Danke für das Einstellen in den Sammelthread, PolareuD!
Die Kanzlei Lenders ist tatsächlich empfehlenswert, nicht nur, weil Dirk Lenders sich ausgewiesenermaßen wirklich gut auskennt, sondern auch, weil er ein geduldiger und zugewandter Anwalt ist. Gleiches gilt für die Kanzlei Merkle & Rühmkorf in Berlin
https://ra.de/anwalt/rechtsanwalt-mediator-patrick-merkle@ lotsch:
Der Hinweis auf die monokausale Betrachtung sollte nicht als Kritik gemeint sein: Das Bundesverfassungsgericht verfügt anders als andere (Verfassungs-)Gerichte nicht über ein Initiativrecht, eine Gesetzeslage von sich aus zu prüfen. Es darf seine Kontrolle nur vollziehen, sofern es angerufen wird und muss dann die konkrete Sachlage betrachten sowie in konkreten Normenkontrollverfahren den weiten Entscheidungsspielraum gewahrt lassen, über den der Gesetzgeber verfassungsrechtlich verfügt. Insofern gilt hier tatsächlich weitgehend, wo keine Kläger da auch kein Richter. Das kann man sachlich bedauern, aber nicht dem Bundesverfassungsgericht zum Vorwurf machen.
So verstanden sollte m.E. das Thema der Verzugszinsen gesondert zu betrachten sein, da es nicht allein auf seinen Zusammenhang mit dem Besoldungsrecht beschränkt bleiben könnte.
Und wie schon gesagt, ich sehe nicht die Gefahr, dass sich substanziell die Ansicht durchsetzen könnte, das Bundesverfassungsgericht sei ein zahnloser Bettvorleger - vielmehr gilt es in Europa als eines der Verfassungsgerichte mit der stärksten Kontrollfunktion auf die nationale Politik, was sich im Zusammenhang mit der Entscheidung vom 15. November zurzeit erneut bewahrheitet. Es wird auch die Besoldungsgesetzgeber wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückführen und handelt entsprechend wie ebenfalls schon gesagt
auch strategisch und ggf. taktisch, also pragmatisch. Ggf.
auch pragmatisch zu handeln, bedeutet aber eben nicht, ausschließlich so zu handeln. Ich habe hier vor geraumer Zeit ein wenig über den politischerseits wiederkehrend vollzogenen "Vulgärpragmatismus" geschrieben - diesen findet man in den bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen nicht. Aber Karlsruhe weiß, wo's dem (Besoldungs-)Gesetzgeber wehtut und sendet entsprechend deutliche Signale aus, wenn's wehtut - für "Mutti, Mutti, er hat gar nicht gebohrt" scheint in Moment beim Zweiten Senat nicht unendlich viel Zeit gegeben zu sein, wenn ich das richtig sehe:
https://www.youtube.com/watch?v=DxWL7m1aY9I