Ich denke, Spekulationen sind sinnvoll, aber können wir ohne dass ein neuer Entwurf vorliegt nicht erhärten. Insgesamt sind zwei weitere Punkte m.E. interessant, die ggf. auf Verschiebungen hinweisen, die dann grundsätzlich sein könnten, was wir allerdings ohne die Vorlage des neuen Entwurfs nicht hinreichend klären können:
- Bislang war nicht von einem "Gesetzentwurf zur Reform der Beamtenalimentation", sondern im Sinne der postulierten Zielsetzung des Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz von einer Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation die Rede. Hier zeigt sich nun eventuell eine Verschiebung des Fokus.
- Zum anderen waren im Entwurf aus dem Frühjahr Kosten von 260,9 Mio. € für 2024 vorgesehen. Dieser Betrag ist mit einiger Wahrscheinlichkeit im Verlauf des Jahres erhöht worden, insbesondere um den gestiegenen Kosten des Grundsicherungsniveaus Rechnung tragen zu können. Wenn nun 150,- Mio € eingespart werden sollen, der Entwurf aber bereits zuvor selbst unter seiner verfassungswidrigen Regelungslast schon gänzlich auf Kante genäht war, zeigt sich hier offensichtlich ein weiteres Mal vor allem eines: dass weiterhin weitgehend frei floatend mit Besoldungsbeträgen hantiert wird, die keinen Bezug zur sozialen Wirklichkeit in der Bundesrepublik haben, sondern auf die unter der Prämisse der Kosteneinsparung zurückgegriffen wird, wie es gerade passt.
Es wird sich der irgendwann veröffentlichte Entwurf dann zu den von ihm geplanten Regelungen stellen müssen. Mal schauen, wohin die Reise geht.