Also ich habe im Jahr 2022 eine Nachzahlung brutto in Höhe von 21.283,50 € für die Jahre 2014 bis 2019 bekommen. Bei Auszahlung hat mein damaliger Dienstherr richtiger Weise bereits 1/5 an Steuern abgezogen, so dass ich eine Netto-Auszahlung von 18.573,80€ an Nachzahlungen bekommen habe. In 2023 kam nach meiner Steuererklärung dann ein Erwachen. Ich bekam per Steuerbescheid die Aufforderung noch einmal 7.634,22 € nachzuzahlen. Nachdem mir meine nette Sachbearbeiterin den Sachverhalt erklärt hatte war ich halt etwas erleuchtet und habe mich über meine eigene Dummheit geärgert. Durch die kalte Progression hat sich natürlich bei einer solchen Nachzahlung mein Steuersatz erheblich geändert. Der bezieht sich ja auf das gesamte Jahreseinkommen und das hat sich signifikant erhöht. Und somit war die Forderung des Finanzamtes rechtens. Normaler Weise gehöre ich zu der Gruppe, die immer 1T bis 2T aufgrund der Werbungskosten erstattet.
Deswegen rechne ich bei solchen (Nach)Zahlungen immer Brutto*0,525. Das ist dann die Berücksichtigung von 42% Spitzensteuersatz + 5,5% Soli. Damit hat man schonmal eine gute Ausgangsgröße, was tatsächlich am Ende übrig bleibt, bevor eventuell im Rahmen der Einkommensteurerklärung noch etwas geht.
Zur Nachzahlung im Zusammenhang mit Änderungen des Bürgergeldes/H4 in den Vorjahren kann man das ja selbst grob abschätzen, indem man vom 2024er Wert pauschal 10% jedes Jahr abzieht. Bsp Mietstufe IV, verheiratet, 2 Kinder, A11
(Annahme Auszahlung Ende 2024, Verheiratetenausgleich für Altfälle wird nicht angerechnet (und hier auch nicht betrachtet))
2024 (0+499+372-135)=736**12= € 8.832,00
2023 2024*0,9= € 7.948,80
2022 2023*0,9= € 7.153,92
2021 2022*0,9= € 6.438,53
Summe brutto € 30.373,25 *0,525 = € 15.945,96