Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1954708 times)

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #825 am: 24.02.2022 14:32 »
...aber Zwiesel im Bayerischen Wald nicht... 8)
Deswegen bekomme die dann 5% und die Münchner 15%

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #826 am: 24.02.2022 14:35 »
..die Frage ist eher, ob Zwiesel die Marke überhaupt reisst (bei der schon höheren bayerischen Besoldung...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #827 am: 24.02.2022 14:37 »
...aber Zwiesel im Bayerischen Wald nicht... 8)

Die haben eine sehr empfehlenswerte Brauerei dort... an Prozenten mangelt es dort definitiv nicht  ;D

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #828 am: 24.02.2022 14:42 »
...das kann durchaus tröstlich sein... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

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WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #829 am: 24.02.2022 14:48 »
..die Frage ist eher, ob Zwiesel die Marke überhaupt reisst (bei der schon höheren bayerischen Besoldung...
eher nicht und sie müssen zukünftig weniger Besoldung bekommen, weil sie jetzt über alimentiert sind?  :-X

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #830 am: 24.02.2022 14:53 »
...überalimentiert ist kein verfassungsrechtlicher Verstoß... 8)    und Unterschiede in den einzelnen Besoldungsgesetzen gibt es seit der Föderalismusreform...
Gruß aus "Tief im Westen"

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clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #831 am: 24.02.2022 16:31 »
Zitat
Bei einer Besoldungserhöhung von ca. 15% kannst du entsprechend in Teilzeit gehen.

Da ich durch Spätberufung nicht auf 40 Jahre komme und den Pensionshöchstsatz nicht erreichen werde, ist Teilzeit dummerweise doppelt teuer, einmal jetzt und einmal bei der Pension. Daher lieber Reduzierung der Wochenarbeitszeit für alle.

Außerdem habe ich Zweifel, dass die verfassungswidriger UNteralimentation so viel ausmacht.

Viele Grüße
« Last Edit: 25.02.2022 02:10 von Admin2 »

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #832 am: 24.02.2022 22:01 »
...überalimentiert ist kein verfassungsrechtlicher Verstoß... 8)    und Unterschiede in den einzelnen Besoldungsgesetzen gibt es seit der Föderalismusreform...
Warum ist das eigentlich mit dem GG vereinbar?  8)

lumer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #833 am: 25.02.2022 06:55 »
Eine übermäßige Überalimentierung ist zwar kein Verstoß gegen Art. 33 GG, jedoch gegen die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, ableitbar aus der Finanzverfassung.

Die Unterschiede in den Besoldungsgesetzen sind nur bis zu einem bestimmten Grad mit dem Grundgesetz vereinbar. Man erinnere sich an den fünften Parameter: der Quervergleich mit dem Bund und den anderen Ländern. Hintergrund dieses Parameters dürfte der Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens sein. Den können andere Länder und der Bund ggf. auch gerichtlich geltend machen.

Es gibt also nur Korridore, in denen sich der jeweilige Besoldungsgesetzgeber bewegen kann.

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #834 am: 25.02.2022 07:04 »
...ein Korridor, der mittlerweile mehrere Tausend € im Jahr breit ist...
Gruß aus "Tief im Westen"

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sapere aude

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #835 am: 25.02.2022 07:34 »
Der Korridor könnte mathematisch ausgedrückt gegen unendlich streben. Das BVerfG überprüft in den Parametern lediglich eine Abweichung in einem Zeitraum. Die Abweichungen ausserhalb des Zeitraums sind bei der Parameterbetrachtung unbeachtlich.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #836 am: 28.02.2022 11:54 »
Hallo zusammen,

was denkt ihr, was bringt uns der März? Vielleicht einen Entwurf für die Bundesebene? Oder ist das immer noch zu früh?

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #837 am: 28.02.2022 13:24 »
Hallo zusammen,

was denkt ihr, was bringt uns der März? Vielleicht einen Entwurf für die Bundesebene? Oder ist das immer noch zu früh?

Gute Frage, ich hoffe sehr! Langsam wird es ja mal Zeit!

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #838 am: 28.02.2022 17:28 »
Hallo zusammen,

was denkt ihr, was bringt uns der März? Vielleicht einen Entwurf für die Bundesebene? Oder ist das immer noch zu früh?

Es ist weiterhin viel zu früh. Die aktuelle Krise hat die meisten Personalveränderungen im Haus zumindest gestört, insbesondere die Rochaden in die Abteilung KM und heraus sind gerade problematisch. Damit fehlt immer noch Leitungspersonal an Stellen, die für die Hausabstimmung nötig wären, weshalb vor Ostern in dieser Richtung wohl nichts mehr passieren wird...

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #839 am: 28.02.2022 17:42 »
Wahrscheinlich können wir den Thread zumachen. Jeder Euro wird in das Sondervermögen in Höhe von 100.000.000.000 € fließen, insbesondere wenn Steuererhöhungen tabu sind.

Alimentiert wird weiter nach Kassenlage. Wiedervorlage in 10 Jahren.