Also weil allen kinderlosen Beamten hier nahe gelegt wird, Widerspruch einzulegen, habe ich im Freundeskreis eine wilde Diskussion, weil ich zwar drauf aufmerksam mache, aber nicht erklären kann, wie zu begründen und wie zu berechnen ist, dass man nicht amtsangemessen besoldet wird.
Ein A13z Kollege im gD mit Zulage für eine oberste Bundesbehörde, verheiratet und in Erfahrungsstufe 8 liegt mir in den Ohren, weil wir jetzt schon zu zweit bei ähnlichen Verhältnissen sind (ich A13, verheiratet und auch höchste Erfahrungsstufe) und nicht wissen, inwieweit wir sinnvoll Widerspruch einlegen können.
Wir haben schon Fantasie, mehr Alimente zu bekommen. Und zumindest ich habe auch zwar wenig aber immerhin juristische Grundkenntnisse. Ich verstehe also die grundsätzlichen Aussage, hoffe ich. Alleine komme ich nicht drauf, wie ich nachweisen soll, zurzeit nicht amtsangemessen besoldet zu sein.
Meines Wissens ist doch bis heute unsere Konstellation nicht bewertet worden.
Wenn kinderreiche Beamte, denen ich das auch gönne, später und auch rückwirkend das Abstandsgebot überschreiten, weil sie einen hohen AEZ erhalten, kann ich beschwert sein. Aber bin ich das heute auch schon? Ich rechne hin und her und komme auf keinen grünen Zweig, vermutlich weil ich schon Fehler bei der Basis habe, von der ich dann bis A13 kommen muss. Und wie preist man die Beihilfeleistung ein? Immerhin profitiere ich auch da nicht, aber meine Frau schon.
Ein befreundeter Anwalt, keine Verwaltungsrechtserfahrung, vermutet, das man materiellrechtlich vor Gericht begründen muss und das bekomme ich nicht hin.
Kann mir hier jemand noch einmal einen Hinweis geben, wie zu argumentieren ist?
Ich rechne bei einem Widerspruch mit einer Ablehnung auf Basis des neuen Rechts. Und dann?
Auch A12 Kollegen, unverheiratet mit einem Kind und Mietstufe 1 fragt, wie er vorgehen kann. Und auch hier zucke ich mit den Schultern. Er hat hier gestöbert, aber als nicht Verwaltungsbeamter versteht er weniger als ich.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.