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Jemand Bild Plus?
Interessant für uns ist der letzte Absatz, aber sie haben halt keine AHnung
Von: Uwe Freitag, Daniel Puskepeleitis, Wolfgang Ranft, Felix Rupprecht, Stefan Schlagenhaufer und Jan Schumann
21.12.2023 - 19:20 Uhr
Kurz vor Weihnachten gibt es für Millionen Beamte in Deutschland gute Nachrichten.
Wegen der Bürgergeld-Erhöhung zum neuen Jahr heben viele Bundesländer auch die Besoldungsstufen für ihre Landesbeamten an. Heißt: Um den Lohnabstand zu den Bürgern mit Grundsicherung zu wahren, kriegen plötzlich auch die Beamten mehr Geld!
Hintergrund: Der Bürgergeld-Regelsatz erhöht sich zum neuen Jahr von 502 auf 563 Euro pro Monat. Das sogenannte Lohnabstandsgebot soll sicherstellen, dass auch niedrige Löhne die erhöhten Sozialhilfeleistungen übersteigen – und ein Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung entsteht („Arbeit soll sich lohnen.“).
Bundesländer müssen 15 Prozent Lohnabstand einhalten
Im Jahr 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Staat seiner sogenannten Alimentationspflicht für Staatsdiener nur nachkommt, wenn ein Mindestabstand zwischen Grundsicherung und Besoldung besteht.
Konkret heißt das, dass die Nettobesoldung von Staatsdienern, inklusive Kindergeld und Familienbezüge, mindestens 15 Prozent über der Grundsicherung liegen muss.
BILD hakte nach und gibt den Überblick. DAS erwartet Sie in Ihrem Bundesland:
Alles neu in Berlin
In Berlin kommen massive Erhöhungen, weil das Lohnniveau schon seit einigen Jahren nicht mehr an das Lohnabstandsgebot angepasst wurde! Zudem werden weitreichende Nachzahlungen fällig.
Die Berliner Beamtenbesoldung in der Besoldungsgruppe A 4 (Jahre 2016 bis 2018) und A 5 (Jahre 2018 und 2019) war nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Berlin verfassungswidrig zu niedrig, weil das Lohnabstandsgebot nicht eingehalten wird.
Die Beamtenbesoldung genügte in den untersuchten Jahren 2016 bis 2019 sogar bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 10 „nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des sog. Mindestabstandsgebots zur Grundsicherung“.
Hamburg erhöht
Um den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Abstand zur Grundsicherung einzuhalten, wurde mit am 17. November 2023 für die Einzelfälle, in denen dieser Abstand nicht gewahrt ist, ein Besoldungsergänzungszuschuss eingeführt.
Damit wird eine ausreichende Besoldung in den Fällen sichergestellt, in denen das Familieneinkommen nicht den von der Verfassung vorgegebenen Mindestbedarf der Familie deckt. Der Zuschuss hat aber keine weiteren Auswirkungen auf die Besoldungsstufen.
Verändert sich das Grundsicherungsniveau, werden die vorgesehenen Beträge überprüft und bei Bedarf durch eine entsprechende Gesetzesänderung angepasst. Dies ist auch im Hinblick auf die Anhebung des Bürgergeldes vorgesehen. Die Entscheidung trifft dann die Hamburgische Bürgerschaft.
Mecklenburg-Vorpommern erhöht
Mecklenburg-Vorpommern will die Besoldung im Beamtenbereich für Berufseinsteiger und Beamte mit Kindern zusätzlich aufstocken. So sollen Beamte, die sich noch in der niedrigsten Besoldungsstufe A4 befinden, in die Stufe A5 befördert werden. Das Land reagiert damit auf die bevorstehende Erhöhung des Bürgergeldes.
Trotz der geplanten Übertragung des Tarifabschlusses der Länder vom 9. Dezember auf den Beamtenbereich habe in Mecklenburg-Vorpommern ohne weitere Maßnahmen der erforderliche Lohnabstand nicht mehr gewahrt werden können.
Die Gesetzesänderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, muss zuvor aber noch im Landtag beraten und beschlossen werden.
Hessen erhöht
Die Besoldungsgruppen A 4 und A 5 werden in Hessen nicht mehr vergeben, sodass alle Berufseinsteiger in Hessen mindestens in der Besoldungsgruppe A 6 beginnen.
Vor dem Hintergrund des Bürgergeldes wurde im Jahr 2023 die hessische Besoldung zum 1. Januar 2023 um drei Prozent, zum 1. August 2023 um 1,89 Prozent angepasst und wird sie zum 1. Januar 2024 erneut um weitere drei Prozent erhöht.
Rheinland-Pfalz will Lohnabstand wahren
Das Land will „den Abstand zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau in der niedrigsten Besoldungsgruppe“ wahren. Die Landesregierung hat darüber hinaus gestern angekündigt, das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder 1:1 auf den Beamtenbereich zu übertragen.
Saarland erhöht
Auch das Saarland will erhöhen! Der konkrete Zeitplan zur Umsetzung werden in einem Spitzengespräch mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes am 16. Januar 2024 besprochen.
Sachsen-Anhalt will anheben, aber …
Eine Anhebung der Beamten in der Besoldungsgruppe A 4 auf A 5 ist noch in der Diskussion. Die Wahrung eines ausreichenden Abstandes zu der Grundsicherung ist allerdings nicht der alleinige Zweck bei den Überlegungen.
Eine Hebung des Einstiegsamtes von Besoldungsgruppe A 4 auf A 5 hat keine Hebung der Besoldung der Beamten in den anderen Besoldungsgruppen zur Folge.
BaWü prüft noch
Baden-Württemberg prüft, ob „über den Tarifvertrag hinaus noch weitergehende Anpassungen bei den unteren Besoldungsgruppen vorgenommen“ werden müssen, um den Abstand zum Existenzminimum zu wahren.
Bayern hat erst im März angepasst
In Bayern ist keine Umgruppierung von A4 auf A5 geplant. Bayern hat erst im März dieses Jahres die Besoldungssätze angepasst, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2020 die Alimentation hinsichtlich des Mindestabstands zur Grundsicherung neu definiert hatte.
Das Einstiegsgehalt bei A3 beträgt in Bayern 2438 Euro, bei A4 2504 Euro (seit 1.1.23).
Brandenburg verweist auf Tarifvertrag
Die Landesregierung Brandenburg und die Gewerkschaften haben entschieden, die Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 auf die Beamten Pensionäre des Landes zu übertragen. Das war’s!
Keine Erhöhung in Bremen
Bremen hat bereits 2022 alle A4-Beamten auf A5 angehoben. In Bremen werden wegen der Bürgergelderhöhung keine anderen Besoldungsstufen angehoben!
Niedersachsen plant keine Anpassungen
In Niedersachsen wurde die Besoldungsgruppe A 4 bereits im Jahr 2019 gestrichen. Die Beamtinnen und Beamten aus dieser Besoldungsgruppe wurden in die Besoldungsgruppe A 5 gehoben. Weitere Anpassungen sind derzeit nicht geplant.
Sachsen verweist auf Tarifvertrag
Im sächsischen Besoldungsrecht ist die A 5 die niedrigste Besoldungsgruppe. In Bezug auf Besoldungsanpassungen wird die Übertragung des Tarifvertrages auf die sächsischen Beamten, Richter und Versorgungsempfänger angestrebt. Von den entsprechenden Anpassungen wären alle Besoldungsgruppen erfasst.
Schleswig-Holstein prüft
Die Besoldungsgruppen A 4 und A 5 sind 2022 entfallen. Das unterste Einstiegsamt wurde damit auf A 6 angehoben.
„Im Rahmen des in 2024 anstehenden Gesetzgebungsvorhabens zur Anpassung der Besoldung und Beamtenversorgung wird geprüft, ob ergänzende Regelungen im Bereich der Beamtenbesoldung erforderlich sind.“
Thüringen prüft
In Thüringen gibt es seit der Abschaffung des einfachen Dienstes im Jahr 2015 weder die Besoldungsgruppe A 4 noch A 5. Die niedrigste Besoldungsgruppe bildet seitdem die Besoldungsgruppe A 6.
„Die Erhöhung der Regelsätze des Bürgergeldes zum 1. Januar 2024 um durchschnittlich 12 Prozent hat erheblichen Einfluss auf die Alimentation. Dieser muss daher bei jeder Bürgergeld-Erhöhung geprüft und – soweit erforderlich - Anpassungen unter Einhaltung des Abstandsgebotes vorgenommen werden“, hieß es.
Derzeit wird die systemgerechte Übertragung des Tarifabschlusses der Länder vom 9. Dezember 2023 auf die Thüringer Beamten und Richter geprüft.
Bundesbeamte
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 wird die Besoldung für alle Berechtigten angehoben!
Insbesondere führt die Gewährung des Sockelbetrags von 200 Euro zusätzlich zur linearen Erhöhung in Höhe von 5,3 Prozent zu einem Ausbau des Abstands der untersten Besoldungsgruppen zur sozialen Grundsicherung.