Während die Rechtsprechung zu den kinderreichen Familien eigentlich abgeschlossen ist, ist die Frage der amtsangemessenen Besoldung für Beamte mit bis zu zwei Kindern eben noch nicht abgeschlossen geklärt.
Eigentlich ist ja schon seitens des BVerfG "abschließend geklärt" wie eine verfassungskonforme Besoldung aussehen kann (extrem stark runtergebrochen: Unterste Besoldungsgruppe in der niedrigsten Erfahrungsstufe + FZ in der Höhe vor den "Reformen" + Kindergeld = mind. 115 % des Bürgergeldes einer vierköpfigen Familie unter Berücksichtigung und Einhaltung aller sozialrechtlichen Regelungen). Die übrigen Werte der Tabelle muss man dann entsprechend anpassen, damit das Abstandsgebot jeweils eingehalten wird.
Alle Diskussionen hier und im Länderforum drehen sich doch eigentlich nur noch um die Rückzugsgefechte der Dienstherren, welche diese als "Reformen" zu verkaufen suchen. Die oben beschriebenen Berechnungen sind für jede Ministerialbürokratie ein Klacks. Das dortige "Problem" sind alleine der politischen Vorgabe geschuldet, dass die Wiederherstellung einer amtsangemessenen Besoldungsordnung praktisch nichts kosten darf.
Stark vereinfacht ausgedrückt ist lediglich die Frage geklärt, wieviel einer vierköpfigen Beamtenfamilie tatsächlich mindestens zustehen muss.
Ungeklärt ist die Frage, inwieweit das Einkommen der Ehefrau mit in die Berechnung der Besoldung einfließen darf und wie hoch die Zuschläge für die ersten beiden Kinder überhaupt sein dürfen, wie sich also die konkrete Besoldung zusammensetzen darf.
Die Besoldungsgesetzgeber versuchen derzeit lediglich, für kinderreiche und Beamten mit Kindern eine möglichst centgenaue, gerade noch so eben verfassungsgemäße Besoldung zu erreichen und verlieren dabei das
Amt und somit die
amtsangemessene Besoldung völlig aus dem Blick. Wie Swen hier schon mehrfach und wiederholt geschrieben hat, erscheinen exorbitant hohe Familienzuschläge für Familien mit bis zu zwei Kindern kaum sachgerecht. Eine generelle Erhöhung der Grundbesoldung für alle Beamten erscheint der einzige Weg, eine solche verfassungskonforme Besoldung wieder herzustellen.
Die Antwort auf diese Frage ist auch für diejenigen interessant, die von den Zuschlägen derzeit profitieren, da sich ein höheres Grundgehalt im Gegensatz zu den Familienzuschlägen auch bei der Pension bemerkbar machen dürfte.