhandlungen direkt aus den Verhandlungszimmern gepostet hat und nichts, wirklich garnichts davon am Ende der Wahrheit entsprochen hat. Gab es dafür eigentlich bisher irgendeine Erklärung?

er wollte seine 15 Minuten fame und hat sie ja auch bekommen. Mehr müssen und sollten wir aus dieser alten Kamelle nicht mehr machen.

Ich rate hier allen zu Entspannung und Ruhe, vorerst bestimmen andere Themen die Tagesordnung, da wird dem Beamten an sich nicht viel Aufmerksamkeit gewidmet aus dem parlamentarischen Raum.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8002 am: 18.10.2023 19:31 »
Das wird für mich immer eines der Low-Lights dieses Forums sein. Wie Hummel hier live die Ergebnisse der Tarifverhandlungen direkt aus den Verhandlungszimmern gepostet hat und nichts, wirklich garnichts davon am Ende der Wahrheit entsprochen hat. Gab es dafür eigentlich bisher irgendeine Erklärung?

er wollte seine 15 Minuten fame und hat sie ja auch bekommen. Mehr müssen und sollten wir aus dieser alten Kamelle nicht mehr machen.

Ich rate hier allen zu Entspannung und Ruhe, vorerst bestimmen andere Themen die Tagesordnung, da wird dem Beamten an sich nicht viel Aufmerksamkeit gewidmet aus dem parlamentarischen Raum.

Die jüngste Dynamik hier im Forum ist auch schon wieder abgeflacht. Spannend wird es erst wieder, wenn der neue Entwurf öffentlich wird.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8003 am: 18.10.2023 19:55 »
https://www.zeit.de/news/2023-08/23/beamte-widersprechen-besoldungshoehe-bund-warnt-vor-klagen

Um das hier mal in einen Kontext zu setzen. 85.000 Widersprüche, verteilt über mindestens 3 Besoldungsjahre, bei rund 341.000 Beamten im Land.
Geht man davon aus, dass jeder Beamte der es einmal getan hat fortlaufend Widersprüche eingelegt hat reden wir über rund 28.000 Widerspruchsführer, das sind ungefähr 8% der NRW-Beamten. Das ist ein Spitzenwert der im Bund deutlich niedriger liegt.

Wird nun aber tatsächlich Verjährung angedroht würde ich vermuten, dass nicht mehr als 20% dieser WF den Gang vor Gericht wagen werden. Alle anderen werden sich innerlich ärgern und das Thema mit mehr oder minder intensiver innerer Kündigung beantworten. Sicher, 5,6k Klagen würden die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Sicherheit für eine Weile lahmlegen, dann würde aber voraussichtlich je Gericht eine Handvoll Verfahren als Muster ausgesucht und der Rest ruhend gestellt. Am Ende also nur eine Verlagerung von den Besoldungsstellen zu den VG.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8004 am: 18.10.2023 20:17 »
Ich habe das Athens auch mehr oder weniger abgehakt. Widerspruch geht im Dezember raus und sobald er negativ beschieden wird, überlege ich mir zu klagen. Alles andere ist nur verschwendete Lebenszeit die man besser in den Nebenverdienst oder Hobbys steckt.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8005 am: 18.10.2023 20:19 »
Verbot überlanger Verfahrensdauer

Das aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende Gebot effektiven Rechtsschutzes gebietet einen zeitgerechten Rechtsschutz, d. h. „strittige Rechtsverhältnisse sind in angemessener Zeit zu klären“

Die Unangemessenheit ist eine Frage, die nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden ist. „Der Staat kann sich nicht auf solche Umstände berufen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen […]. Die Gerichte haben zudem die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen und sich mit zunehmender Dauer nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen.“

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. September 2011 - 1 BvR 232/11

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8006 am: 19.10.2023 09:28 »
https://www.zeit.de/news/2023-08/23/beamte-widersprechen-besoldungshoehe-bund-warnt-vor-klagen

Um das hier mal in einen Kontext zu setzen. 85.000 Widersprüche, verteilt über mindestens 3 Besoldungsjahre, bei rund 341.000 Beamten im Land.
Geht man davon aus, dass jeder Beamte der es einmal getan hat fortlaufend Widersprüche eingelegt hat reden wir über rund 28.000 Widerspruchsführer, das sind ungefähr 8% der NRW-Beamten. Das ist ein Spitzenwert der im Bund deutlich niedriger liegt.

Wird nun aber tatsächlich Verjährung angedroht würde ich vermuten, dass nicht mehr als 20% dieser WF den Gang vor Gericht wagen werden. Alle anderen werden sich innerlich ärgern und das Thema mit mehr oder minder intensiver innerer Kündigung beantworten. Sicher, 5,6k Klagen würden die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Sicherheit für eine Weile lahmlegen, dann würde aber voraussichtlich je Gericht eine Handvoll Verfahren als Muster ausgesucht und der Rest ruhend gestellt. Am Ende also nur eine Verlagerung von den Besoldungsstellen zu den VG.

@BalBund

Mit deiner Einordnung der Zahlen hast du sicher recht.
Für mich ist dass aber umso mehr erschreckend und zeigt das perfide Spiel das mit den Beamten gespielt wird.
Es erschreckt mich das entweder nur so wenige von der Thematik Kenntnis haben und Widerspruch eingelegt haben oder aber das wesentlich mehr davon Kenntnis haben, aber diese aus mir nicht nachvollziehbaren Grünen keinen Widerspruch eingelegt haben.
In beiden Fällen sehe ich auch ein Versagen der Interessenverbände.
Das jetzt seitens der LReg in Kenntnis der Lage eiskalt auf die Verjährung der Widersprüche und eine aller Voraussicht nach wesentlich kleinere Zahl an Klagen gesetzt wird, zeigt in erschreckender Deutlichkeit die Wertschätzung der Landesbeamten durch Ihren Dienstherrn. Die Beamten scheinen ihren Dienstherrn ganz offensichtlich nur noch einen feuchten Dreck zu interessieren.
Ich gehe wie du davon aus, dass im Bereich des Bundes die Zahlen noch wesentlich negativer ausfallen.
Dies dürfte in den anderen BL ähnlich sein.

tochris06

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8007 am: 19.10.2023 10:41 »
Hat jmd denn schon mal die Verbände angeschrieben und nach dem Grund der Zurückhaltung gefragt?

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8008 am: 19.10.2023 10:45 »
Wie bereits (mehrfach) erwähnt, wurden die Verbände beim ersten Entwurf beteiligt und haben ihre Kommentare und Anmerkungen auch abgegeben. Der überarbeitete Entwurf auf den hier alle warten, kommt OHNE eine erneute Beteiligung der Verbände aus.

Die einzige Reaktion, welche man also von denen erhalten wird, dürfte aller Voraussicht nach ein gelangweiltes Schulterzucken sein.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8009 am: 19.10.2023 11:13 »
Dennoch bleibt mir rätselhaft, wieso die Verbände keine Unterstützung für Widersprüche bei Bundesbeamten bieten. 
Auch von Unterstützung bei Klagen oder gar einer Organisation von Sammelklagen habe ich nie etwas gehört.

Nur vage Aussagen, man brauche keinen weiteren Widerspruch einlegen, es sei ja eine Nachzahlung im Gesetzentwurf vorgesehen für die Jahre 2021 ff.