Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032111 times)

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8220 am: 09.11.2023 15:18 »
Ja, ich habe den Artikel gelesen.

Das ist der Anfang und es rollt an. Die wenigen neuen jungen Leute sind das eine. Dies paart sich aber mit dem Ausscheiden der Boomer in den kommenden 5 Jahren.

Im Artikel steht auch, dass der h.D. sich umorientiert. Also die, die finanziell die amtsunangemessene Alimentation noch nicht so spüren.

Da das Thema "Amtsangemessene Alimentation" noch nicht in aller Munde ist, dürfte es sich auch noch nicht so stark auf persönliche Umentscheidungen ausgewirkt haben.

Die jungen Leute sind gut vernetzt und es spricht sich rum, dass der Staatsdienst doch nicht so attraktiv ist. Wenn mehr bemerken, dass der Dienstherr nicht hinter ihnen steht und sie bezahlungsmäßig seit Jahren schon hintergeht, könnte sich das gleich einer Lawine gestalten.




Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8221 am: 09.11.2023 15:29 »
Wollte ich gerade ähnlich schreiben.
Ich gehe zwar nicht von einer Lawine aus, aber der Trend oder die Tatsache
das sich Beamte unter anderem wegen der amtsunangemessen Alimentation und der anderen Begleitumstände wie Arbeitszeit etc entlassen lassen und umorientieren ist nicht gut und sollte den Dienstherrn ein Signal sein.
Ich fürchte bloss, die entscheidenden Damen und Herren werden die Signale nicht verstehen oder sich eben nicht dafür interessieren.

Wenn ich nicht schon 37 Dienstjahre hinter mir hätte und die Dienstposten A13 aufwärts nicht so reichlich vorhanden sind in meiner räumlichen Umgebung, dann hätte ich auch schon längst diesen Schritt erwägt.
Leider wäre das mit zeitaufwändigem Pendeln jeden Tag verbunden um in ein Ballungszentrum hineinzufahren.
Also muss ich mir Kimonbo like die Worklife Balance und die angepasste Alimentaiton auf anderem Wege wiederholen.
Nix mehr mit Dienstreisen am Wochenende, Prüfertätigkeit, Fachvorträge und Ueberstunden etc.
« Last Edit: 09.11.2023 15:35 von Bundi »

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8222 am: 09.11.2023 16:11 »
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kuendigungen-polizei-rlp-100.html

Artikel betrifft vordergründig RLP, tangiert aber auch den Bund.

Der Abfluss der Kräfte ist in vollem Gange.

Vielleicht müssen die Beamten einen Wettbewerb des Bundes und der Länder entfachen. Ähnlich wie beim Fußball, wo die Transfers zum meisten Geld hin stattfinden. Trikot/Ärmelwappen egal.

Du hast den Artikel aber auch gelesen oder? 30 Polizisten sind 0,03%

Du hast aber auch schon richtig gerechnet, oder ? 30 Beamte auf knapp 10.000 entspricht nämlich eher 0,3% als 0,03%..

Hast Du den Artikel denn gelesen ? Mann, Mann, Mann, Phoenix.. Vielleicht noch einmal zu Asche werden, dann aus der Asche auferstehen und nochmal versuchen ;-)

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8223 am: 09.11.2023 16:16 »
Zitat
Nix mehr mit Dienstreisen am Wochenende, Prüfertätigkeit, Fachvorträge und Ueberstunden etc.

Das kommt auch noch dazu. Die zunehmende Verweigerung, mehr zu tun, als verlangt ist.


Es wird dann so dargestellt, dass es unverschämt sei, mehr Geld zu fordern, wo doch die Leistung nicht vorhanden ist.


"Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, daß wir nicht besser regiert werden als wie wir es verdienen."

Sagte George Bernard Shaw

Ich sage:

"Die Verweigerung der Amtsangemessenen Alimentation ist ein Verfahren, das garantiert, dass die Dienstherren die Beamten bekommen, die sie verdienen."


Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8224 am: 09.11.2023 16:18 »
Zitat
Du hast aber auch schon richtig gerechnet, oder ? 30 Beamte auf knapp 10.000 entspricht nämlich eher 0,3% als 0,03%..

Da hat das mit den Dezimalen und der 100 nicht geklappt.

AndreasS

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8225 am: 09.11.2023 19:10 »
Ich habe am 27.10.2023 das BVerfG um Auskunft gebeten, ob die dort anhängigen Normenkontrollverfahren 2 Bvl 2/16 u.a. noch dieses Jahr zum Abschluss kommen.

Habe heute schriftlich die Antwort erhalten:
...Es kann derzeit davon ausgegangen werden, dass die Verfahren nicht mehr im Jahr 2023 zum Abschluss gelangen...

Dann hoffe ich mal auf das nächste Jahr.  :(

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8226 am: 09.11.2023 20:04 »
Sorry, aber Saftladen… Lieber küngelt man beim Abendessen mit den Verfassungsbrechern.

War nicht das ein oder andere Urteil sogar für 22 angekündigt?

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8227 am: 09.11.2023 21:15 »
Nun, auch Richter sind unteralimentiert....

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8228 am: 09.11.2023 21:16 »
 >:(

Wo bleibt der Rechtsschutz, wenn sich die Verfahren Jahrzehnte hinziehen? Geld braucht man in jungen Jahren und nicht dann, wenn die Kinder selbst erwachsen geworden sind.

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8229 am: 09.11.2023 21:32 »
Ihr wisst aber schon, dass euer Gezeter nur Furunkel begünstigt aber sonst nichts bringt? Also hier in diesem Forum meine ich.
Ja alles sehr ärgerlich, aber gut für's Karma ist das nicht, sich so maßlos aufzuregen.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8230 am: 09.11.2023 21:36 »
 Ärger und Wut in sich hinein zu fressen, statt darüber zu reden, ist dagegen nicht gut für die psychische und physische Gesundheit...

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8231 am: 09.11.2023 23:19 »
Läuft doch:

https://m.bild.de/politik/inland/politik-inland/es-geht-um-milliarden-kosten-knall-beim-buergergeld-86042596.bildMobile.html

Ich freue mich auf die Wahlen in den nächsten beiden Jahren. Da wird es lange Gesichter geben.

BlauerJunge

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« Antwort #8232 am: 09.11.2023 23:25 »
Ärger und Wut in sich hinein zu fressen, statt darüber zu reden, ist dagegen nicht gut für die psychische und physische Gesundheit...
Sei wie Meister Oogway: "Innerer Friede"

Ozymandias

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« Antwort #8233 am: 10.11.2023 04:03 »
Ich habe am 27.10.2023 das BVerfG um Auskunft gebeten, ob die dort anhängigen Normenkontrollverfahren 2 Bvl 2/16 u.a. noch dieses Jahr zum Abschluss kommen.

Habe heute schriftlich die Antwort erhalten:
...Es kann derzeit davon ausgegangen werden, dass die Verfahren nicht mehr im Jahr 2023 zum Abschluss gelangen...

Dann hoffe ich mal auf das nächste Jahr.  :(

Dann wäre die Bremer Besoldung zum 3. Mal in der Jahresvorschau. Ist mittlerweile so üblich.

Auch wenn es etwas Kaffeesatzleserei ist, aber Ablehnungen/Abweisungen gehen generell immer einfacher und schneller. Vielleicht basteln die ja an einem Knüller, damit nicht jedes Jahr Vorlagen aus 17 Rechtskreisen reinflattern.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8234 am: 10.11.2023 06:47 »

Auch wenn es etwas Kaffeesatzleserei ist, aber Ablehnungen/Abweisungen gehen generell immer einfacher und schneller. Vielleicht basteln die ja an einem Knüller, damit nicht jedes Jahr Vorlagen aus 17 Rechtskreisen reinflattern.

Diese Hoffnung teile ich bei dieser Regierung nun wirklich nicht.