Doch, das wird greifen - und zwar bis zu dem Zeitpunkt, da der Gesetzgeber per Gesetz erklärt, dass er eine amtsangemessene Alimentation in den auf's Ganze gesehen wenigen Fällen, wo das in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen sei, nun wieder hergestellt hat (dabei ist zu beachten, dass in dem Rundschreiben an keiner Stelle eingestanden wird, dass die Alimentation derzeit nicht amtsangemessen sei) und dann entsprechend für die wie im Rundschreiben dargelegten Verfahren sorgen wird; denn ab jenem Moment ist dann das Rundschreiben per definitionem gegenstandslos, da es sich auf einen Zeitpunkt bezieht, währenddessen ggf. eine nicht amtsangemessene Alimentation gegeben sein könnte: Es ist also zu vermuten, dass eine Art Reparaturgesetz mit den dann vom Gesetzgeber festgelegten Werten verabschiedet und ausgefertigt werden wird. Gegen diese festgelegten Werte dürfte dann Widerspruch eingelegt werden können, sofern man davon ausgehen würde, dass jene Werte den verfassungswidrigen Charakter der Alimentation für das Jahr 2021 und ggf. folgende nicht beheben würden. Sofern ab dem Jahr 2021 Widerspruch eingelegt worden ist und dieser nicht beschieden oder anderweitig im (Reparatur-)Gesetz als für erledigt betrachtet wird, würde dieser Widerspruch fortbestehen. In diesem Fall müsste jemand, der entsprechend so gehandelt hat, erst einmal weiterhin nicht handeln. Denn sein Widerspruch wäre ja weiterhin - im Sinne des Rundschreibens - mindestens bis zur Ausfertigung des dann neuen (Reparatur-)Gesetzes ruhend gestellt: "Sollten dennoch Widersprüche eingelegt werden, sind diese ruhend zu stellen und der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in der nächsten Legislaturperiode abzuwarten."
Was will ich sagen? Es ist, nachdem was wir bislang wissen, weiterhin davon auszugehen, dass der irgendwann präsentierte Gesetzentwurf ähnlich wie der nicht zu finalisierende mit einer nicht verfassungskonformen Lösung über beispielsweise Familienzuschläge aufwarten wird. Als Folge dürfte es wahrscheinlich sein, dass einem großen Teil bis im Extremfall allen Beamten, die weniger als drei Kinder haben, tatsächlich auch weiterhin keine nachträglich amtsangemessene Alimentation gewährt werden wird, ohne dass auch weiterhin nicht eingestanden werden würde, dass die Alimentation derzeit wie auch 2021 und über einen langen Zeitraum davor nicht amtsangemessen gewesen ist. Ich will nicht sagen, dass das so kommen muss - auf Grundlage der bislang seit 2020 in Bund und Ländern entsprechend vollzogenen Gesetzgebungsverfahren dürfte das aber sehr wahrscheinlich sein.
Was wären die Folgen eines solchen Vorgehens? Die Ansprüche derjenigen, deren Widerspruch ggf. über das Jahr, wenn dieses (Reparatur-)Gesetz verabschiedet und ausgefertigt worden ist, hinaus nicht beschieden wurde, würden weiterbestehen, da sie weiterhin ruhend gestellt wären. Diejenigen, deren die aktuelle Alimentation angreifenden Ansprüche nachträgglich ggf. abschlägig beschieden werden würden, würden - davon ist auszugehen - gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben und damit ihren Anspruch fortbestehen lassen, solange auch dieser nicht - dann endgültig - negativ beschieden werden würde. Diejenigen, die ebenfalls vormals spätestens ab 2021 Widerspruch eingelegt haben und deren Anspruch im Reparaturgesetz ggf. als für erledigt betrachtet werden würden, würden - davon ist auszugehen - dieser Betrachtung in hoher Zahl widersprechen, da sie sich offensichtlich bislang mit der Materie beschäftigt haben, weshalb sie Widerspruch eingelegt haben, sie werden also weiterhin mit hoher Wahrscheinlichkeit Augen und Ohren offenhalten, sodass eine entsprechende gesetzliche Entscheidung nicht an ihnen vorbeigehen wird.
Und das Gros der Bundesbeamten hat bislang kein Widerspruch eingelegt, wird von den Problematiken hinsichtlich der Alimentation nichts wissen - und wenn es Pech hat, auch nie etwas erfahren: Denn wenn ein entsprechend wie dargestellt verabschiedetes und ausgefertigtes (Reparatur-)Gesetz vorhanden ist, das Gros der Bundesbeamten aber nach Ansicht des Besoldungsgesetzgebers über keine aus der Vergangenheit herrührenden Ansprüche verfügen wird, wird ähnlich wie das verlinkte Rundschreiben vonseiten des BMI an dieselben Adressaten eine Information erfolgen, die dann an jenem Gros in einer hohen Zahl an Fällen vorbeigehen wird (denn sie sind nicht der Adressat): Inhalt dieses Informationsschreibens dürfte dann sein, dass nun wieder eine amtsangemessene Alimentation vorhanden ist, die vormals in Einzelfällen nicht vorhanden gewesen sei. Eine individualisierte Erklärung an jeden einzelnen Bundesbeamten wäre darüber hinaus nicht nötig: Denn wieso sollte man jemanden darüber informieren, dass es nichts gibt, worüber man sie oder ihn informieren müsste? Wen man individualisiert informieren würde, wären die, von denen man im Einzelfall entschieden hat, dass ihre Alimentation 2021 und bis zum (Reparatur-)Gesetz nicht amtsangemessen gewesen sei - also insbesondere Beamte mit mehr als zwei Kindern.
Der langen Rede kurzer Sinn: "Darüber hinaus bringt jeder Tag, da sich an der Sachlage nichts ändert, dem Bund jede Menge Personalkosteneinsparungen, da am Ende ja nur jenen Nachzahlungen gewährt werden müssen, die sich zeitnah und mit den statthaften Rechtsbehelfen zu Wehr gesetzt haben - und das wird von den Bundesbeamten eine eher geringe Zahl sein."
Da ich keine Glaskugel habe, will ich nicht sagen, dass es so kommen muss - ich gehe aber bis auf Weiteres davon aus, dass auch der Bund alles daransetzen wird, die Personalkosten nach Möglichkeit auch weiterhin nicht deutlich steigen zu lassen. Galanter, als ich es gerade dargelegt habe, könnte der Besoldungsgesetzgeber kaum handeln, da er das Gros der Bundesbeamten dann auch weiterhin nicht mit einem Thema belasten würde, das doch keinen Bundesbeamten interessieren müsste, nämlich die amtsangemessene Alimentation, die derzeit zwar eventuell formal nicht gegeben sein könnte, aber nach Verabschiedung und Ausfertigung unter allen Umsätnden natürlich wieder gegeben sei - nur dass ausgerechnet
Du und Du und Du und Du und Du und Du
davon gar nicht betroffen gewesen wärest, da
Deine und Deine und Deine und Deine und Deine und Deine
Alimentation, der Du nicht verheiratet und ausgerechnet zwei oder mehr Kinder und darüber hinaus einen Ort mit hohen Wohnkosten Deinen Wohnort zu nennen Dich erklärt hast, doch schon immer amtsangemessen gewesen sei - denn dass sie nicht schon immer amtsangemessen gewesen wäre, wäre doch sehr erstaunlich gewesen:
"Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr zur amtsangemessenen Alimentation kann ich aber sagen: Wir können auch als Bund nicht untätig bleiben. In der letzten Wahlperiode konnte kein Konsens mehr hergestellt werden, aber das Thema steht ganz oben auf der Prioritätenliste. Wir werden für Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger eine zielorientierte und sachorientierte Lösung finden. Wir werden sicherstellen, dass der Bund auch künftig verfassungsmäßig alimentiert, was denn sonst!"
Wie gesagt, im Rundschreiben wird an keiner Stelle gesagt, dass die Alimentation derzeit nicht amtsangemessen sei.
Und also noch einmal in Zeitlupe:
"Wir
werden
sicherstellen,
dass
der
Bund
auch
künftig
verfassungsmäßig
alimentiert,
was denn sonst!"