Mein Sachbearbeiter beim BVA bestätigt mir zwar den Eingang des Widerspruch, aber stellt ihn nicht ruhend und verzichtet nicht ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung, obwohl ich darauf im Widerspruch bestanden habe. Ist das egal oder könnte es später zum Problem werden?
Moin moin zusammen,
im Grunde müssen wir doch dezeit keinen Widerspruch einlegen. Durch die Verzichtserklärung des BMI ist doch erstmal alles in Butter.
Wie will man das Ding den egalisieren?
Alle Beamten können sich auf Treu und Glauben berufen, besonders weil man hier einen starken Bezug zum gegenseitigen Treueverhältnis herstellen kann. Wie will man denn glaubhaft darlegen, dass ein Beamter hätte erkennen können, dass dieses Schreiben des BMI evtl. unwirksam sein könnte.
Die Sache steht erstmal und das BMI wird zaubern müssen, um einen Richter davon zu überzeugen, dass die Beamten hätten doch widerspruch einlegen müssen. Dann muss es noch erklären, warum die bisher eingereichten Widersprüche entweder nicht oder so wie es einige hier schreiben, beschieden wurden.
Es geht nicht darum, dass die Zusicherung durch das BMI unwirksam sei oder es dies nachträglich behaupten würde. Allerdings verbleibt der, der keinen Widerspruch einlegt, mit hoher Wahrscheinlichkeit von den Entscheidungen abhängig, mit denen am Ende der Gesetzgeber behauptet, den amtsangemessenen Gehalt der gewährten Nettoalimentation wieder hergestellt zu haben. Wie alle anderen Rechtskreise es bereits vollzogen haben und der vorliegende Gesetzentwurf es im Bund gleichfalls plant, soll die eklatante Verletzung des Mindestabstandsgebots vor allem durch die deutliche Erhöhung bzw. durch die Neueinführung familienbezogener Besoldungskomponenten geheilt werden, die nur einem recht kleinen Kreis an Bundesbeamten (voll) gewährt werden sollen.
Obgleich jedem klar ist, dass die geplanten Regelungen zu keinem verfassungskonformen Ergebnis führen, sondern vor allem der Fortführung verfassungswidriger Kosteneinsparungen dienen, wird die geplante gesetzliche Regelung am Ende vom Gesetzgeber und im Gefolge von der Exekutive als verfassungskonform betrachtet werden - wer also nun keinen Widerspruch einlegt bzw. das seit 2021 nicht getan hat, wird also zunächst einmal auf die geplante zukünftige Regelung verwiesen werden, sobald sie Gesetzeskraft erlangt. Damit werden große Teile derer, die keinen Widerspruch eingelegt haben, ungehemmt von den Entscheidungen des Gesetzgebers abhängig sein bzw. bleiben - wenn sie also auf Grundlage der als verfassungskonform ausgegebenen verfassungswidrigen Regelungen der Zukunft keinen Anspruch haben werden, wird es für sie deutlich schwerer bis unmöglich sein, dies statthaft zu bestreiten.
So verstanden kann jedem Bundesbeamten nur dringend geraten werden, der ihm 2023 gewährten Gesamthöhe seiner Alimentation mit einem statthaften Rechtsbehelf zu widersprechen. Nur so stellen er oder sie sicher, dass ihre Ansprüche am Ende wirklich gewahrt bleiben.Das Rundschreiben aus dem Jahr 2021 findet sich hier:
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm