Ich finde es immer lustig, wenn die Grünen auf das Klimaurteil des BVerfG hinweisen, das zum Klimaschutz verpflichtet. Sie vergessen dabei nur immer dieses Detail des Beschlusses zu erwähnen:
"Art. 20a GG genießt keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen. Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu."
Jetzt ist der Konfliktfall eingetreten. Jetzt muss abgewogen werden, was wichtiger ist, Soziales, Verteidigung, Bildung, Eigentum, usw.