[...M]üsste dann doch nicht im Umkehrschluss bei allen grundsätzlich die gleiche Besoldungstabelle am Ende herauspurzeln? Zumindest eine Einheitstabelle der BesGrp, die mit dem (z.B.) A4/1 und den 115% beginnt und mit den Mindestabständen zwischen den Besoldungsstufen weitergeht.
Falls ein Land oder der Bund mehr zahlen möchten, dann können sie das ja gerne tun, aber das Bürgergeld ist doch für alle erst einmal grundsätzlich gleich. Unterschiedliche Kosten fürs Wohnen könnte man nun tatsächlich analog der Mietstufen ausgleichen (bei einem halbwegs fairen System).
Es könnte so einfach sein ... ist es aber wohl nicht. Die verschiedenen Besoldungstabellen fangen ja bereits mit ganz unterschiedlichen Besoldungsgruppen an (z.B. A 3 beim Bund und BY bis A 7 in BW). Daneben ist die Höhe der Grundsicherungsleistungen jenseits der Regelsätze extrem unterschiedlich (tlw. Erlass von grundsätzlich anfallenden Kitagebühren für Grundsicherungsempfänger in SH, während in MV die Kita für alle kostenfrei ist; unterschiedliche "Sozialtarife" wie ÖPNV, Schwimmbäder etc.).
Bei den angemessenen Wohn- und Heizkosten wird es den Besoldungsgesetzgebern wohl oder übel nur übrig bleiben auf den Höchstwert im Geltungsbereich des jeweiligen Besoldungsgesetzes abzustellen. Mir fehlt einfach die Fantasie wie ein verfassungskonformes Regime aussehen könnte. Die Ballungsraumzulage München wurde damals nach meiner Kenntnis nur deshalb nicht für verfassungswidrig erklärt, da man von einer ausreichenden Alimentation aller Beamten ausging und diese Zulage nur "on top" käme.
Daneben versuchen die Besoldungsgestzgeber auch immer auf den Wohn- und nicht den Dienstort abzustellen. Viel Spaß bei der Ermittlung von entsprechenden Wohnkosten von Kolleginnen und Kollegen mit Dienststellen in Flensburg (nahe DK), Freiburg (nahe FR) oder Emden (nahe NL), wenn die Kolleginnen und Kollegen fünf Kilometer im Nachbarland wohnen. Könnte hinsichtlich der EU-Personenfreizügigkeit schwierig sein zu sagen: "Leute die dem Vaterland den Rücken kehren, bekommen bestimmte Besoldungsbestandteile einfach nicht."
Ich verweigere mich gedanklich mittlerweile den Besoldungsgesetzgebern bei den Errichtungen ihrer Wolkenschlösser zu folgen und beschränke mich aufs kritisieren. Ja das ist billig, aber die Besoldungsgesetzgeber haben eine ganz einfache Methode eine verfassungskonforme Alimentation herzustellen (Anapssung der Tabelle nebst hoher konkret auszurechnender Familienzuschläge ab dem 3. Kind). Wenn der Haushaltsgesetzgeber und die Finanzministerien hierzu "Njet" sagen, ist das nicht mein/unser Problem.