Guten Morgen liebe KollegInnen,
kürzlich erhielten wir seitens des Personalrats den Hinweis auf Seite 46 Absatz 2 der Gesetzesbegründung zum BBVAnpÄndG. Darin heißt es:
„Eine weitere Anhebung der Bezüge wird zudem durch den in der Ressortabstimmung befindlichen Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngGE) erfolgen, das bedarfsgerechte, auch rückwirkend ab 2021 vorgesehene Erhöhungen zum Inhalt hat und zeitnah dem Kabinett vorgelegt werden wird. Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die mit der Einführung des Bürgergeldes notwendig gewordene Neujustierung der Mindestbesoldung.“
In diesem Zusammenhang gab es eine nicht ganz korrekte/vollständige Anmerkung zum BBVAngG auf welche ich gemeinsam mit einem Kollegen hinwies. Nun hat man uns angeboten einen Beitrag dazu zu verfassen, welcher als Info für die Beschäftigten dienen aber auch den uns vertretenden Gewerkschaften noch einmal die Brisanz und Wichtigkeit des Themas verdeutlichen soll. Es geht also um eine Grundinformation mit bestenfalls Bezügen zu den vorliegenden kritischen Stellungnahmen wie Richterbund, Battis und weiteren.
Meine Frage ist nun, ob es bereits von euch eine solche Zusammenfassung gibt, die ihr an die entsprechenden Vertretungen gesendet habt oder vielleicht auch Publikationen, die sich in diesem Zusammenhang nutzen ließen. Wir trauen uns aufgrund der Komplexität nicht zu, einen solchen Beitrag in der Form zu verfassen, dass dieser den Ansprüchen gerecht würde. Insbesondere auch, weil hier durch diverse Mitglieder (SwenTanortsch, Bundi, PolareuD u.W.) bereits sehr fundierte Auseinandersetzungen mit der Problematik vorgetragen wurden. Möglicherweise gibt es auch im Forum selbst Passagen, die sich dafür eignen würden und verfügbar gemacht werden könnten.
Ich würde mich freuen, wenn wir hier Unterstützung erhalten könnten, um ggf. einen kleinen Schritt in die richtige Richtung unternehmen und mehr KollegInnen sowie Gewerkschaften in die Thematik einzubinden.
Wir befinden uns im Geschäftsbereich des BMDV, so dass ein nicht unerheblicher Personenkreis erreicht werden kann.