Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1956507 times)

Streber22

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #855 am: 19.03.2022 19:08 »
Erst sollte es nur um die Familienzuschläge gehen (Beschluss 2 BvL 6/17) und über das Grundgehalt sollte eben erst im Rahmen der Tarifrunde VERHANDELT werden. Das ist, sofern es stimmt, einfach nicht zu fassen. Die Beschlüsse sind umzusetzen und keine Verhandlungsmasse. Deshalb hat das Thema bei der Tarifrunde nichts zu suchen.

Unglaublich 🤨

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #856 am: 19.03.2022 19:41 »
ja mehr fällt einem dazu auch nicht ein. Und das Schlimme ist, dass wir im Prinzip nichts tun können.

naja es gibt größere Probleme zurzeit ...

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #857 am: 20.03.2022 01:48 »
Regt euch nicht so konstant auf.
Ich habe mir für nächste Woche einen Schönen Krankenschein genommen und werde die Sonne Genüsslich genießen. Wenn der Staat mich so verarscht, dann kann ich das allemal. Sitze am längeren Hebel. Und bekomme als Beamter meine Besoldung auch so.
Und nächste Woche kommt der Brief vom BVA mit dem neuen netto ab 1.4. bin gespannt 🤩
Alles gute und eine gute Arbeitswoche haha 😛

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #858 am: 20.03.2022 10:57 »
Regt euch nicht so konstant auf.
Ich habe mir für nächste Woche einen Schönen Krankenschein genommen und werde die Sonne Genüsslich genießen. Wenn der Staat mich so verarscht, dann kann ich das allemal. Sitze am längeren Hebel. Und bekomme als Beamter meine Besoldung auch so.
Und nächste Woche kommt der Brief vom BVA mit dem neuen netto ab 1.4. bin gespannt 🤩
Alles gute und eine gute Arbeitswoche haha 😛

Viel Spaß beim Sonnen. Nimm aber bitte Sonnencreme. Hautkrebs ist nicht schön.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #859 am: 21.03.2022 13:30 »
Zurzeit hat man ja offensichtlich als Bundes-Innenpolitiker einen tollen und leichten Job mit den „Beamten-Problemen“.

Mehr Geld für Bundes-Beamte? Anscheinend kein Thema.

Viele Berufsanfänger streben zum Berufsbeamtentum, als ob es kein Morgen gäbe, obwohl die Wirtschaft händeringend gute (und gutbezahlte) Leute sucht, von den Bestands-Beamten hört man sehr wenig zum Besoldungsthema, die sind fast alle superzufrieden

und die sog. Interessenvertretung ……in meiner Gegend sagt man da: „Die kannsch in da Pfeif raucha“

Ich hoffe ja inständig, dass ich mit meiner subjektiven Meinung total falsch liege.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #860 am: 21.03.2022 13:41 »
Viele Berufsanfänger streben zum Berufsbeamtentum, als ob es kein Morgen gäbe, o

Quelle?

fragezeichen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #861 am: 21.03.2022 13:48 »
@Bastel:
Zitat
Die Unternehmensberatung Ernst & Young fragte im vergangenen Jahr mehr als 2000 Studierende, wo sie nach dem Studium gern arbeiten würden. Die Antwort war eindeutig: Gut ein Viertel der Befragten wollte in den öffentlichen Dienst, danach folgten – mit einigem Abstand – die IT- und die Pharmabranche.
aus: https://www.spiegel.de/start/oeffentlicher-dienst-was-sie-fuer-den-berufseinstieg-wissen-muessen-a-db314d61-737d-442c-890a-d32ce2fd2151

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #862 am: 21.03.2022 13:58 »
@Bastel:
Zitat
Die Unternehmensberatung Ernst & Young fragte im vergangenen Jahr mehr als 2000 Studierende, wo sie nach dem Studium gern arbeiten würden. Die Antwort war eindeutig: Gut ein Viertel der Befragten wollte in den öffentlichen Dienst, danach folgten – mit einigem Abstand – die IT- und die Pharmabranche.
aus: https://www.spiegel.de/start/oeffentlicher-dienst-was-sie-fuer-den-berufseinstieg-wissen-muessen-a-db314d61-737d-442c-890a-d32ce2fd2151

Dann schau dir mal die Studie an, WER vor allem in den ÖD möchte. Geistes- und Sozialwissenschaftler. Was wollen die sonst machen? Der Juri aus dem Spiegel Artikel ist Kindergärtner. Natürlich will der in den ÖD...

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #863 am: 21.03.2022 14:08 »
Zitat
Gut ein Viertel der Befragten wollte in den öffentlichen Dienst...
Zumindest bei meiner Behörde sieht das in der Praxis dann anders aus. Die Anzahl der Stellen-Bewerber, die die formalen Voraussetzungen mitbringen, ist gering. Und dann wird vom ein Einzigen, der überhaupt zugesagt hatte ca. 1 Woche vor Dienstantritt abgesagt. Komplette Ausschreibung nochmal und wieder gehen Monate ins Land.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #864 am: 21.03.2022 15:06 »
Aus "Augsburger Allgemeine", leider kein Datum mehr:

Die bayerisch Polizei meldet, dass auf eine ausgeschriebene Stelle 7 Bewerber kommen.

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #865 am: 21.03.2022 15:35 »
Zurzeit hat man ja offensichtlich als Bundes-Innenpolitiker einen tollen und leichten Job mit den „Beamten-Problemen“.

Mehr Geld für Bundes-Beamte? Anscheinend kein Thema.

Viele Berufsanfänger streben zum Berufsbeamtentum, als ob es kein Morgen gäbe, obwohl die Wirtschaft händeringend gute (und gutbezahlte) Leute sucht, von den Bestands-Beamten hört man sehr wenig zum Besoldungsthema, die sind fast alle superzufrieden

und die sog. Interessenvertretung ……in meiner Gegend sagt man da: „Die kannsch in da Pfeif raucha“

Ich hoffe ja inständig, dass ich mit meiner subjektiven Meinung total falsch liege.

Leider nicht.

"Zufrieden zu sein" ist eine Hauptvoraussetzung für ein Leben als Beamter.

Um glücklich zu sein, findet man sich am besten schnell damit ab, dass man keine große Karriere machen wird, dass man mit kreativen Lösungen aufgrund fehlender Veränderungsbereitschaft der Kollegenn scheitern wird, und dass man nie wirklich viel Geld verdienen wird und wenn, dann überhaupt erst zu dem Zeitpunkt, an dem man es eh quasi nicht mehr braucht.

Bei der Interessenvertretung ist es wie in der Politik: Zum großen Teil ein Auffangbecken der Lustlosen. Darüber hinaus niemals ausgerichtet an den Interessen der Leistungsträger. Die gehören z.B. als Führungskräfte nämlich zum "Feind". Deshalb sind diese in der Regel auch nicht dort vertreten.

Ich empfehle allen gut ausgebildeten und leistungswilligen Beamten einen Blick auf die eventuell bestehende Altersgeldregelung. Für mich persönlich mittlerweile eine interessante Reißleine.



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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #866 am: 21.03.2022 16:03 »
lücklich zu sein, findet man sich am besten schnell damit ab, dass man keine große Karriere machen wird, dass man mit kreativen Lösungen aufgrund fehlender Veränderungsbereitschaft der Kollegenn scheitern wird, und dass man nie wirklich viel Geld verdienen wird und wenn, dann überhaupt erst zu dem Zeitpunkt, an dem man es eh quasi nicht mehr braucht.

Bei der Interessenvertretung ist es wie in der Politik: Zum großen Teil ein Auffangbecken der Lustlosen. Darüber hinaus niemals ausgerichtet an den Interessen der Leistungsträger. Die gehören z.B. als Führungskräfte nämlich zum "Feind". Deshalb sind diese in der Regel auch nicht dort vertreten.

Ich empfehle allen gut ausgebildeten und leistungswilligen Beamten einen Blick auf die eventuell bestehende Altersgeldregelung. Für mich persönlich mittlerweile eine interessante Reißleine.

Das kommt wie immer auf die Behörde an. Manche Behörden suchen ausdrücklich nach kreativen und leistungsfähigen Leuten und ermöglichen das Ausleben der Kreativität ohne durch die Führungskräfte groß eingebremst zu werden. Und die Einschränkungen sind auch nicht wesentlich größer als in vergleichbaren privatwirtschaftlichen Unternehmen.

Wenn man weiterhin sieht, dass man als Beamtenpaar mit 2x A 10/5 oder als Single mit A 12/6 schon zu den oberen 10 % gehört, ist das Jammern auf hohem Niveau.

Ich empfehle allen gut ausgebildeten und leistungsfähigen Beamten sich eine Behörde zu suchen, die das zu schätzen weiß und sich nicht von Resignierten verunsichern zu lassen.

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #867 am: 21.03.2022 16:23 »
lücklich zu sein, findet man sich am besten schnell damit ab, dass man keine große Karriere machen wird, dass man mit kreativen Lösungen aufgrund fehlender Veränderungsbereitschaft der Kollegenn scheitern wird, und dass man nie wirklich viel Geld verdienen wird und wenn, dann überhaupt erst zu dem Zeitpunkt, an dem man es eh quasi nicht mehr braucht.

Bei der Interessenvertretung ist es wie in der Politik: Zum großen Teil ein Auffangbecken der Lustlosen. Darüber hinaus niemals ausgerichtet an den Interessen der Leistungsträger. Die gehören z.B. als Führungskräfte nämlich zum "Feind". Deshalb sind diese in der Regel auch nicht dort vertreten.

Ich empfehle allen gut ausgebildeten und leistungswilligen Beamten einen Blick auf die eventuell bestehende Altersgeldregelung. Für mich persönlich mittlerweile eine interessante Reißleine.

Das kommt wie immer auf die Behörde an. Manche Behörden suchen ausdrücklich nach kreativen und leistungsfähigen Leuten und ermöglichen das Ausleben der Kreativität ohne durch die Führungskräfte groß eingebremst zu werden. Und die Einschränkungen sind auch nicht wesentlich größer als in vergleichbaren privatwirtschaftlichen Unternehmen.

Wenn man weiterhin sieht, dass man als Beamtenpaar mit 2x A 10/5 oder als Single mit A 12/6 schon zu den oberen 10 % gehört, ist das Jammern auf hohem Niveau.

Ich empfehle allen gut ausgebildeten und leistungsfähigen Beamten sich eine Behörde zu suchen, die das zu schätzen weiß und sich nicht von Resignierten verunsichern zu lassen.

Natürlich sind es die Führungskräfte die bremsen... Plakative Antwort für den Sachverhalt, den ich oben beschrieben habe. Und dann der unvermeidbare Vergleich mit der Privatwirtschaft, gerne auch bezeichnet als "freie Wirtschaft". Ein ganz besonderer Ort, ich bin immer überrascht wieviele sich dort bestens auskennen, obwohl offensichtlich die meisten in diesem weit entfernten Land noch nie gewesen sind.

Dazu gehört natürlich auch, dass man "resigniert" hat oder gar als fahnenflüchtig gilt, wenn man sich beruflich umorientiert und weiterentwickelt.

Ich habe bisher allen Kollegen, die sich außerhalb der Verwaltung umorientieren wollten, weil sie für sich einfach etwas Passenderes entdeckt haben, Mut zugesprochen und sie dabei unterstützt. Es ist auch Aufgabe von Führung, persönliche Lebenswege nicht zu verbauen.

Das Sie für sich selbst eine andere Erklärung der Dinge vorziehen, ist für mich verständlich. Vielleicht muss man sich aber auch damit abfinden, dass es mittlerweile vielleicht nicht mehr zeitgemäß ist, davon auszugehen, dass sich jemand 40 Jahre an einen Arbeitgeber bindet, vor allem wenn er dort seine Ziele und Visionen nicht umsetzen kann/darf. Das hat nichts mit "Resignation" zu tun. 

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #868 am: 21.03.2022 16:34 »
Natürlich sind es die Führungskräfte die bremsen...

Nein, es sind die Führungskräfte die unterstützen, beschleunigen und fördern! Dies, und auch die anderen Punkte mögen zwar nicht auf dich zutreffen, aber verallgemeinere doch nicht auf alle Behörden.

Wenn man mit seiner Situation unzufrieden ist, sollte man was ändern. Das kann auch sein, irgendwo anders zu arbeiten. Ob der neue Arbeitgeber bzw. Dienstherr privatwirtschaftlich oder öffentlich-rechtlich organisiert ist lässt aber keine Rückschlüsse auf dessen Qualität zu.

Kimonbo

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« Antwort #869 am: 21.03.2022 16:43 »
Schöne sonnige Grüße von der Terrasse zur Kuchenzeit mit einem herrlichen Cappuccino aus meiner Jura Maschine 😅