Dann lest mal auf Seite 579 Antwort 8675.
Dann müsst ihr nur Grundrechenarten verwenden und den Abzug der Fünftelregelung und den nachzuzahlenden Betrag vom FA summieren und diesen dann von der Nachzahlung abziehen.
21.283,50 € für die Jahre 2014 bis 2019
1/5 an Steuern = Netto-Auszahlung von 18.573,80€
Steuerbescheid = Aufforderung noch einmal 7.634,22 € nachzuzahlen.
21.283,50 - 18.573,80 = 2.709,70 Steuern durch 1/5 Regelung
2.709,70 + 7634,22 = 10.343,92 Steuern
10343,92 von 21283,5 sind: 48,60065 % (gerundet: 48,60 %)