Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3922185 times)

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8385 am: 20.11.2023 12:29 »
Zitat
Es gehen vermehrt Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung bei den Service-Centern ein.

Hierzu ergeht folgender Hinweis:
Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung sind bereits ab dem Jahr 2021 zur Rechtswahrung nicht mehr erforderlich. Sich aus der Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG eventuell ergebende Nachzahlungen werden von Amts wegen geleistet.

Nachzulesen in der Anlagenbox im BMI-Rundschreiben vom 14. Juni 2021 (D3-30200/94#21 und 178#6).



Heutige Nachricht des Service Centers Rostock....

Das ist ja eine kackdreiste Falschmeldung, um Arbeit von sich zu schieben. Für spätere korrekte Ansprüche und Klagen ist ein Widerspruch auf jeden Fall erforderlich!!!!!!!!!

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8386 am: 20.11.2023 14:39 »
Man muss nicht mit jedem Satz einer Meinung sein - aber bedenkenswert ist die Sicht auf die Dinge allemal: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/klimafonds-urteil-eine-unverdiente-chance-fuer-die-ampel-a-efee4c59-98b3-4135-962f-6504940c8a23

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8387 am: 20.11.2023 14:53 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-saathoff-meine-frage-gilt-auch-dem-alimentativen-ergaenzungszuschlag-gibt-es-da-schon

..."Letzte Woche war eine Tagung der Vertreter vom DBwV und anderen Gewerkschaften, da wurde gesagt das der Entwurf für Umfang der Auszahlung abgelehnt wurde."


Hat jemand etwas darüber gehört oder weitere Erkenntnisse?


MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8388 am: 20.11.2023 14:57 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-saathoff-meine-frage-gilt-auch-dem-alimentativen-ergaenzungszuschlag-gibt-es-da-schon

..."Letzte Woche war eine Tagung der Vertreter vom DBwV und anderen Gewerkschaften, da wurde gesagt das der Entwurf für Umfang der Auszahlung abgelehnt wurde."


Hat jemand etwas darüber gehört oder weitere Erkenntnisse?

Die Gewerkschaften meinten damit wahrscheinlich dass sie den Entwurf „nicht gut“ finden und diesen daher quasi ablehnen?

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8389 am: 20.11.2023 15:05 »
Okay, danke.

Kann halt in verschiedenen Richtungen interpretiert werden.

Die Antwort vom StS Saathoff wird wie immer ausfallen! ...

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8390 am: 20.11.2023 15:32 »
Okay, danke.

Kann halt in verschiedenen Richtungen interpretiert werden.

Die Antwort vom StS Saathoff wird wie immer ausfallen! ...

Ja ich bin mir mit meiner vorherigen Antwort auch nicht sicher, man kann es so und so interpretieren.
Auf eine aussagekräftige Antwort des Herrn Saathoff brauchen wir jedenfalls nicht hoffen.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8391 am: 20.11.2023 15:39 »
Das ist ja eine kackdreiste Falschmeldung, um Arbeit von sich zu schieben. Für spätere korrekte Ansprüche und Klagen ist ein Widerspruch auf jeden Fall erforderlich!!!!!!!!!
Und mit welcher Begründung?

A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8392 am: 20.11.2023 15:49 »
Das ist ja eine kackdreiste Falschmeldung, um Arbeit von sich zu schieben. Für spätere korrekte Ansprüche und Klagen ist ein Widerspruch auf jeden Fall erforderlich!!!!!!!!!
Und mit welcher Begründung?
wahrscheinlich wie immer diese hier?
Wenn entschieden wird, das sich aus der Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG keine oder falsche/zu geringe Nachzahlungen von Amts wegen in ferner Zukunft zu leisten sind, hat man keine Handhabe mehr dagegen vorzugehen, weil da als erster Schritt immer ein individuelles Widerspruchsverfahren in Gang gesetzt worden sein muss.
Man ergibt sich vollständig in das "wohlwollend fürsorglich" nachträgliche Schicksal der Besoldungsgeber.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8393 am: 20.11.2023 17:54 »
Man muss nicht mit jedem Satz einer Meinung sein - aber bedenkenswert ist die Sicht auf die Dinge allemal: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/klimafonds-urteil-eine-unverdiente-chance-fuer-die-ampel-a-efee4c59-98b3-4135-962f-6504940c8a23

@Swen 

Danke für den Artikel. Sicher muss man nicht wie du schon sagst alles teilen was der Autor schreibt. In der Tat sehr lesenswert und trifft in etlichen Punkten des Pudels Kern.
Nur fürchte ich die Politik an erster Stelle unser Kanzler und die gegenwärtig in Verantwortung befindlichen werden die geschilderte Chamce nicht erkennen und infolge dessen nicht wahrnehmen. Die gesamte Politikerriege sieht leider den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Die würden eine Wand nicht mal erkennen wenn sie vor ihnen steht bzw die Damen und Herren mit Anlauf davor laufen.
 In diesem Zusammenhang wird dann die von uns herbei gesehnte Umsetzung des BVerfG Urteils und damit die Rückkehr der Verfassungsorgane zur Verfassung wohl auf die ganz lange Bank geschoben oder sogar ganz im Keller verschwinden.
 Da bedarf es dann eines weiteren vernichtenden Urteils des BVerfG die Angelegenheit wieder ans Tageslicht zu holen.
 

xyz123

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« Antwort #8394 am: 20.11.2023 18:18 »
Das ist ja eine kackdreiste Falschmeldung, um Arbeit von sich zu schieben. Für spätere korrekte Ansprüche und Klagen ist ein Widerspruch auf jeden Fall erforderlich!!!!!!!!!
Und mit welcher Begründung?
wahrscheinlich wie immer diese hier?
Wenn entschieden wird, das sich aus der Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG keine oder falsche/zu geringe Nachzahlungen von Amts wegen in ferner Zukunft zu leisten sind, hat man keine Handhabe mehr dagegen vorzugehen, weil da als erster Schritt immer ein individuelles Widerspruchsverfahren in Gang gesetzt worden sein muss.
Man ergibt sich vollständig in das "wohlwollend fürsorglich" nachträgliche Schicksal der Besoldungsgeber.

Ganz genau.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8395 am: 20.11.2023 18:31 »
Ich finde es immer lustig, wenn die Grünen auf das Klimaurteil des BVerfG hinweisen, das zum Klimaschutz verpflichtet. Sie vergessen dabei nur immer dieses Detail des Beschlusses zu erwähnen:

"Art. 20a GG genießt keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen. Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu."

Jetzt ist der Konfliktfall eingetreten. Jetzt muss abgewogen werden, was wichtiger ist, Soziales, Verteidigung, Bildung, Eigentum, usw.


SwenTanortsch

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« Antwort #8396 am: 20.11.2023 19:13 »
Man muss nicht mit jedem Satz einer Meinung sein - aber bedenkenswert ist die Sicht auf die Dinge allemal: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/klimafonds-urteil-eine-unverdiente-chance-fuer-die-ampel-a-efee4c59-98b3-4135-962f-6504940c8a23

@Swen 

Danke für den Artikel. Sicher muss man nicht wie du schon sagst alles teilen was der Autor schreibt. In der Tat sehr lesenswert und trifft in etlichen Punkten des Pudels Kern.
Nur fürchte ich die Politik an erster Stelle unser Kanzler und die gegenwärtig in Verantwortung befindlichen werden die geschilderte Chamce nicht erkennen und infolge dessen nicht wahrnehmen. Die gesamte Politikerriege sieht leider den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Die würden eine Wand nicht mal erkennen wenn sie vor ihnen steht bzw die Damen und Herren mit Anlauf davor laufen.
 In diesem Zusammenhang wird dann die von uns herbei gesehnte Umsetzung des BVerfG Urteils und damit die Rückkehr der Verfassungsorgane zur Verfassung wohl auf die ganz lange Bank geschoben oder sogar ganz im Keller verschwinden.
 Da bedarf es dann eines weiteren vernichtenden Urteils des BVerfG die Angelegenheit wieder ans Tageslicht zu holen.

Mal schauen, Bundi, wohin sich die Bundespolitik bewegen wird - es dürfte recht wahrscheinlich sein, dass sie nun erst recht auf Zeit spielen wird. Zugleich muss sie aber damit rechnen, dass die Medien das Thema für sich entdecken werden. Denn es liegen ja einige Stellungnahmen öffentlich vor und das Thema "Einkommen" ist derzeit medial von Interesse. Eines darf man aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anehmen: Die Besoldung wird thematisch erst einmal weit nach hinten geschoben werden, sofern die Medien das Thema nicht aufbringen werden - und da zurzeit viele Themen auch für die Medien von Interesse sind, dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass die Medien auf es anspringen, gleichfalls nicht sehr hoch stehen. Schauen wir also mal, wie's weitergeht ...

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8397 am: 20.11.2023 22:50 »
Swen ich hoffe seit einiger Zeit, dass die seriösen Medien die Thematik für sich entdecken bzw seriös über die Thematik berichten und so zumindest einen Teil der Bevölkerung ein wenig aufzuklären.
Keinem ist in Zeiten der Krisen die wir gerade global durchleben damit geholfen einen frustrierten und paralysierten ÖD zuhaben, da infolge dessen sicher viele wichtige Aufgaben nur noch schwerer bewältigt werden können.
Ich erwarte zumindest mittelfristig nicht das die Besoldung auf eine verfassungsgemäße Alimentation gehoben wird. Ich erwarte oder besser hoffe zunächst, dass sachgerechte Aufklärung für die Problematik betrieben wird und dies ein erster Schritt hin zu einer verfassungsgemässen Alimentation auf einem sicher langen Weg sein wird.


DrStrange

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« Antwort #8399 am: 21.11.2023 06:58 »
Haushaltssperre. Na da. Selbst die Fabriken von Intel und TSMC in Magdeburg und Dresden sollen wohl gefährdet sein.
Was ich nicht verstehe: hier wurde mal erwähnt, wenn es um Geld geht (wie zB di Besoldung) lässt sich das BVerfG Zeit, ist ja nur Geld.
In dem Fall des KTF (mit scheinbar ungeahnten Auswirkungen) wurde eine Urteil in weniger als 2 Jahren gefällt. Wie passt das zusammen?