Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2092474 times)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8025 am: 20.10.2023 12:06 »
Eine Ministerin kann auch mal zur Buchmesse gehen. Ich verteidige Frau Faeser sehr ungern, aber da muss man  mal die Kirche im Dorf lassen!

Ich bin gespannt, was unser Märchenonkel Saathoff in den nächsten Tagen so verkünden wird.


Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8027 am: 20.10.2023 19:31 »
Liebes BMI,

veröffentlichen Sie bitte zeitnah den neuen Entwurf. Ich bekomme von diesem Forum sonst Kopfweh.

Wir warten alle schon so lange. In vielen Bundesländern gibt es schon eine Lösung.

Ein schönes Wochenende

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8028 am: 20.10.2023 21:09 »
Aber wenn man echt mal drüber nachdenkt und sich das vor Augen führt, wie lange das BMI für die Umsetzung benötigt und wie lange die Bundesbeamten nun schon hingehalten werden, ist das echt ein krasses Ding.
Anfang 2022 hatte die damals recht neue Innenministerin Faeser auf einer Veranstaltung des DBB groß und breit verkündet, dieses Thema würde auf der Prioritätenliste ganz oben stehen. Das war aber vor mittlerweile fast 2 Jahren.
Ich frage mich, wie lange ein Gesetz braucht das nicht ganz oben auf der Prioritätenliste steht sondern eher weiter unten  ;D ;D ;D


Wenn es nicht so traurig wäre könnte man es glatt für einen schlechten Scherz halten.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8029 am: 20.10.2023 21:17 »
Der Bildartikel ist so armselig. Soll Frau Faeser die sogenannten Israelhasser etwa eigenhändig einsperren?

Ich weiß nicht, warum hier ausschließlich auf Frau Faeser rumgehackt wird. Gegen die amtsangemessene Besoldung verstoßen 17 Regierungen und Parlamente. Es gibt somit eine mindestens vierstellige Anzahl von Menschen, die ihrem verfassungsgemäßen Auftrag vorsätzlich nicht nachkommen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8030 am: 20.10.2023 21:24 »
Mal abwarten, ob das BBVAngG überhaupt noch finalisiert werden kann.  :o

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus248106536/Soeders-Vorstoss-Krisen-GroKo-statt-Ampel-Was-hinter-dem-Angebot-der-Union-steckt.html


Wenn es zur Neuauflage der GroKo kommt wird bestimmt der Seehofer-Entwurf wieder aus der Mottenkiste herausgeholt.  8)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8031 am: 20.10.2023 21:46 »
Der Bildartikel ist so armselig. Soll Frau Faeser die sogenannten Israelhasser etwa eigenhändig einsperren?

Ich weiß nicht, warum hier ausschließlich auf Frau Faeser rumgehackt wird.

Vermutlich weil wir im Forum Bund sind?

Die Frau hat einfach keine Ahnung und davon recht viel. Wie kann die Dame Verbesserungen für hessische Beamte versprechen und sich einen Scheiss um Ihre eigenen kümmern?

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8032 am: 21.10.2023 09:03 »
Der Bildartikel ist so armselig. Soll Frau Faeser die sogenannten Israelhasser etwa eigenhändig einsperren?

Ich weiß nicht, warum hier ausschließlich auf Frau Faeser rumgehackt wird.

Vermutlich weil wir im Forum Bund sind?

Die Frau hat einfach keine Ahnung und davon recht viel. Wie kann die Dame Verbesserungen für hessische Beamte versprechen und sich einen Scheiss um Ihre eigenen kümmern?

Ich weiß, dass es sich um eine rhetorische Frage handelt, möchte aber trotzdem darauf antworten: weil das was aus ihrem Mund kommt die Luft nicht wert ist und sie die da bereits verlorene Wahl noch etwas kippen wollte. Im Prinzip kämpft aber die gesamte Ampel um ihr politisches Überleben und versucht ihre Fahne jetzt ein wenig in den Wind zu hängen. Nancy ist nur die unrühmliche Spitze dieses Schlammbergs...

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8033 am: 21.10.2023 09:23 »
Der Bildartikel ist so armselig. Soll Frau Faeser die sogenannten Israelhasser etwa eigenhändig einsperren?

Ich weiß nicht, warum hier ausschließlich auf Frau Faeser rumgehackt wird. Gegen die amtsangemessene Besoldung verstoßen 17 Regierungen und Parlamente. Es gibt somit eine mindestens vierstellige Anzahl von Menschen, die ihrem verfassungsgemäßen Auftrag vorsätzlich nicht nachkommen.

Du hast Recht, nicht umsonst spricht Battis von einem konzertierten Verfassungsbruch (= verabredet, aufeinander abgestimmt, übereinstimmend), aber Frau Faeser ist natürlich ein Teil davon, und das Bundesverfassungsgericht gliedert sich immer mehr durch fortgesetzte Verfahrensverschleppung in dieses System ein, während die eigentumsgleichen Besoldungsansprüche immer mehr von der Inflation (= Geldentwertung) entwertet werden. Alle handeln nach dem Motto, mit den Beamten kann man es ja machen, die sind zur Einhaltung des Grundgesetzes verpflichtet, während sie selber das Grundgesetz brechen. Es ist nicht gut um die Demokratie in Deutschland bestellt, wenn sich Verfassungsorgane zum Verfassungsbruch verabreden, bzw. nicht in der Lage sind die Einhaltung der Verfassung zu gewährleisten.
Diese Worte hören sich jetzt vielleicht drastisch an, aber wie Battis sagt, " angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlichen inzwischen über Jahre länderübergreifenden konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich mittlerweile jegliche diplomatische Zurückhaltung."

Themaster42699

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8034 am: 21.10.2023 20:23 »
Wie viel würde ich bei 2 Kindern bekommen?
2x 521 Euro?
Oder 1x 521 plus 1x 174
Oder insgesamt 521?


Wieso gibt es für das erste Kind viel weniger als für das zweite?

Bei mir mit einem Kind und Mietenstufe 4 würden also grad mal 174 Euro in top kommen? Vor Abschmelzung? Das soll alles sein oder rechne ich falsch?

Beihilfe würde bei mir aber dennoch auf 70 Prozent steigen?

Kann mir kurz jemand die Tabelle erklären? Danke 😄

Und kannst du die zuletzt genannten Zahlen:

"I         0 0 244,00 229,00 234,00
II        0 0 384,00 250,00 254,00
III       0 33,00 495,00 275,00 279,00
IV        0 174,00 521,00 303,00 307,00
V         0 303,00 550,00 324,00 328,00
VI     30,00 413,00 573,00 355,00 359,00
VII     157,00 442,00 608,00 392,00 396,00"

bestätigen?

Ganz links die erste 0 Zuschlag für verheiratete. Zweite von links fürs erste Kind. Dritte von links für das zweite, dann für das dritte und ganz rechts für das vierte und jedes weitere.
Die römischen Zahlen stehen für die Mietstufe.

Ja, genauso ist es. Du hättest dann ca. 174€-Abschmelzbetrag (dürften bei A10 ca. 90€ sein).
Die Beihilfe steigt auf 70% für dich.

1 vs 2 Kinder machen in der Mietstufe im Monat krasse 460€/Monat aus. Die haben echt einen an der Klatsche...

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8035 am: 21.10.2023 20:46 »
Wie viel würde ich bei 2 Kindern bekommen?

1x 521 plus 1x 174

Abzüglich Abschmelzbetrag und eventueller Verrechnung des FamZ Stufe 1 (Ausgleichsbetrag). Genaues weiss mam aber erst, wenn der Kabinettsbeschluss vorliegt.

Jochen1976

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8036 am: 22.10.2023 09:19 »
Der Bildartikel ist so armselig. Soll Frau Faeser die sogenannten Israelhasser etwa eigenhändig einsperren?

Ich weiß nicht, warum hier ausschließlich auf Frau Faeser rumgehackt wird. Gegen die amtsangemessene Besoldung verstoßen 17 Regierungen und Parlamente. Es gibt somit eine mindestens vierstellige Anzahl von Menschen, die ihrem verfassungsgemäßen Auftrag vorsätzlich nicht nachkommen.

Du hast Recht, nicht umsonst spricht Battis von einem konzertierten Verfassungsbruch (= verabredet, aufeinander abgestimmt, übereinstimmend), aber Frau Faeser ist natürlich ein Teil davon, und das Bundesverfassungsgericht gliedert sich immer mehr durch fortgesetzte Verfahrensverschleppung in dieses System ein, während die eigentumsgleichen Besoldungsansprüche immer mehr von der Inflation (= Geldentwertung) entwertet werden. Alle handeln nach dem Motto, mit den Beamten kann man es ja machen, die sind zur Einhaltung des Grundgesetzes verpflichtet, während sie selber das Grundgesetz brechen. Es ist nicht gut um die Demokratie in Deutschland bestellt, wenn sich Verfassungsorgane zum Verfassungsbruch verabreden, bzw. nicht in der Lage sind die Einhaltung der Verfassung zu gewährleisten.
Diese Worte hören sich jetzt vielleicht drastisch an, aber wie Battis sagt, " angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlichen inzwischen über Jahre länderübergreifenden konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich mittlerweile jegliche diplomatische Zurückhaltung."

Du scheinst wirklich keine Ahnung von der Funktionsweise politischer und juristischer Prozesse zu haben. Die Idee, dass Frau Faeser und das Bundesverfassungsgericht absichtlich in einen "konzertierten Verfassungsbruch" verwickelt sind, ist schlichtweg lächerlich und zeugt von einem erschreckenden Mangel an Verständnis für komplexe Angelegenheiten.

Die Vorstellung, dass Beamte einfach die Spielzeuge in einem politischen Schachspiel sind, ist schlicht arrogant. Diese Aussage zeigt wenig Respekt für die Menschen, die in der öffentlichen Verwaltung hart arbeiten, um unsere Gesellschaft am Laufen zu halten.

Was die vermeintliche "Entwertung" der Besoldungsansprüche angeht, scheint es, als würdet ihr gerne die Realitäten der Wirtschaft ignorieren. Inflation ist ein weltweites Phänomen, das nicht einfach durch politische Entscheidungen gesteuert werden kann.

Es ist an der Zeit, diese überheblichen und reißerischen Aussagen zurückzuweisen und sich auf eine vernünftige, faktenbasierte Diskussion zu konzentrieren. Beamte verdienen eine faire Bezahlung, aber das bedeutet nicht, dass sie gegenüber wirtschaftlichen Realitäten immun sind. Es ist an der Zeit, eine realistische Perspektive einzunehmen und sich in dieser Diskussion respektvoller zu verhalten.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8037 am: 22.10.2023 09:34 »
Du scheinst wirklich keine Ahnung von der Funktionsweise politischer und juristischer Prozesse zu haben. Die Idee, dass Frau Faeser und das Bundesverfassungsgericht absichtlich in einen "konzertierten Verfassungsbruch" verwickelt sind, ist schlichtweg lächerlich und zeugt von einem erschreckenden Mangel an Verständnis für komplexe Angelegenheiten..
Wer ist dann deiner Ansicht nach dafür verantwortlich den Beschluß des BVerfG umzusetzen? Im BMI sind die mit der Thematik befassten Beamten einfach nur zu feige zu remonstrieren angefangen vom Referatsleiter der befassten Abteilung. Wenn der feststellt, dass der Gesetzentwurf nicht den Vorgaben des BVerfG entspricht so hat er dieses kundzutun., aber danach ist bestimmt edeka...

clarion

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« Antwort #8038 am: 22.10.2023 09:38 »
Hallo Jochen, einer der Prüfungsparameter des BVG war der Vergleich der Besoldung mit der allgemeinen Lohnentwicklung. Und daxwar zu Erkennen,  dass die Beamtenschaft auch unterdurchschnittlich betroffen war, insbesondere verursacht  durch die Streichung der Jahressonderzahlung.

Fakt ist, dass Beamte überproportional zur Haushaltkonsolidierung beigetragen haben,  zum einen wurden sie verfassungswidrig zu niedrig besoldet, haben aber trotzdem ganz normal Steuern bezahlt.

emdy

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« Antwort #8039 am: 22.10.2023 10:50 »
@Jochen: Ich begrüße es, dass Sie um Sachlichkeit bemüht sind, denn bei diesem Thema sind ja mittlerweile viele ungute Emotionen im Spiel.

Der Grund dafür ist, dass das BMI, auch eben nach Auffassung maßgeblicher Stimmen wie der von Prof. Battis oder der Deutsche Richterbund, jede Sachlichkeit vermissen lässt.

Und es stimmt: Beamte sind nicht immun gegenüber der wirtschaftlichen Entwicklung. Sie sind aber auch nicht ein beliebig streichbarer Haushaltsposten.

Von daher entkräften Sie die sachliche Kritik bitte oder behalten Ihre Einzelmeinung für sich.  :o