Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3856376 times)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8100 am: 26.10.2023 10:50 »
Vielleicht gewinnen wir ja morgen in der Karlruher Vorausschau Lotterie ;D

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8101 am: 27.10.2023 06:43 »
Gestern war im Heute Journal im Zusammenhang mit den Tarifverhandlungen Beitrag zu den Klagen bzgl. der amtsangemessenen Besoldung,  den ich gut fand.  In der ZDF Mediathek wird der wahrscheinlich abrufbar sein.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8102 am: 27.10.2023 07:10 »
Gestern war im Heute Journal im Zusammenhang mit den Tarifverhandlungen Beitrag zu den Klagen bzgl. der amtsangemessenen Besoldung,  den ich gut fand.  In der ZDF Mediathek wird der wahrscheinlich abrufbar sein.

Das war aber dünn. Nach Berichterstattung klang es, als sei der Klagegrund nur ein Ungerechtigkeitsempfinden der Betroffenen. Stattdessen stützen wir uns auf Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (welches man dann auch gerne mal nennen könnte).

Wie so häufig, wenn man nah an einem Thema dran ist, merkt man, wie schlecht die Berichterstattung ist. Und ich bin grundsätzlich Fürsprecher der öffentlich Rechtlichen.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8103 am: 27.10.2023 07:25 »
Was erwartest Du bei eine 2-3 minütigen Beitrag? Es kam ganz gut heraus,  dass der gezeigte Wachtmeister nicht viel weniger Kohle hätte, wenn er nicht arbeiten würde. In der Kur Zeit  Mindestalimentation und Abstandsgebote zu erklären, wird kaum möglich sein.  Es hob sich wohltuend von den reißerischen Neid-Schlagzeilen der BLÖD ab.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8104 am: 27.10.2023 09:31 »
Sarkastisch gesehen hat sich das Berufsbeamtentum durchaus bewährt, für den Staat. Der Staat kann es wunderbar "umgestalten" wenn es eng wird, und er kann fast unbegrenzt Einsparungen generieren, wenn er es für notwendig hält, ohne irgendwelchen großartigen Verhandlungen, oder gar der Gefahr, dass das Gemeinwesen durch Streiks leidet. Der Staat kann ganze Generationen mit Versprechungen anlocken, die er später nicht einzuhalten gedenkt. Machen wir uns nichts vor, der Staat hat seit mindestens einem oder zwei Jahrzehnten gewusst, wenn die Babyboomer-Beamten in Pension gehen, wird es eng für die Haushalte, und seit mindestens einem Jahrzehnt dreht er an allen Schrauben, um dies abzumildern, und niemand hindert ihn daran. Dazu verabredet er sich auch zu konzertierten Aktionen, weil ja alle das gleiche Anliegen haben, und bricht das Grundgesetz, wie es Prof. Dr. Dr. Battis sagt.
Für die meisten Bestandsbeamten und Ruheständler kommt diese Einsicht zu spät. Sie können noch versuchen, durch Widersprüche und Klagen zu retten, was noch zu retten ist, aber mehr nicht. Dafür müssen sie große Risiken in Kauf nehmen und ständig gegen ihren Dienstherrn und die Justiz kämpfen. Für die Jungen sollte es jedoch eine Warnung sein, diesem Staat nicht zu vertrauen, und gerade jetzt, in Zeiten von Personalmangel, wenn einem alle Türen offenstehen, sich besser anders zu orientieren, und nicht lebenslang an den Staat zu binden und diesem zu vertrauen.

NvB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8105 am: 27.10.2023 09:39 »
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Wochenausblick/Wochenausblick_node.html

Und auch bei der kommenden Woche dreht sich die Welt weiter...


Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8106 am: 27.10.2023 10:55 »
Die meisten hier müssten doch langsam 'nen Drehwurm haben, oder?

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8107 am: 27.10.2023 10:56 »
Die Mühlen der Justiz mahlen einfach zu langsam. Es kann nicht sein, dass alle so lange dauert. Von welcher Beswerde renden wir hier, die jetzt hätte längst mal entschieden werden müssen?
Hamburg, Bremen oder welches BL war es?

Der Obelix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8108 am: 27.10.2023 11:05 »
Gute Entscheidungen müssen reifen!

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Es ist noch nicht aller Tage Abend! (Nondum omnium dierum solum occidisse)

It ain't over till the fat lady sings.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8109 am: 27.10.2023 11:18 »
Gute Entscheidungen müssen reifen!

Was lange währt, wird endlich gut!

Es ist noch nicht aller Tage Abend! (Nondum omnium dierum solum occidisse)

It ain't over till the fat lady sings.

Da wirft Papa Lindner doch direkt nen 10er ins Phrasenschwein. Mehr wirds in nächster Zeit nicht werden ;)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8110 am: 27.10.2023 11:22 »
Und auch die Aussichten für Beamte sind nicht gut, wenn man sich Berichte der Hyperinflation 1923 ansieht:

Was hieß das für Arbeiter?

Sie kamen vergleichsweise glimpflich davon. Denn schon im November 1918 hatten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Indexierung besonders der niedrigen Löhne geeinigt: Die Löhne der Arbeiter stiegen entsprechend mit den Preisen. Bei den zuvor besserverdienenden Facharbeitern war diese Anpassung geringer. Sie verloren stark.

Wie ging es den Bauern?

Die hatten ja Grund und Boden. Verschuldete Bauern konnten sich während der Inflation leicht entschulden.


Wie kamen Rentner durch die Inflation?

Mit Ausnahme des Verlusts ihrer Spargroschen relativ glimpflich, weil der Staat Anpassungen vornahm. Die größten Verlierer der Hyperinflation waren sogenannte Rentiers. Das waren Inhaber von Schuldverschreibungen, wie den im Krieg heftig beworbenen Kriegsanleihen, von Unternehmensanleihen, Direkthypotheken oder auch kurzfristigen Schuldtiteln. Der einstige Wohlstand der Rentiers war nur noch Papier.

Was bedeutete die Hyperinflation für Beamte?

Die Beamtenschaft verlor massiv; kleinere Beamte weniger stark als die gut verdienenden. Die niedrigen Bezüge wurden weitgehend an die Preisentwicklung angepasst. Höhere Beamte büßten dagegen massiv Wohlstand ein.

Waren es Umverteilung und Vertrauenskrise, welche diese Zeit für viele so traumatisch machte?

Sicher. Aber die Erinnerung daran wurde auch von Politikern absichtsvoll geschürt. Vor allem von dem Zentrumspolitiker Heinrich Brüning, der ja von 1930 bis 1932 Reichskanzler war. Brüning beschwor die Schrecken der Inflation, um Lohn- und Preissenkungen sowie Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen per Notverordnungen am Parlament vorbei durchsetzen zu können.

Gleichwohl waren die Umbrüche doch erschütternd.

Ja, die ganze Gesellschaft und ihre Einkommensverhältnisse wurden umgekrempelt. Für viele Handwerksmeister war es bis dahin typisch gewesen, dass sie für ihre Alterssicherung ein Mietshaus hatten. Die Entwertung dieser Häuser traf viele Betriebe schwer. Die Unzufriedenheit vieler Handwerker und höherer Beamter steigerte sich während der Weltwirtschaftskrise seit 1929. Deren und der Millionen-Arbeitslosen tief erschüttertes Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates trieb sie den Nationalsozialisten zu.

Prof. Dr. Carl-Ludwig Holtfrerich
https://www.hna.de/politik/experte-hyperinflation-von-1922-23-war-grosser-gleichmacher-91151419.html

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8111 am: 27.10.2023 11:43 »
..aha...und erst im 30jährigen Krieg...da haben die Beamten nur noch den "Schwedentrunk" gehabt... 8)

...ob der nun warm oder kalt besser schmeckte, ist nicht überliefert...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen


emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8113 am: 28.10.2023 08:38 »
Von welcher Beswerde renden wir hier, die jetzt hätte längst mal entschieden werden müssen?
Hamburg, Bremen oder welches BL war es?

Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8114 am: 29.10.2023 18:12 »

"Zwar sei der gebotene Abstand zum Grundsicherungsniveau von 15 % in der untersten Besoldungsgruppe in den Jahren 2017 bis 2021 nicht eingehalten worden. Die Kammer kommt allerdings im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung unter Einbeziehung weiterer alimentationsrelevanter Kriterien zu dem Ergebnis, dass eine evidente verfassungswidrige Unteralimentation der Kläger als (pensionierte) Richter der Besoldungsgruppen R1 bis R3 gleichwohl nicht gegeben ist. Insoweit findet die Kammer zu dem Ergebnis, dass die übrigen Vergleichsgrößen bei der Ermittlung der amtsangemessenen Bezahlung zum einen nicht verletzt sind und zum anderen die Verletzung des Abstandsgebots zum Grundsicherungsniveau in ihrer Bedeutung hier überwiegen."

Entscheidung von vorgestern, Verwaltungsgericht Arnsberg: Bezahlung der Richter in Nordrhein-Westfalen 2017-2021 rechtmäßig https://www.vg-arnsberg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/07_231023/index.php

Steht eine (höhere) Besoldungsgruppe zur Prüfung an, die – für sich genommen – den Mindestabstand zur Grundsicherung wahrt, kann das Besoldungsgesetz gleichwohl verfassungswidrig sein, wenn eine oder mehrere Besoldungsgruppen unterhalb der zur Prüfung anstehenden Besoldungsgruppe den Mindestabstand zur Grundsicherung evident unterschreiten und dadurch das gesamte Besoldungsgefüge „infiziert“ wird. In aller Regel betrifft eine Verletzung des Mindestabstandsgebots im unteren Besoldungsbereich (früher: „einfacher“ Dienst) die gesamte Besoldungsstruktur, weil der vom Besoldungsgesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung sich als fehlerhaft erweist und dadurch die gesamte Besoldungsordnung in Mitleidenschaft gezogen wird. Das für das Verhältnis zwischen den Besoldungsgruppen geltende Abstandsgebot zwingt den Gesetzgeber dazu, bei der Ausgestaltung der Besoldung ein geordnetes und in sich schlüssiges Gesamtkonzept zu verfolgen, das die Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen zueinander in ein angemessenes Verhältnis setzt und abhängig voneinander aufbaut. Erweist sich das „Fundament“ dieses Gesamtkonzepts als verfassungswidrig, weil für eine (untere) Besoldungsgruppe die Anforderungen des Mindestabstandsgebots missachtet wurden, ist das Besoldungsgesetz verfassungswidrig und der Besoldungsgesetzgeber gehalten, eine neue konsistente Besoldungssystematik mit einem anderen – fehlerfreien – Ausgangspunkt zu konstituieren (vgl. BVerfG 4.5.2020 – 2 BvL 4/18 –, ES /C I Nr. 37).