Moinmoin,
aus den Bildern, welche Einigung hier hochgeladen hat, geht aus Bild 6513 hervor, dass man Nachzahlungen,
1. an die Anzahl der Kinder koppelt und
2. an den Widerspruch bindet.
Zu 1. Warum für den Zeitraum erst ab 3 oder mehr Kinder?
Zu 2. Achtung....ich hole etwas aus...
Ich war in dem bis 01.01. Januar 2020 Soldat und dann bis zum Oktober 21 Anwärter gD.
In dem gesamten Zeitraum bin ich verheiratet und habe ein Kind.
Wie kann es rechtens sein, dass ich hätte Widerspruch einlegen müssen um meinen Anspruch geltend zu machen.
Ein Rechtsverständnis, was es ermöglicht ein Unrecht zu erkennen und daraus Maßnahmen abzuleiten, kann doch nicht von einem Soldaten im vgl. mD oder einem Anwärter, der sich auf sein Studium konzentriert erwartet werden?
Wenn erwartet wird, dass von o.g. Personen erkannt wird, dass hier Handlungsbedarf besteht, kann man dann nicht die Voraussetzungen zur Übernahme in den gntechVerwDst komplett einstampfen?
Selbst einem Ausgebildeten gD'ler, der frisch von der Uni/Hochschule kommt, fehlt einfach das Handwerkszeug um solch einen Missstand zu erkennen.
Gibt es dahingehend irgendwelche Möglichkeiten? Immerhin reden wir hier von 4 Jahren, wo mir der Anspruch auf den AEZ für Kind eins bei Mietstufe 2 flöten geht.
Besteht die Möglichkeit hier auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung zu pochen?
Grüße