Der REZ war nicht einmal in Ansätzen verfassungskonform und das weiß auch jeder, der sich ein wenig mit dem Thema beschäftigt hat - so wie jeder, der sich ein wenig mit dem Thema beschäftigt hat, die vielen weiteren Unzulänglichkeiten des im letzten Jahr in die Anhörung gegangenen Entwurfs kennt: Nicht umsonst sind die Unzulänglichkeiten sowohl hier als auch an anderer Stelle umfassend beleuchtet und darüber hinaus den politisch Verantwortlichen im Vorfeld der Verabschiedung zur Kenntnis gegeben worden. Da sich darüber hinaus offensichtlich ab Ende des vorletzten Jahres ausgiebig in, auf und zwischen den verschiedenen ministeriellen und politischen Ebenen im Sinne einer amtsangemessenen - und also verfassungskonformen - Alimentation beschäftigt worden sein soll, sollte es ein Leichtes sein, aufbauend auf diesen Ergebnissen zu einer verfassungsrechtlich haltbaren Lösung zu kommen, wenn denn diese Ergebnisse tatsächlich irgendwann und irgendwo mal formuliert worden sind oder wären - und wenn jedenfalls nun dafür der politische Wille vorhanden wäre. Jener war allerdings bereits im letzten Jahr nicht vorhanden, denn ansonsten wäre der u.a. den REZ beinhaltende grob verfassungswidrige Gesetzentwurf nicht in die Anhörung gegangen, so wie danach der verfassungswidrige Nachfolgeentwurf nicht mit großer Mehrheit von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und nach entsprechender Prüfung durch das Bundespräsidialamt ausgefertigt worden wäre.
Es ist auf dieser Grundlage m.E. weiterhin genauso im Bund davon auszugehen, dass keinerlei politischer Wille zur Wiederherstellung einer amtsangemessenen Alimentation vorhanden ist - entsprechend der seit 2020 von allen 17 Besoldungsgesetzgebern mittlerweile mindestens einmal, von Teilen der Parlamente seitdem bereits schon wieder mehrfach vollzogenen Fortführungen der verfassungswidrigen Alimentationspraxis, die ebenso willentlich vollzogen worden sind. Es ist in Bund und Ländern niemand gezwungen worden, unsere Verfassung wiederkehrend zu brechen, sondern dass war der freie Entschluss jedes einzelnen Abgeordneten, der sich daran beteiligt hat - also i.d.R. aller oder fast aller Abgeordneten in Bund und Ländern: Denn alle 17 Besoldungsgesetzgeber haben nach dem 04. Mai 2020 mindestens einmal den verfassungswidrigen Zustand verlängert.
Da die im Bund von politischer Seite vollzogenen Versprechen im Kontext des letzten Gesetzgebungsverfahrens deutlich formuliert worden sind, nach der Bundestagswahl umgehend ehrliche Anstrengungen zur Wiederherstellung einer amtsangemessenen Alimentation zu vollziehen, jedoch in diese Richtung bislang offensichtlich nichts Substanzielles geschehen ist - eben weil weiterhin keinerlei entsprechender politischer Gestaltungswille in auch nur einer der im Bundestag vertretenen Parteien tatsächlich gegeben ist -, kann ich das, was Du schreibst, nicht nachvollziehen. Die Ablenkungsmanöver politisch daran beteiligter Kräfte kann ich dahingegen nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern nachvollziehen und sehe ich als Teil politischen Agierens in einer schwierigen Sachfrage an, auch wenn ich sie - also die Ablenkungsmanöver - für nicht richtig erachte.
Die Aufgabe des Besoldungsgesetzgebers ist darüber hinaus einfach: Die in allen 17 Besoldungsgesetzen des Landes große bis sehr große Lücke zwischen der vom absoluten Alimentationsschutz umfassten Mindestalimentation und der tatsächlich gewährten Nettoalimentation in den unteren Besoldungsgruppen wird zu einem weit überwiegenden Teil nur durch eine deutliche Anhebung der Grundgehaltssätze behoben werden können und also teuer werden, nachdem in den letzten mindestens 15 Jahren gewaltige Personalkosten verfassungswidrig eingespart worden sind. Und auch das weiß jeder, der sich mit der neuen bundesverfassungsgerichtlichen Dogmatik mindestens ein wenig beschäftigt hat - und also auch die Ministerialbürokratie.
Wenn es also so sein sollte, wie Du es eingangs Deines zweiten Absatzes schreibst, dass nun im Ergebnis "also völlig neu gedacht werden" müsse, zeigt sich mehr als schlagend, dass bereits ab Ende des vorletzten Jahres offensichtlich nicht im Rahmen unserer Verfassung gedacht worden ist; denn ansonsten bräuchte nicht völlig neu gedacht werden, sondern sollte auf entsprechend vorhandene verfassungsrechtlich haltbare Entwürfe zurückgegriffen werden können. Und insofern stimme ich Dir zu: Das alles ist keine Posse, denn der vorsätzlich geplante und vollzogene Verfassungsbruch kann keine Posse sein, da unser Grundgesetz kein Witzblatt ist.