Beamtenstreikrecht vor dem EGMR. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.
Es scheint geklärt zu sein, dass das BVerfG das Urteil des EGMR nicht beachten muss. Dennoch erwarte ich von dem Urteil auch Aussagen zur amtsangemessenen Besoldung von Beamten. Stichwort: Wenn schon eine erhebliche Grundrechtseinschränkung durch Verzicht auf Streik, dann muss amtsangemessene Besoldung unabdingbar sein.
Die deutschen Beamten sind innerhalb der EU durch die Einschränkung ihrer Streikrechte eine Minderheit und wenn dieser Minderheitenschutz nicht gewährt wird, ist das ein EU-Problem.
Art. 2 EU
Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.
Vielleicht will das BVerfG sogar dieses EGMR-Urteil abwarten?