Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1958611 times)

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #870 am: 21.03.2022 16:47 »
Zu den oberen zehn Prozent:

Die oberen zehn Prozent von was?! Das klingt immer sehr schön, mehr aber auch nicht. Lassen Sie die Menschen, die leider keine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder diejenigen, die sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden einmal weg. Sind das Menschen, mit denen Sie sich beruflich vergleichen!?

Nur um das klar zu stellen: Ich bin der Ansicht, dass der Staat eine Vorbildrolle einnehmen sollte, was die finanzielle und soziale Ausgestaltung von Beschäftigungsverhältnissen angeht. Er sollte das Bild prägen, was eine Beschäftigung ausmacht und wie wir als Gemeinschaft leben wollen. Viele Errungenschaften wie z.B. die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind hieraus erwachsen. Gleichzeitig sollte der Staat auch daran festhalten, dass zumindest er seinen Beschäftigten ein Einkommen über der Grundsicherung und eine angemessene Altersabsicherung zugesteht. Das sollte eigentlich sowohl für den Beamten-, aber auch für den Tarifbereich gelten!

Sie sollten hieran festhalten und nicht darauf beharren, dass es einem eigentlich im Vergleich ja ganz gut gehe.
Dass dies bereits in den unteren Besoldungsgruppen und vor allem im Tarifbereich nicht mehr so ist, darin liegt der Grund für die ganze Diskussion hier.

Wenn Sie natürlich in falscher Bescheidenheit den o.g. Vergleich mit der Wirtschaft ziehen wollen, dann müssen Sie sich in der Tat eingestehen, dass ein Großteil der Beamten, und hierbei meine ich vor allem den Kreis mit Ausbildung oder Bachelorabschluss, tatsächlich überbezahlt wäre.

Dies kann aber nicht der Anspruch sein. Vielmehr ist es Aufgabe der Politik, in unserem Land grundsätzlich Arbeitsverhältnisse, und zwar für alle, zu schaffen, von denen man sein Leben und eine angemessene soziale Teilhabe bestreiten kann.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #871 am: 21.03.2022 17:10 »
Zu den oberen zehn Prozent:

Die oberen zehn Prozent von was?! Das klingt immer sehr schön, mehr aber auch nicht. Lassen Sie die Menschen, die leider keine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder diejenigen, die sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden einmal weg. Sind das Menschen, mit denen Sie sich beruflich vergleichen!?

Nur um das klar zu stellen: Ich bin der Ansicht, dass der Staat eine Vorbildrolle einnehmen sollte, was die finanzielle und soziale Ausgestaltung von Beschäftigungsverhältnissen angeht. Er sollte das Bild prägen, was eine Beschäftigung ausmacht und wie wir als Gemeinschaft leben wollen. Viele Errungenschaften wie z.B. die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind hieraus erwachsen. Gleichzeitig sollte der Staat auch daran festhalten, dass zumindest er seinen Beschäftigten ein Einkommen über der Grundsicherung und eine angemessene Altersabsicherung zugesteht. Das sollte eigentlich sowohl für den Beamten-, aber auch für den Tarifbereich gelten!

Sie sollten hieran festhalten und nicht darauf beharren, dass es einem eigentlich im Vergleich ja ganz gut gehe.
Dass dies bereits in den unteren Besoldungsgruppen und vor allem im Tarifbereich nicht mehr so ist, darin liegt der Grund für die ganze Diskussion hier.

Wenn Sie natürlich in falscher Bescheidenheit den o.g. Vergleich mit der Wirtschaft ziehen wollen, dann müssen Sie sich in der Tat eingestehen, dass ein Großteil der Beamten, und hierbei meine ich vor allem den Kreis mit Ausbildung oder Bachelorabschluss, tatsächlich überbezahlt wäre.

Dies kann aber nicht der Anspruch sein. Vielmehr ist es Aufgabe der Politik, in unserem Land grundsätzlich Arbeitsverhältnisse, und zwar für alle, zu schaffen, von denen man sein Leben und eine angemessene soziale Teilhabe bestreiten kann.

Ich habe mich weder mit irgendjemand verglichen, noch an irgendetwas festgehalten noch beharre ich auf irgenwas.

Ich habe mich lediglich auf deinen Hinweis bezogen,
dass man nie wirklich viel Geld verdienen wird
was ich mit meinem Einkommensvergleich widerlegt habe. Aus meiner Sicht verdient man viel Geld, wenn man zu den oberen 10% des Erwerbseinkommens zählt. Und 2x A10/5 bzw. 1 x A 12/6 ist keine Seltenheit.

Deine anderen Punkte mögen zutreffen, ich habe nur nichts in diese Richtung gesagt.

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #872 am: 21.03.2022 18:31 »
Zu den oberen zehn Prozent:

Die oberen zehn Prozent von was?! Das klingt immer sehr schön, mehr aber auch nicht. Lassen Sie die Menschen, die leider keine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder diejenigen, die sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden einmal weg. Sind das Menschen, mit denen Sie sich beruflich vergleichen!?
Das ist korrekt.
Wenn man nur die mit Abitur und Ausbildung nimmt, dann sind die A12/6 "nur noch" im oberen 15% bei dieser Vergleichsgruppe.

Zitat
Dass dies bereits in den unteren Besoldungsgruppen und vor allem im Tarifbereich nicht mehr so ist, darin liegt der Grund für die ganze Diskussion hier.
Der Single A6er mit Eingangsbesoldung liegt da auch nur noch fast bei den oberen 40% bzw. 60% (bezogen auf mittlere Reife und Ausbildung).
Dürften dann aber zum oberen Drittel in seiner Laufbahn "aufsteigen".

Und natürlich haben sie Recht, dass der Staat in vielen Bereichen Vorbildfunktion haben sollte. Und sich was die Bezahlung angeht auch am Markt orientieren sollte.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #873 am: 21.03.2022 19:48 »
... Und noch schöner wär's, wenn er sich an Art. 33 Abs. 5 GG orientieren würde - so wie es schön wäre, wenn man nicht irgendwelche Aussage ohne Quellenbeleg ins Forum stellen und die dann für bare Münze nehmen würde à la Single mit A 12/6 gehörten schon zu den oberen 10 %; denn hier bleibt etwas unklar, was gemeint sein soll: zu welchen oberen 10 % und auf welcher Datenbasis?

Ein in der sechsten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 12 besoldeter Bundesbeamter erhält derzeit - also im März 2022 - ein Grundgehalt von 4895.38 € p.m. (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=A_12&s=6&f=0&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=). Von den sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten hatten 2020 21,6 % ein Brutto-Monatseinkommen von über 5.000,- € (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/577307/umfrage/verteilung-der-beschaeftigten-in-deutschland-nach-einkommensgruppen/). Der monatliche Durchschnittsverdienst lag bei brutto 3.975,- € (https://de.statista.com/themen/293/durchschnittseinkommen/). Die durchschnittliche Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens je privatem Haushalt lag 2020 bei 4.715,- € p.m. (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/261850/umfrage/brutto-und-nettoeinkommen-je-privatem-haushalt-in-deutschland/). Die der  offensichtlich spezifischen Sicht auf die Dinge zugrundeliegende IW-Studie vom Ende des letzten Jahres (https://www.iwkoeln.de/studien/judith-niehues-maximilian-stockhausen-welche-haushalte-gehoeren-zur-einkommensspitze.html) bezog sich zunächst einmal auf Daten aus dem Jahr 2018 und ist mit Schlagworten offensichtlich nur bedingt zu greifen, sondern muss in ihrer Komplexität entsprechend betrachtet werden, um ihr gerecht zu werden.

Die Ansicht, ob ein i.d.R. über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügender Beamter der Besoldungsgruppe A 12 unangemessen zu hoch oder unangemessen zu gering alimentiert ist, bleibt als subjektives Empfinden dem einzelnen selbst überlassen. Fakt ist allerdings, dass er offensichtlich auch als Bundesbeamter nicht amtsangemessen alimentiert wird. Und dass der emtsprechende Dienstherr daran weiterhin ein nachhaltiges Interesse haben sollte - also an der Fortführung der weiterhin nicht amtsangemessenen Alimentation -, hat die letztjährige Entwicklung gezeigt - und dass sich daran bislang offensichtlich nicht viel geändert haben dürfte, zeigt die derzeit sich vollziehende fortgesetzte Vertagung als Prinzip.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #874 am: 21.03.2022 22:12 »
Wieso genau wäre bei den Betrachtungen das Bruttoeinkommen relevant? Wenn man schon unterschiedliche Statusgruppen vergleicht, sollte man wohl das Nettoeinkommen vergleichen. Das Bruttoeinkommen in diesem Fall zu vergleichen ist in etwa so belastbar wie meine Schuhsohle.

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #875 am: 22.03.2022 03:59 »
Ich habe gestern ein wenig im Bericht der Wehrbeauftragen geschmökert und erstaunt festgestellt, dass keiner der Soldaten eine Eingabe zu den BVerfG Urteilen gegeben hat, die dort erwähnt wurde. Klar da sind viele jüngere Soldaten in den unteren Dienstgraden noch kasernenpflichtig und freie Heilfürsorge greift (auch wenn viele mit Ambitionen noch eine PKV Anwartschaft haben), was die Eckwerte des Urteils schon verändert. Dennoch sollte es doch auch bei Soldaten Konstellationen geben , die vergleichbar mit Beamten sind.
Wäre die massenhafte Beschwerde durch Soldaten bei der Wehrbeauftrage eine Variante, um ein wenig Druck auf den Kessel zu bekommen,  vor allem auch bzgl einer Rückwirkung unabhängig vom Widerspruch? Wenn ja, wollen sich hier nicht mal einige Soldaten beschweren? 😉

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #876 am: 22.03.2022 07:30 »
Wieso genau wäre bei den Betrachtungen das Bruttoeinkommen relevant? Wenn man schon unterschiedliche Statusgruppen vergleicht, sollte man wohl das Nettoeinkommen vergleichen. Das Bruttoeinkommen in diesem Fall zu vergleichen ist in etwa so belastbar wie meine Schuhsohle.

Das Nettoeinkommen ist aber auch schwierig zu vergleichen. Es gibt verschiedene Krankenkassen, Religion, Steuerklassen etc.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #877 am: 22.03.2022 08:17 »
Wieso genau wäre bei den Betrachtungen das Bruttoeinkommen relevant? Wenn man schon unterschiedliche Statusgruppen vergleicht, sollte man wohl das Nettoeinkommen vergleichen. Das Bruttoeinkommen in diesem Fall zu vergleichen ist in etwa so belastbar wie meine Schuhsohle.

Das Nettoeinkommen ist aber auch schwierig zu vergleichen. Es gibt verschiedene Krankenkassen, Religion, Steuerklassen etc.

Deswegen ist ein vergleichbares Nettoeinkommen zweckmäßig, also Steuerklasse 1, Standardkrankenkasse, keine sonstigen Abschläge. Da ist nämlich das zur Verfügung stehende Geld.

so wie es schön wäre, wenn man nicht irgendwelche Aussage ohne Quellenbeleg ins Forum stellen und die dann für bare Münze nehmen würde à la Single mit A 12/6 gehörten schon zu den oberen 10 %; denn hier bleibt etwas unklar, was gemeint sein soll: zu welchen oberen 10 % und auf welcher Datenbasis?
Schön ist es auch, wenn die Sonne scheint. Tut sie aber nicht immer.
Ansonsten macht es nur wenig Mühe, zu meiner Aussage "zu den oberen 10 % des Erwerbseinkommens" eine entsprechende Datenbasis zu finden. Schließlich ist das hier keine wissenschaftliche Arbeit sondern nur ein kurzer Hinweis darauf, das man als Beamter viel Geld verdienen kann.

yamato

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #878 am: 22.03.2022 08:18 »
Man wird da wohl Fallgruppen aufstellen müssen.
Gruppe1 : Alleinstehend
Gruppe2: Verheiratet ohne Kinder
Gruppe3: Verheiratet 1 KInd
Gruppe4: Verheiratet 2 Kinder
usw.
Gruppex: Alleinerziehend 1 Kind usw.
Steuern sind als Jahressteuer zu berechnen, bei Verheirateten als ob der ehepartner 0Einkommen hätte.

KV/PV müsste als Durchschnittswert ggf. mit Aufschlägen für Ehepartner und kinder berechnet werden.#
Kirchensteuern sind nicht zu berücksichtigen weil Privatsache des Beamten. Den Vereinsbetrag zum Kaninchenzüchterverein berücksichtigt man ja auch nicht.

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #879 am: 22.03.2022 08:23 »
Das Nettoeinkommen ist aber auch schwierig zu vergleichen. Es gibt verschiedene Krankenkassen, Religion, Steuerklassen etc.
Das höre ich täglich von Menschen, die nicht wissen was alles locker möglich ist, wenn man mal nicht mit Stift und Taschenrechner arbeitet.


Also wo ist da was schwierig, individuelle Entscheidung sind ja ausblendbar und der Rest ist klar parametrisierbar.
So ist die Spende an eine Kirche nicht relevant bei den Nettoberechnungen.
PKV kann entweder gemittelt oder der Basistarif wird genommen.
Steuerklassen sind in allen Vergleichsgruppen identisch.

Entscheidend ist, dass nicht das Nettoeinkommen, sondern, dass das, was dem Beamten für sich bleibt, verglichen wird, so wie es ab Kind 3 bei der Berechnung des Zuschlages vom BVerG ja schon verlangt wird.

Alles andere ist wieder juristische Rosinenpickerei unter den Deckmantel von irgendwelchen althergebrachten Grundsätzen, die ja angeblich unveränderlich wären.

Ich persönlich finde es beschämend, dass viele kein Problem damit haben, das ein Single 50% mehr für sich haben soll, als der Beamte mit 2 Kindern.
Komisch, dass das niemand stört oder das man das mit der amtsangemessenen Alimentation vereinbaren kann.

Logisch ist das nicht. Und es würde mich echt interessieren, was das BVerG dazu sagen würde, wenn da einer gegen klagt.

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #880 am: 22.03.2022 08:31 »
so wie es schön wäre, wenn man nicht irgendwelche Aussage ohne Quellenbeleg ins Forum stellen und die dann für bare Münze nehmen würde à la Single mit A 12/6 gehörten schon zu den oberen 10 %; denn hier bleibt etwas unklar, was gemeint sein soll: zu welchen oberen 10 % und auf welcher Datenbasis?
Schön ist es auch, wenn die Sonne scheint. Tut sie aber nicht immer.
Ansonsten macht es nur wenig Mühe, zu meiner Aussage "zu den oberen 10 % des Erwerbseinkommens" eine entsprechende Datenbasis zu finden. Schließlich ist das hier keine wissenschaftliche Arbeit sondern nur ein kurzer Hinweis darauf, das man als Beamter viel Geld verdienen kann.
Swen hat doch die Datenbasis selbst gefunden. Aber sie scheint ihm nicht geheuer.
Außerdem habe ich ja deswegen entsprechende Vergleichsgruppen benannt, die zeigen das man auch dort vor dem Erwerbseinkommensbauch als Beamter liegt.

Rollo83

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« Antwort #881 am: 22.03.2022 08:36 »
Ich habe gestern ein wenig im Bericht der Wehrbeauftragen geschmökert und erstaunt festgestellt, dass keiner der Soldaten eine Eingabe zu den BVerfG Urteilen gegeben hat, die dort erwähnt wurde. Klar da sind viele jüngere Soldaten in den unteren Dienstgraden noch kasernenpflichtig und freie Heilfürsorge greift (auch wenn viele mit Ambitionen noch eine PKV Anwartschaft haben), was die Eckwerte des Urteils schon verändert. Dennoch sollte es doch auch bei Soldaten Konstellationen geben , die vergleichbar mit Beamten sind.
Wäre die massenhafte Beschwerde durch Soldaten bei der Wehrbeauftrage eine Variante, um ein wenig Druck auf den Kessel zu bekommen,  vor allem auch bzgl einer Rückwirkung unabhängig vom Widerspruch? Wenn ja, wollen sich hier nicht mal einige Soldaten beschweren? 😉

Ich, Soldat, A11 Stufe 6 kann nur sagen das sich die "breite Masse" durchaus gerecht bezahlt fühlt.
Ausreisser gibt es natürlich immer aber es ist nicht so das die gesamte Masse an Soldaten irgendwie über zu niedrige Dienstbezüge klagt. Dazu werden "Überstunden" deutlich höher abgegolten als zu früheren Zeiten, der AVS ist auch gestiegen. Ich persönlich empfinde die Höhe meiner Dienstbezüge auch nicht unbedingt zu niedrig, würde mich aber sicherlich auch nicht beschweren wenn es eine deutliche Erhöhung geben würde.
Wenn ich meine Nettodienstbezüge inklusive TG auf die zivile Wirschaft umschlüsseln würde muss man das "Draussen" auch erst mal verdienen.

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« Antwort #882 am: 22.03.2022 08:46 »
Wenn ich meine Nettodienstbezüge inklusive TG auf die zivile Wirschaft umschlüsseln würde muss man das "Draussen" auch erst mal verdienen.

Und da ist wieder das Problem mit der Vergleichbarkeit. Fehlende Kosten für die Krankenkasse und teils recht hohes TG machen mal locker 20 % mehr netto als beim gleich besoldeten Beamten. Und das, ohne Kinder betrachten zu müssen.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #883 am: 22.03.2022 09:04 »
Wenn ich meine Nettodienstbezüge inklusive TG auf die zivile Wirschaft umschlüsseln würde muss man das "Draussen" auch erst mal verdienen.

Und da ist wieder das Problem mit der Vergleichbarkeit. Fehlende Kosten für die Krankenkasse und teils recht hohes TG machen mal locker 20 % mehr netto als beim gleich besoldeten Beamten. Und das, ohne Kinder betrachten zu müssen.

Korrekt, ich kann oder muss aber von MEINEN Nettodienstbezügen ausgehen und diese beinhalten nun mal TG nach §6 und kostenlose Heilfürsorge (Anwartschaft kostet grob 40€ die ich zahle).
Das sieht natürlich bei anderen Beamten oder auch anderen Soldaten wieder anders aus.
Bruttogehälter vergleichen macht aber auch nur bedingt sind, da die Abzüge sich ja deutlich unterscheiden.

Ich, für mich berechne dies wenn immer mal ganz grob indem ich einen Brutto/Netto Rechner ausfülle und mit einer Anstellung in der freien Wirtschaft ein so hohes Bruttoeinkommen simuliere das ich auf mein jetziges Nettoeinkommen komme. Ich denke zwar das ich mit meinem "Ausbildungsstand" bei grossen zivilen Unternehmen sicherlich noch mehr verdienen kann aber bei vielen kleineren Unternehmen da eher nicht hin kommen würde.
Ich für mich persönlich kann deswegen sagen das MEINE persönlichen Dienstbezüge durchaus in Ordnung sind.
Aber wie gesagt, gegen höhere Dienstbezüge würde ich mich sicherlich nicht wehren. Aber es ist auch von Beginn der Beamtenlaufbahn klar das man durch die Dienstbezüge kein Millionär wird.

SwenTanortsch

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« Antwort #884 am: 22.03.2022 09:14 »
Wieso genau wäre bei den Betrachtungen das Bruttoeinkommen relevant? Wenn man schon unterschiedliche Statusgruppen vergleicht, sollte man wohl das Nettoeinkommen vergleichen. Das Bruttoeinkommen in diesem Fall zu vergleichen ist in etwa so belastbar wie meine Schuhsohle.

Das Nettoeinkommen ist aber auch schwierig zu vergleichen. Es gibt verschiedene Krankenkassen, Religion, Steuerklassen etc.

Das ist einer der zentralen Gründe dafür, warum bei Vergleichen zumeist mit Bruttowerten gearbeitet wird. Nettowerte werden je durch die individuelle Situation verzerrt. Darüber hinaus ist der Aufwand deutlich größer, eben weil jene Faktoren zu berechnen wären. Und zugleich werden die jeweiligen Kohorten, die man betrachtet, deutlich kleiner, sobald man sie segmentiert, was wiederum zum Problem einer geringeren Aussagekraft und darüber hinaus am Beginn solcher Untersuchungen zu dem Problem führt, dass ausreichendes Datenmaterial vorhanden sein muss - und schließlich sind die Lebensverhältnisse in Deutschland mittlerweile schon wieder so unterschiedlich, dass ein Brutto- oder Nettogehalt einer bestimmten Höhe einen ganz anderen monetären Gegenwert zum Warenangebot widerspiegelt, wenn ich von ihm in München leben muss oder in einer ländlichen Lebenswelt in einkommensschwachen Gegenden.

Von daher wird vielfach mit Bruttowerten gearbeitet, um allgemeine Aussagen treffen zu können - was ein weiterer Grund für meine Anmerkung war: Wenn das IW entsprechend so vorgeht - oder die Medien oder Teile von ihnen das, was das IW differenziert aufbereitet und veröffentlicht hat, wiederkehrend recht verkürzend in den öffentlichen Raum stellen -, kommen nicht selten erstaunliche Ergebnisse zustande. Auch wären, wenn man ein Ranking erstellen wollte, wer mit welchen finanziellen Mitteln wo stehen würde, die gesamte monetäre Situation und nicht nur die Einkünfte aus abhängig beschäftigter Arbeit zu betrachten.

Darüber hinaus sollte es schon erstaunlich sein, dass die Beamten selbst im gehobenen Dienst wie von Zauberhand plötzlich ganz oben in der Verdienstwelt angekommen sein sollten: Denn ein "spitz ausgerechneter" - also die jeweiligen Übertragungsdaten beachtender - Vergleich mit der Nominallohn- und Verbraucherpreisentwicklung zeigt regelmäßig, dass die Beamten in den letzten rund zwanzig Jahren deutlich hinter den allgemeinen ökonomischen Zuwächsen zurückgeblieben sind. Aber auch schon um das Jahr 2000 waren die genannten Beamten keine Spitzenverdiener. Denn auch zu jener Zeit waren die Beamtengehälter bereits über längere Zeit gestutzt worden, was nach dem Zweiten Weltkrieg Teil der "nivellierenden Mittelstandsgesellschaft" war und so verstanden - ökonomisch betrachtet - einen durchaus demokratisierenden Effekt hatte. Ein diesbezüglich noch immer interessantes Buch ist Michael Hartmann, Der Mythos von den Leistungseliten aus dem Jahr 2002, dessen Ergebnisse nach zwanzig weiteren Jahren der Elitenrekrutierung heute gleichfalls nur noch einen historischen Wert haben, aber eben doch auch zeigen, dass - wenn wir von Reichtum und den oberen zehn Prozent sprechen wollen - wir eher nur bedingt auf die Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung als alleinigem Kriterium schauen sollten.

All das, was ich nun geschrieben habe, enthebt aber den Besoldungsgesetzgeber nicht, sich in erster Linie an das von ihm selbst aufgebaute Recht zu halten, dieses im Verfassungsrahmen weiterzuführen und also zunächst einmal die Rechtsverhältnisse in den Blick zu nehmen, was bezogen auf uns Beamte bedeutet, dass er die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu berücksichtigen und ggf. zu beachten hat - das geschieht aber nicht mehr, wie ja mittlerweile umfassend nachgewiesen wurde - zuletzt gerade wieder vom wissenschaftlichen Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtags, was die Mitglieder des dortigen Finanzausschusses nicht wirklich interessiert hat. Wenn man dann noch deren realitätsgerecht nicht zu verifizierenden Pseudoargumente zur Legitimierung ihres vorsätzlich verfassungswidrigen Handelns im öffentlichen Raum - also hier - wiederholt, dann halte ich das für nicht nur sachlich falsch, sondern auch hinsichtlich des Gemeinwohls für gefährlich, weshalb ich dann mal wieder solch lange Texte male: Auf unsere Gesellschaft kommen, da dürften wir uns alle einig sein, in den nächsten Jahren massive Veränderungen zu - und schon der heutige öffentliche Dienst ist ja wiederkehrend in nicht wenigen Aufgabenfelder nicht in der Lage, die staatlicherseits nötigen Aufgaben effektiv zu bewältigen.

Wenn am Wochenende die Krankenkassenverbände Papiernot vorschieben müssen, damit ihnen nicht eine tatsächlich kaum zu ihren Aufgaben gehörende Überwachung der geplanten Impfpflicht ins Haus steht, sagt das doch alles: Die staatlicherseits zu bewältigende Aufgabe (und wohl er nicht primär von Körperschaften des öffentlichen Rechts) soll auch hier ausgelagert werden, weil schlicht und ergreifend keine Kapazitäten dafür vorhanden sind, ohne dass nicht in anderen Bereichen der Betrieb zusammenbricht oder die Aufgaben in die weitere Zukunft vertagt werden. Wer unter solchen Bedingungen nun so handelt, wie gerade wieder in SH, der muss sich schon fragen (lassen), wie er oder sie das eigene Handeln legitimieren möchte.