Hoch lebe die Verwaltungsvereinfachung
Wer das formuliert hat, hat wohl auch ein paar Knoten zu viel im Gehirn.
Wenn ich es richtig lese kann also bei der Konstellation:
Kindesmutter (nicht öD) heiratet Soldaten 1,dieser beantragt das Kindergeld.
Kindesvater ist ebenso Soldat 2
Soldat 2 bekommt als Kindesvater den Kinderanteil im Familienzuschlag
Soldat 1 bekommt als Kindergeldempfänger seines Stiefkindes den AEZ?