Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1954244 times)

uw147

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #915 am: 24.03.2022 06:35 »
[...]Kann ich auch rückwirkend für das Kalenderjahr 2021 WS einlegen? Gibt es eine Ausschlussfrist?

Nein. Der Widerspruch muss im jeweiligen Jahr bei deinem Besoldungsgeber eingegangen sein.

Muss der Widerspruch an die Personalstelle oder an das Amt, welches für die Besoldung zuständig ist? Bin seit Oktober 2021 verbeamtet. Betrifft mich das überhaupt?

An die Besoldungsstelle. Ja, dich betrifft das auch. Aktuell dürfte eigentlich kein Beamter der A- oder R-Besoldung in Deutschland amtsangemessen alimentiert sein.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #916 am: 24.03.2022 07:43 »
Experten sind sogar der Meinung, dass die verfassungswidrige Alimentation der Ursprung aller Beamtenwitze ist.
Eigentlich wissen nämlich alle, dass sie unteralimentiert sind und verrichten den Dienst der Alimentation entsprechend angemessen. Genauer betrachtet liegt somit gar kein Problem vor. Ich denke das Thema hier kann geschlossen werden :)

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #917 am: 24.03.2022 08:08 »
Gilt das ganze eigentlich auch für Singles mit Steuerklasse 1 oder sind damit nur die Familien betroffen? Herzlichen Dank für die Info

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #918 am: 24.03.2022 10:40 »
Gilt das ganze eigentlich auch für Singles mit Steuerklasse 1 oder sind damit nur die Familien betroffen? Herzlichen Dank für die Info
Auch für Singles, die liegen zwar nicht unterm H4 Satz, aber die Steigerung der Grundbesoldung war in den letzten Dekaden ebenfalls zu niedrig.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #919 am: 24.03.2022 11:08 »
Ich habe immer mehr die Vermutung, dass das Gerichtsurteil den Gesetzgeber nur "peripher tangiert".

Sprich, das interessiert ihn nicht.

Und was soll das Gericht schon machen, um das Urteil durchzusetzen, die NATO anrufen :)

Und wenn es juristisch tatsächlich eng werden würde, da gibt es viele Stellschrauben, um das abzuwenden - lauter Notstände: Klima, Energie, Pandemie, Krieg, irgendwas wird denen schon einfallen.

Und unsere sog. Interessenvertretung, DBB, VERDI ... sag ich lieber mal nichts drüber.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #920 am: 24.03.2022 11:16 »
Dazu kommt noch, dass der Unmut in der Bevölkerung über die Beamten (durchaus wohlwollend von der Qualitätspresse akzeptiert) laufend steigt.

Lest mal nur die Leserkommentare in ZEIT ONLINE und FAZ.

Wenn eine Regierung (jetzt mal theoretisch) das ganze Beamtensystem auf den Kopf stellen würde, incl. den beim Bürger verhassten Pensionen, das Volk würde jubeln und die entsprechende Partei die nächsten Wahlen gewinnen :)) (theoretisch!)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #921 am: 24.03.2022 11:20 »
Ach ja, noch vergessen, PKV (aktueller Anlass die geplante GKV Erhöhung.)

Auch ein Dauerthema für zornige Bürger :)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #922 am: 24.03.2022 11:48 »
Wenn interessiert der Pöbel? 8) Bis zur nächsten Wahl ist alles vergessen.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #923 am: 25.03.2022 13:01 »
Lt. Auskunft eines Bekannten (dieser hat im BMI nachgefragt) sollen derzeit Fachgespräche des BMI mit einzelnen Ressorts zu verschiedenen Umsetzungsoptionen stattfinden.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #924 am: 25.03.2022 13:42 »
Das fällt denen ja früh ein. Das Urteil ist ja erst 2 Jahre alt. Kann man schonmal vergessen. Aber danke für die Info.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #925 am: 25.03.2022 14:21 »
Jo vielen Dank für die Info.

Also ich denke meine Nachzahlungen für 2021 und 2022 sind relativ sicher, da ich Widerspruch eingelegt habe. Aber auch ohne Widerspruch halte ich Nachzahlungen für 21 und 22 für wahrscheinlich.

Ich rechne inzwischen auch mit einem 5-stelligen Betrag :)
« Last Edit: 25.03.2022 14:37 von xyz123 »

Außendienstler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #926 am: 26.03.2022 20:35 »
Lt. Auskunft eines Bekannten (dieser hat im BMI nachgefragt) sollen derzeit Fachgespräche des BMI mit einzelnen Ressorts zu verschiedenen Umsetzungsoptionen stattfinden.
Das ist alles nur noch eine Posse. Vor 1 Jahr wurde der REZ abgelehnt und jetzt fangen die Herren im BMI wieder bei 0 an? Viele Bundesländer zahlen schon erhöhte Familienzuschläge oder haben Gesetze auf den Weg gebracht und das BMI sondieren mal wieder nur die Lage! Wenn die neuen Abteilungsleiter vom Kaliber der Ministerin sind, dann passiert vor 2023 eh nichts. Wenn alle so arbeiten würden.....

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #927 am: 27.03.2022 22:55 »
Das ist alles nur noch eine Posse. Vor 1 Jahr wurde der REZ abgelehnt und jetzt fangen die Herren im BMI wieder bei 0 an? Viele Bundesländer zahlen schon erhöhte Familienzuschläge oder haben Gesetze auf den Weg gebracht und das BMI sondieren mal wieder nur die Lage! Wenn die neuen Abteilungsleiter vom Kaliber der Ministerin sind, dann passiert vor 2023 eh nichts. Wenn alle so arbeiten würden.....

Nein, das ist keine Posse sondern schlicht der Tatsache geschuldet, dass der jetzige Bundeskanzler und vormalige Finanzminister dieser Republik schlicht NEIN zum REZ gesagt hat. Die Entscheidung zum Veto kam direkt aus der Leipziger Straße. Jetzt hat er die Richtlinienkompetenz und auch Herr Lindner ist kein Freund von Wohngeldanalogien.

Im Ergebnis muss also völlig neu gedacht werden, wie das Thema beim Finanzminister unterzubringen ist und zwar relativ schnell, wenn man es für 2023 noch in den Haushaltsentwurf einpreisen will (der 2022er enthält nach kursorischer Durchsicht hierfür keine Mittel). Das ist kein Zuckerschlecken für die Fachleute, weil sie einen im Grundsatz vermutlich verfassungsrechtlich haltbaren Ansatz komplett außen vor halten müssen und statt dessen etwas konstruieren, was mindestens bis zum Ende der Legislatur vor dem BVerfG Bestand hat.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #928 am: 27.03.2022 23:50 »
Der REZ war nicht einmal in Ansätzen verfassungskonform und das weiß auch jeder, der sich ein wenig mit dem Thema beschäftigt hat - so wie jeder, der sich ein wenig mit dem Thema beschäftigt hat, die vielen weiteren Unzulänglichkeiten des im letzten Jahr in die Anhörung gegangenen Entwurfs kennt: Nicht umsonst sind die Unzulänglichkeiten sowohl hier als auch an anderer Stelle umfassend beleuchtet und darüber hinaus den politisch Verantwortlichen im Vorfeld der Verabschiedung zur Kenntnis gegeben worden. Da sich darüber hinaus offensichtlich ab Ende des vorletzten Jahres ausgiebig in, auf und zwischen den verschiedenen ministeriellen und politischen Ebenen im Sinne einer amtsangemessenen - und also verfassungskonformen - Alimentation beschäftigt worden sein soll, sollte es ein Leichtes sein, aufbauend auf diesen Ergebnissen zu einer verfassungsrechtlich haltbaren Lösung zu kommen, wenn denn diese Ergebnisse tatsächlich irgendwann und irgendwo mal formuliert worden sind oder wären - und wenn jedenfalls nun dafür der politische Wille vorhanden wäre. Jener war allerdings bereits im letzten Jahr nicht vorhanden, denn ansonsten wäre der u.a. den REZ beinhaltende grob verfassungswidrige Gesetzentwurf nicht in die Anhörung gegangen, so wie danach der verfassungswidrige Nachfolgeentwurf nicht mit großer Mehrheit von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und nach entsprechender Prüfung durch das Bundespräsidialamt ausgefertigt worden wäre.

Es ist auf dieser Grundlage m.E. weiterhin genauso im Bund davon auszugehen, dass keinerlei politischer Wille zur Wiederherstellung einer amtsangemessenen Alimentation vorhanden ist - entsprechend der seit 2020 von allen 17 Besoldungsgesetzgebern mittlerweile mindestens einmal, von Teilen der Parlamente seitdem bereits schon wieder mehrfach vollzogenen Fortführungen der verfassungswidrigen Alimentationspraxis, die ebenso willentlich vollzogen worden sind. Es ist in Bund und Ländern niemand gezwungen worden, unsere Verfassung wiederkehrend zu brechen, sondern dass war der freie Entschluss jedes einzelnen Abgeordneten, der sich daran beteiligt hat - also i.d.R. aller oder fast aller Abgeordneten in Bund und Ländern: Denn alle 17 Besoldungsgesetzgeber haben nach dem 04. Mai 2020 mindestens einmal den verfassungswidrigen Zustand verlängert.

Da die im Bund von politischer Seite vollzogenen Versprechen im Kontext des letzten Gesetzgebungsverfahrens deutlich formuliert worden sind, nach der Bundestagswahl umgehend ehrliche Anstrengungen zur Wiederherstellung einer amtsangemessenen Alimentation zu vollziehen, jedoch in diese Richtung bislang offensichtlich nichts Substanzielles geschehen ist - eben weil weiterhin keinerlei entsprechender politischer Gestaltungswille in auch nur einer der im Bundestag vertretenen Parteien tatsächlich gegeben ist -, kann ich das, was Du schreibst, nicht nachvollziehen. Die Ablenkungsmanöver politisch daran beteiligter Kräfte kann ich dahingegen nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern nachvollziehen und sehe ich als Teil politischen Agierens in einer schwierigen Sachfrage an, auch wenn ich sie - also die Ablenkungsmanöver - für nicht richtig erachte.

Die Aufgabe des Besoldungsgesetzgebers ist darüber hinaus einfach: Die in allen 17 Besoldungsgesetzen des Landes große bis sehr große Lücke zwischen der vom absoluten Alimentationsschutz umfassten Mindestalimentation und der tatsächlich gewährten Nettoalimentation in den unteren Besoldungsgruppen wird zu einem weit überwiegenden Teil nur durch eine deutliche Anhebung der Grundgehaltssätze behoben werden können und also teuer werden, nachdem in den letzten mindestens 15 Jahren gewaltige Personalkosten verfassungswidrig eingespart worden sind. Und auch das weiß jeder, der sich mit der neuen bundesverfassungsgerichtlichen Dogmatik mindestens ein wenig beschäftigt hat - und also auch die Ministerialbürokratie.

Wenn es also so sein sollte, wie Du es eingangs Deines zweiten Absatzes schreibst, dass nun im Ergebnis "also völlig neu gedacht werden" müsse, zeigt sich mehr als schlagend, dass bereits ab Ende des vorletzten Jahres offensichtlich nicht im Rahmen unserer Verfassung gedacht worden ist; denn ansonsten bräuchte nicht völlig neu gedacht werden, sondern sollte auf entsprechend vorhandene verfassungsrechtlich haltbare Entwürfe zurückgegriffen werden können. Und insofern stimme ich Dir zu: Das alles ist keine Posse, denn der vorsätzlich geplante und vollzogene Verfassungsbruch kann keine Posse sein, da unser Grundgesetz kein Witzblatt ist.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #929 am: 28.03.2022 09:14 »
Der REZ war nicht einmal in Ansätzen verfassungskonform und das weiß auch jeder, der sich ein wenig mit dem Thema beschäftigt hat - [...]

 Und auch das weiß jeder, der sich mit der neuen bundesverfassungsgerichtlichen Dogmatik mindestens ein wenig beschäftigt hat - und also auch die Ministerialbürokratie.

Ich weiß, dass Du in den beiden Threads lang und breit darlegst, warum der REZ nicht verfassungskonform gestaltbar sein soll, letztlich stehst Du damit aber nicht auf der Mehrheitsseite der Fachleute die sich damit beschäftigen. Insofern ist hier - aus meiner persönlichen Sicht - zumindest Vorsicht geboten. Sicherlich wird, was auch immer kommt, umgehend durch alle Instanzen überprüft, die per se Haltung, dass ein solcher Vorschlag nicht verfassungskonform sein könnte geht mir aber zu weit.

Die Dogmatik des BVerfG eröffnet dem Gesetzgeber übrigens auch in den beiden, hier viel zitierten, Urteilen den Raum, die gewünschten Effekte auch ohne Anhebung der Basisalimentation zu erreichen. Es wurde im Gegenteil zu Deiner Behauptung daher sehr viel Luft und "Spielraum" gelassen, das hat das Gericht in anderen Punkten in der Vergangenheit schon ganz anders gehalten.

Jeder und Jede kann Widerspruch einlegen, ggf. klagen und das Verfahren auch gegen den Bundesbesoldungsgeber (um den es in diesem Thread hier geht) durch die Instanzen treiben. Vielleicht wird sich das Gericht hinreissen lassen, die Leitplanken enger einzuschlagen, ich persönlich erwarte das aber nicht.

Insofern bleibt nur zu warten, was sich zwischen den 3 Koalitionspartnern als Kompromiss erarbeiten lässt. Da aber das BMF bereits vor der Wahl angekündigt hat, dass zumindest 60% der Mehrausgaben für die Besoldung durch Einsparungen in den Ressorts kompensiert werden müssen (und es unter der neuen Hausleitung da wohl bei bleiben wird), ist der Weg jetzt noch komplizierter als vor der Wahl.