Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2090784 times)

Schlüüü

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8190 am: 06.11.2023 07:41 »
Bundestagsnachrichten — Unterrichtung — hib 807/2023
Zahlungen an Fraktionen sollen 2024 um 8,42 Prozent steigen

Hauptsache man guckt, dass die eigene Tasche voll ist........

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8191 am: 06.11.2023 07:54 »
Hier der Link dazu.

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-975100

Ich weiß nicht, was ich davon halten soll.

Die provozieren uns Beamte doch bis aufs letzte!!! Bei denen geht das alles so ohne weiteres....steht ja in der Geschäftsordnung..  :o :o

Bei uns steht es im GG und wurde durchs BVerfG bereits festgestellt und bei uns passiert nichts.  >:( >:( >:(

Sorry aber solchen RAT.EN!!
« Last Edit: 06.11.2023 08:07 von Warzenharry »

mexed1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8192 am: 06.11.2023 08:33 »
Bin eigentlich immer ein stiller Leser hier im Forum, aber nunja..
Bin ich froh den Laden in 6 Jahren als SAZ zu verlassen. Ich hab echt gehofft, dass es mir so gefallen könnte und ich BS stelle oder als Zivi als Beamter zum Bund zurück komme. Das ist mir einfach zu viel.
Jeden Mist musst du machen, nachhalten. Wird eine Sache vergessen, wird dich der Bund zahlen lassen. Geht es aber um Besoldung die im GG vorgeschrieben ist, dann wird man im Stich gelassen. Litauen gutes Beispiel. eFP. Der Bund zahlt 85€ AVZ am Tag, während die NATO für jeden Soldaten dem Bund pro Tag 200€ überweist. Verpflegung wurde kostenlos durch Litauen gestellt. Da machst du und tust du, wirst hier auf Lehrgang geschickt und da, bist weg von Frau, bist hier im Einsatz..
Viele "Fachkräfte" die hier nach dem Studium als junge Offiziere in unsere Dienststelle kommen, wollen nach Ihrer Zeit den Laden wieder verlassen. Haben Bachelor und Master mitgenommen und gut ist. Verständlich..
Dann lieber draußen 200€ weniger verdienen  ;D


Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8193 am: 06.11.2023 10:14 »
Bundestagsnachrichten — Unterrichtung — hib 807/2023
Zahlungen an Fraktionen sollen 2024 um 8,42 Prozent steigen

Hauptsache man guckt, dass die eigene Tasche voll ist........

Der Sauerstoff da oben ist scheinbar so dünn, dass die einfach nichts mehr merken.

Wasserkopp

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8194 am: 06.11.2023 14:01 »
8,42 % Erhöhung der Grundbesoldung wäre doch auch mal ein richtiger Schritt für uns alle  :'(

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8195 am: 06.11.2023 15:51 »
Bevor wir alle ballistisch gehen, sowie ich das verstehe, handelt es sich dabei um Zahlungen die quasi dem entsprechen was für uns als Beamte als Ergebnis der Tarifverhandlnugen auch übertragen wurde ab 2024.
Ist zwar für uns noch nicht gesetzlich verabschiedet, aber das ist soweit ich es verstanden habe eigentlich schon in trockenen Tüchern.
Also decken die Fraktionen damit die Personalausgaben der Mitarbeiter in deren Büros nicht die Parlamentarier.
Und dass so finde ich ist dem Grunde nach korrekt.

@Warzenharry

Das was du ins Spiel bringst hinsichtlich GG und BVerfG ist die amtsangemessene Alimentation ein ganz anderwes Thema und hat zunächst nichts mit der Materie der Uebertragung des Ergebnisses der TV Verhandlungen zu tun.

 

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8196 am: 07.11.2023 06:05 »
I         0 0 244,00 229,00 234,00
II        0 0 384,00 250,00 254,00
III       0 33,00 495,00 275,00 279,00
IV        0 174,00 521,00 303,00 307,00
V         0 303,00 550,00 324,00 328,00
VI     30,00 413,00 573,00 355,00 359,00
VII     157,00 442,00 608,00 392,00 396,00

Das sind die neuen Beträge...

Kann man halt schlecht kopieren wenn ihr wollt sende ich das dokument an einen von euch per mail...

Gibt es was Neues zu diesen Zahlen aus Oktober?

Bastel

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« Antwort #8197 am: 07.11.2023 06:12 »
I         0 0 244,00 229,00 234,00
II        0 0 384,00 250,00 254,00
III       0 33,00 495,00 275,00 279,00
IV        0 174,00 521,00 303,00 307,00
V         0 303,00 550,00 324,00 328,00
VI     30,00 413,00 573,00 355,00 359,00
VII     157,00 442,00 608,00 392,00 396,00

Das sind die neuen Beträge...

Kann man halt schlecht kopieren wenn ihr wollt sende ich das dokument an einen von euch per mail...

Gibt es was Neues zu diesen Zahlen aus Oktober?

Nein.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8198 am: 07.11.2023 08:18 »
Bevor wir alle ballistisch gehen, sowie ich das verstehe, handelt es sich dabei um Zahlungen die quasi dem entsprechen was für uns als Beamte als Ergebnis der Tarifverhandlnugen auch übertragen wurde ab 2024.
Ist zwar für uns noch nicht gesetzlich verabschiedet, aber das ist soweit ich es verstanden habe eigentlich schon in trockenen Tüchern.
Also decken die Fraktionen damit die Personalausgaben der Mitarbeiter in deren Büros nicht die Parlamentarier.
Und dass so finde ich ist dem Grunde nach korrekt.

@Warzenharry

Das was du ins Spiel bringst hinsichtlich GG und BVerfG ist die amtsangemessene Alimentation ein ganz anderwes Thema und hat zunächst nichts mit der Materie der Uebertragung des Ergebnisses der TV Verhandlungen zu tun.

Es geht aber nicht um das Thema sonder um die Begründung... Geschäftsordnung...wir müssen weil es da steht, genau so wie die Diäten....

Wenn ich mich an die Geschäftsordnung des DtBT halte, wie kann ich dann aufs GG und das BverfG pfeifen?

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8199 am: 07.11.2023 10:22 »
Verstehe deinen Standpunkt durchaus und bin auch wie du und viele andere der Meinung, es kann nicht wahr sein, dass man sich aus rein fiskalischen Gründen nicht an die verfassungsmässigkeit hält und sich sogar konzertiert dazu verabredet die Verfassung Und die Rechtsprechung des BVerfG zu  missachten.

In dem Fall ist es bloss so, dass bei der Uebertragung des Ergebnisses der TV Verhandlungen auf die Beamten sich die BesGesetzgeber an die Absprachen hinsichtlich der Übertragung gehalten haben ( bzw das ist so beabsichtigt, aber noch nicht gesetzlich verabschiedet ) und im Falle des BT eben an die GO.
Man kann daher so argumentieren es wurde im Grunde dasselbe gemacht wie bei un Bundesbeamten in Bezug auf die TV Verhandlung.

Wie gesagt, es sind zwei unterschiedliche Themenbereiche und soltlen als solchge auch getrennt betrachtet werden.


MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8200 am: 07.11.2023 13:37 »
Hallo in die Runde,

gibt es eine neuste Fassung für den Widerspruch gegen die Besoldung. Das Jahr neigt sich  dem und es wird wieder Zeit.
Beste Grüß MDWiesbaden

Sputnik1978

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« Antwort #8201 am: 07.11.2023 16:05 »
Hallo in die Runde,

gibt es eine neuste Fassung für den Widerspruch gegen die Besoldung. Das Jahr neigt sich  dem und es wird wieder Zeit.
Beste Grüß MDWiesbaden

Lass Dich hier inspirieren.
https://www.drb-nrw.de/positionen-und-leistungen/formulare

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8202 am: 08.11.2023 08:41 »
Hallo in die Runde,

gibt es eine neuste Fassung für den Widerspruch gegen die Besoldung. Das Jahr neigt sich  dem und es wird wieder Zeit.
Beste Grüß MDWiesbaden

Lass Dich hier inspirieren.
https://www.drb-nrw.de/positionen-und-leistungen/formulare

Oder hier:
https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/de_musterwidersprueche-amtsangemessene-besoldung-versorgung-2023

Vielleicht findet sich ja ein kluger Kopf, der das für den Bund modifiziert.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8203 am: 08.11.2023 13:00 »
Guten Morgen zusammen,

der eine oder verfolgt bestimmt die lebhafte Diskussion zur Beamtenbesoldung im Länderforum.

Ist das nicht ebenfalls für Bundesbeamte ein Thema?
Kann natürlich sein das der Abstand der Bundes- zur Landesbesoldung so hoch ist, dass die nach dem BVerfG neu vorgegebene Berechnungsmethode eine Mindestalimentation der Bundesbeamten bestätigt.

Da ich mich wenig mit der Thematik auskenne, würde ich mich freuen, wenn ich hiermit auch für die Bundesbeamten die Diskussion mal anstoßen kann.

Schöne Woche noch.

Start hier im Forum war der 24.08.2020.

Wirklich eine wahnsinnige Leistung, was das BMI in der Zeit so auf die Beine gestellt hat.

Auf die nächsten 3 Jahre ...

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8204 am: 08.11.2023 13:04 »
Wahnsinn....Da war ich noch im Studium. (Nach 12 Jahren Dienstzeit bei der Bundeswehr).

Naja lassen wir uns mal überraschen.