Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093443 times)

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8115 am: 29.10.2023 18:31 »
So sehen es viele hier lotsch.

Siehe VG Berlin
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=16.06.2023&Aktenzeichen=26%20K%20245.23

Aber auch das VG Berlin hat ja dieses Jahr ähnlich geurteilt wie das VG Arnsberg. Die Berliner Entscheidung für 2018 bis 2021 ist ja mittlerweile schon länger veröffentlicht. Und in Berlin geht der Streit ja schon länger so, zahlte auch schlechter als NRW.

Gesamtabwägung dies und das. Das gesamte Besoldungsgefüge stimmt nicht mehr, wenn das Mindestabstandsgebot nicht eingehalten wird. Ganz einfach. Ohne neue Direktiven des BVerfG dürfte es aber weiter Klageabweisungen für die jüngeren Zeiträume hageln wie in Arnsberg und Berlin. Die Endlosschleife geht so weiter, wie von Stuttmann prophezeit.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8116 am: 31.10.2023 09:16 »
Beamtenstreikrecht vor dem EGMR. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.
Es scheint geklärt zu sein, dass das BVerfG das Urteil des EGMR nicht beachten muss. Dennoch erwarte ich von dem Urteil auch Aussagen zur amtsangemessenen Besoldung von Beamten. Stichwort: Wenn schon eine erhebliche Grundrechtseinschränkung durch Verzicht auf Streik, dann muss amtsangemessene Besoldung unabdingbar sein.
Die deutschen Beamten sind innerhalb der EU durch die Einschränkung ihrer Streikrechte eine Minderheit und wenn dieser Minderheitenschutz nicht gewährt wird, ist das ein EU-Problem.
Art. 2 EU
Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

Vielleicht will das BVerfG sogar dieses EGMR-Urteil abwarten?

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8117 am: 31.10.2023 09:27 »
So nun haben wir fast November 2023 und immer noch kein Kabinettsentwurf zur amtsangemessenen Alimentation!
Die Bundesregierung arbeitet seit 3 Jahren an diesem Thema oder auch nicht und ist mit "Absicht" nicht Willens, seine Mitarbeiter und dessen Familien angemessen zu bezahlen. Die Gewerkschaften und Verbände schauen praktisch teilnahmslos zu, das BMI hat einen "Grußonkel" und "Märchenonkel", der die Leute mit seinen Antworten seit 2 Jahren regelmäßig verarscht!
Wer ist beteiligt, ja nur zwei Ministerien, dass BMI und das BMF. Und beide bringen das nicht zu Stande!
Durch die Landtagswahlen im nächsten Jahr und die Europawahl werden wir in Deutschland eine Staatskrise bekommen, die sich gewaschen hat. Die Stimmung im Volk ist nicht nur schlecht, sondern hoch explosiv.
Ich kann nur Jedem Verantwortlichen der hier mitliest raten, schnellst möglich die Beamten/innen des Bundes amtsangemessen zu bezahlen, denn wenn diese große Gruppe mit ihren Familien auch noch "politisch wegbricht", dann werden wir Deutschland in einigen Jahren nicht mehr wiedererkennen! 
 

ZVzB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8118 am: 31.10.2023 10:03 »
So nun haben wir fast November 2023 und immer noch kein Kabinettsentwurf zur amtsangemessenen Alimentation!
Die Bundesregierung arbeitet seit 3 Jahren an diesem Thema oder auch nicht und ist mit "Absicht" nicht Willens, seine Mitarbeiter und dessen Familien angemessen zu bezahlen. Die Gewerkschaften und Verbände schauen praktisch teilnahmslos zu, das BMI hat einen "Grußonkel" und "Märchenonkel", der die Leute mit seinen Antworten seit 2 Jahren regelmäßig verarscht!
Wer ist beteiligt, ja nur zwei Ministerien, dass BMI und das BMF. Und beide bringen das nicht zu Stande!
Durch die Landtagswahlen im nächsten Jahr und die Europawahl werden wir in Deutschland eine Staatskrise bekommen, die sich gewaschen hat. Die Stimmung im Volk ist nicht nur schlecht, sondern hoch explosiv.
Ich kann nur Jedem Verantwortlichen der hier mitliest raten, schnellst möglich die Beamten/innen des Bundes amtsangemessen zu bezahlen, denn wenn diese große Gruppe mit ihren Familien auch noch "politisch wegbricht", dann werden wir Deutschland in einigen Jahren nicht mehr wiedererkennen!

Vollste Zustimmung.
Das Ganze ist sowas von überfällig, Wertschätzung gleich Null!

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8119 am: 31.10.2023 12:13 »
So nun haben wir fast November 2023 und immer noch kein Kabinettsentwurf zur amtsangemessenen Alimentation!
Die Bundesregierung arbeitet seit 3 Jahren an diesem Thema oder auch nicht und ist mit "Absicht" nicht Willens, seine Mitarbeiter und dessen Familien angemessen zu bezahlen. Die Gewerkschaften und Verbände schauen praktisch teilnahmslos zu, das BMI hat einen "Grußonkel" und "Märchenonkel", der die Leute mit seinen Antworten seit 2 Jahren regelmäßig verarscht!
Wer ist beteiligt, ja nur zwei Ministerien, dass BMI und das BMF. Und beide bringen das nicht zu Stande!
Durch die Landtagswahlen im nächsten Jahr und die Europawahl werden wir in Deutschland eine Staatskrise bekommen, die sich gewaschen hat. Die Stimmung im Volk ist nicht nur schlecht, sondern hoch explosiv.
Ich kann nur Jedem Verantwortlichen der hier mitliest raten, schnellst möglich die Beamten/innen des Bundes amtsangemessen zu bezahlen, denn wenn diese große Gruppe mit ihren Familien auch noch "politisch wegbricht", dann werden wir Deutschland in einigen Jahren nicht mehr wiedererkennen!

da hast du absolut Recht. Die wissen aber wie dumm wir alle sind und dass ein Großteil niemals irgendwelche Konsequenzen daraus ziehen wird.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8120 am: 31.10.2023 15:15 »
da hast du absolut Recht. Die wissen aber wie dumm wir alle sind und dass ein Großteil niemals irgendwelche Konsequenzen daraus ziehen wird.

Das Problem scheint mir weniger ein aktives Tun der Beamtenschaft zu sein. Als Bürger würde ich es eher als bedrohlich empfinden, wenn die Beamtenschaft offensichtlicher Willkür immer weniger kritisch gegenüber steht.

Heute im Besoldungsrecht, morgen im Asylrecht (ist politisch bereits aktiv in der "Überarbeitung"), übermorgen im Sozialrecht und so weiter und so fort. Diese Willkürmaßnahmen kann man dann ja auch noch prima als "Bürokratieabbau" verkaufen  >:( Um genau solche Entwicklungen zu ver- bzw. behindern gibt es das Berufsbeamtentum mit der (rein formell) relativ starken Rechtsposition der beamteten Person gegenüber dem jeweiligem Dienstherrn.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8121 am: 31.10.2023 16:24 »
Also wie bei den Lemmingen in D3? Da sehen wir ja was aus der starken Rechtsposition erwächst.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8122 am: 31.10.2023 19:45 »
Also wie bei den Lemmingen in D3? Da sehen wir ja was aus der starken Rechtsposition erwächst.

Es bringt nix auf D3 einzuprügeln, der Entwurf ist dem Referat längst entwachsen.

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8123 am: 31.10.2023 22:12 »
Definiere "längst".

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8124 am: 31.10.2023 23:21 »
Nach meinem Kenntnisstand wurde der Vorgang in KW41 von D3 in die weitere Zuständigkeit gegeben, in KW43 hat der Vorsitzende des Innenausschusses auch bestätigt (auf einer der vorherigen Seiten verlinkt), dass es "weiteren Abstimmungsbedarf" in der Ressortrunde gibt - was eine schlichte Formulierung für "ist uns zu teuer" darstellt.


Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8125 am: 01.11.2023 06:31 »
Nach meinem Kenntnisstand wurde der Vorgang in KW41 von D3 in die weitere Zuständigkeit gegeben, in KW43 hat der Vorsitzende des Innenausschusses auch bestätigt (auf einer der vorherigen Seiten verlinkt), dass es "weiteren Abstimmungsbedarf" in der Ressortrunde gibt - was eine schlichte Formulierung für "ist uns zu teuer" darstellt.

 ;D es ist so ein schlechtes Kammerspiel.

Das heißt das Spiel geht mal wieder von vorne los?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8126 am: 01.11.2023 06:47 »
Das war, wie ich am 09.10. schrieb, absehbar. Eher haben wir eine schwarz-blaue Regierung als das die jetzige ein Gesetz beschlussfähig hinbekommt.

Knecht

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« Antwort #8127 am: 01.11.2023 06:52 »
Das war, wie ich am 09.10. schrieb, absehbar. Eher haben wir eine schwarz-blaue Regierung als das die jetzige ein Gesetz beschlussfähig hinbekommt.

Wenn "die" so weitermachen, kannst du spätestens in 6 Jahren das schwarz streichen.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8128 am: 01.11.2023 08:59 »
So, ich habe jetzt Ruhendstellung und Verzicht der Verjährung auf meine Widerspruche für 2021 und 2022.

Mein Widerspruch für 2023, der wohlgemerkt mit dem Widerspuch von 2021 im selben Umschlag lag, liegt angeblich nicht vor und muss wohl nochmals eingereicht werden. Zum Glück ist das Jahr noch nicht um. Trotzdem irgendwie bezeichnend.


Hummel2805

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« Antwort #8129 am: 01.11.2023 09:16 »
Also es gibt in Deutschland rund 180.000 Bundesbeamte, wenn man hier pro Beamten im Schnitt im Monat 500 € AEZ berechnet, dass heißt 6000 € pro Jahr, müsste der Bundeshaushalt 1 Milliarde Euro zur Verfügung stellen.

Aber nicht jeder Beamte hat Kinder, nach meinen Berechnungen betrifft dies maximal ein Drittel der Bundesbeamten, also der Bundeshaushalt wird vielleicht mit 300 Millionen Euro belastet.

Das ist ein Fliegenschiss gegenüber der Bürgergelderhöhung 2023 und 2024, da müssen im Haushalt Mehrkosten in Höhe von über 3 Milliarden Euro eingeplant werden.

Daran sieht man, dass uns die Politikerkaste komplett verarscht!