Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093492 times)

CoTrainer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8580 am: 28.11.2023 12:25 »
Stimmt nicht ganz, zumindest hinsichtlich der Reduzierung der Arbeitszeit auf 40 Stunden, siehe § 3 Arbeitszeitverordnung: "Gleiches gilt für Beamtinnen und Beamte,

1.
    die für ein Kind unter zwölf Jahren Kindergeld erhalten"

Hier ist also tatsächlich der Bezug maßgeblich.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8581 am: 28.11.2023 12:26 »
Hallo zusammen

Infos zur Beihilfe, Anspruchsvoraussetzungen und Nachzahlungen

https://www.filemail.com/d/kqsjsgbgyqupsqb

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8582 am: 28.11.2023 12:35 »
Hallo zusammen

Infos zur Beihilfe, Anspruchsvoraussetzungen und Nachzahlungen

https://www.filemail.com/d/kqsjsgbgyqupsqb

Super, vielen Dank für den erneuten Einblick.

Ob und ggf. wann das Ganze jetzt mal ins Laufen kommen soll, kannst du vermutlich nichts sagen...?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8583 am: 28.11.2023 12:39 »
Nach dem Referentenentwurf aus Januar 2023 wird nur der Betrag für die "NUR" Verheirateten angerechnet.
§79 (5) Auf den Ausgleichszuschlag wird der alimentative Ergänzungszuschlag nach § 41 Absatz 1 Nummer 1 angerechnet. ( Seite 19)

§ 41 Alimentativer Ergänzungszuschlag (1) Ein Beamter, Richter oder Soldat erhält einen wohnortabhängigen Zuschlag (alimentativer Ergänzungszuschlag) nach Anlage VII, in den Fällen, dass
1.
er verheiratet ist,
2.
ihm Kindergeld für ein Kind oder zwei Kinder gezahlt wird,
3.
ihm Kindergeld für weitere Kinder gezahlt wird.

Hoffentlich wird da noch was geändert. Wir, nicht verheiratet, wohnen in Mietstufe 4 und haben zwei Kinder. Kindergeld bekommt meine Partnerin 🙈

Hier unterscheidet sich der Anspruch sehr von § 40 Familienzuschlag. Falls deine Partnerin keine Beamtin ist, wäre es finanziell von Vorteil wenigstens das Kindergeld an dich zahlen zu lassen, wenn du Anspruch hast.

Sie ist Beamte beim Land, ich beim Bund.

Gibt es hier noch mehr Mitleser, deren Ehepartner Landesbeamter ist? Meine Frau ist Lehrerein in NRW. Die Lehrer in NRW haben ja eine riesige Nachzahlung bekommen und bekommen jetzt auch bereits seit längerem die sog. amtsangemessene Bezahlung.

In unserer Ehe bin ich der Kindergeldbezieher und würde damit von der amtsangemessenen Bezahlung des Bundes profitieren. Da sich aber auf Bundesebene nahezu nichts zu tun scheint, überlege ich nun, das Kindergeld auf meine Frau zu übertragen. Nachteil wäre der große Aufwand hierfür, ich hätte dann eine 41-Stunden-Woche, da man ja bei uns mit kleinen Kindern nur 40 Stunden arbeiten muss und ich hätte den Aufwand mit der Krankenkasse, da meine Beihilfe von 70% auf 50% ginge. Ich frage mich, ob es den Aufwand wert ist (das wäre es wenn es auf Bundesebene noch lange dauert) und ob das jemand hier schon mal gemacht hat.

Wie wäre es das ganze einfach auszurechnen?

Haushaltshilfe

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« Antwort #8584 am: 28.11.2023 12:45 »
Hallo zusammen

Infos zur Beihilfe, Anspruchsvoraussetzungen und Nachzahlungen

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DANKE Einigung2023
Gibt der Entwurf auch die neue Besoldungstabelle wieder?

Stanis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8585 am: 28.11.2023 12:52 »
Vielen Dank Einigung2023!

Wird der Abschmelzbetrag für jedes Kind oder nur auf das erste Kind angewandt?

Einigung2023

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« Antwort #8586 am: 28.11.2023 13:00 »
Hallo zusammen

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Super, vielen Dank für den erneuten Einblick.

Ob und ggf. wann das Ganze jetzt mal ins Laufen kommen soll, kannst du vermutlich nichts sagen...?

Richtig, dazu kann ich keine Aussage treffen.

CoTrainer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8587 am: 28.11.2023 13:09 »
Vielen Dank für die Einblicke, Einigung!

Verstehe ich den 79a Abs. 2 richtig, wenn ich sage bei einem Umzug nach dem 01.07. in eine niedrigere Wohngeldstufe wird dennoch für das jeweilige Jahr die höhere Wohngeldstufe angesetzt? Oder auch bei der Geburt von Kind Nr. 2 nach dem 01.07. wird für das Haushaltsjahr nur 1 Kind berechnet und erst im Jahr darauf 2 Kinder, wenn diese am 01.07. vorhanden sind?

Seppo84

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« Antwort #8588 am: 28.11.2023 13:18 »
Gehe ich richtig davon aus, dass ich als Beamter beim Bund nix bekomme, da meine Partnerin als Landesbeamte das Kindergeld für unsere beiden Kinder bekommt? Wohnen im gleichen Haushalt, sind nicht verheiratet.

Oder würde ich es bekommen, da es mir grundsätzlich auch zustehen würde.

Familienzuschlag 1 bekommen wir beide jeweils anteilig.

Bastel

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« Antwort #8589 am: 28.11.2023 13:41 »
Hallo zusammen

Infos zur Beihilfe, Anspruchsvoraussetzungen und Nachzahlungen

https://www.filemail.com/d/kqsjsgbgyqupsqb

Danke, dann kann ich wenigstens mit ca. 200€ netto mehr rechnen. Ein Tropfen auf den heißen Stein.

Knecht

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« Antwort #8590 am: 28.11.2023 13:54 »
Hallo zusammen

Infos zur Beihilfe, Anspruchsvoraussetzungen und Nachzahlungen

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Danke, dann kann ich wenigstens mit ca. 200€ netto mehr rechnen. Ein Tropfen auf den heißen Stein.

* wenn es denn tatsächlich kommt. Das ist für mich noch das größte Fragezeichen.

Wobei die Frage nach der neuen Tabelle durchaus auch noch interessant ist.

Einigung2023

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« Antwort #8591 am: 28.11.2023 13:59 »
Hallo zusammen

Infos zur Beihilfe, Anspruchsvoraussetzungen und Nachzahlungen

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Danke, dann kann ich wenigstens mit ca. 200€ netto mehr rechnen. Ein Tropfen auf den heißen Stein.

* wenn es denn tatsächlich kommt. Das ist für mich noch das größte Fragezeichen.

Wobei die Frage nach der neuen Tabelle durchaus auch noch interessant ist.

Die hatte ich letzte Woche hochgeladen.. oder welche meinst du?


Knecht

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« Antwort #8592 am: 28.11.2023 14:02 »
Hallo zusammen

Infos zur Beihilfe, Anspruchsvoraussetzungen und Nachzahlungen

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Danke, dann kann ich wenigstens mit ca. 200€ netto mehr rechnen. Ein Tropfen auf den heißen Stein.

* wenn es denn tatsächlich kommt. Das ist für mich noch das größte Fragezeichen.

Wobei die Frage nach der neuen Tabelle durchaus auch noch interessant ist.

Die hatte ich letzte Woche hochgeladen.. oder welche meinst du?

Es soll ja scheinbar auch an der allgemeinen Besoldungstabelle etwas geschraubt werden, diese meine ich. Nicht die AEZ-Tabelle.

Schlüüü

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8593 am: 28.11.2023 14:07 »
Oder die Werte Familienzuschlag!?!

Bastel

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« Antwort #8594 am: 28.11.2023 14:13 »
Hallo zusammen

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Danke, dann kann ich wenigstens mit ca. 200€ netto mehr rechnen. Ein Tropfen auf den heißen Stein.

* wenn es denn tatsächlich kommt. Das ist für mich noch das größte Fragezeichen.

Wobei die Frage nach der neuen Tabelle durchaus auch noch interessant ist.

Die hatte ich letzte Woche hochgeladen.. oder welche meinst du?

Es soll ja scheinbar auch an der allgemeinen Besoldungstabelle etwas geschraubt werden, diese meine ich. Nicht die AEZ-Tabelle.

Wie kommst du darauf? Es sollen doch nur Stufen etc. wegfallen?