@ ATP
Das 4k-Modell ist eine fiktive Rechengröße. Danach muss die Besoldung eines Beamten/-in so hoch bemessen sein, dass damit eine bis zu 4-köpfige Familie amtsangemessen Unterhalten werden kann. Zuschläge in der Konstellation dürfen nur so hoch sein, dass sie nicht den Leistungsprinzip, dem die Besoldung generell unterworfen ist, widersprechen und dürfen dementsprechend keinen signifikanten Anteil der Besoldung darstellen. Erst ab dem 3. Kind besteht ein alimentiver Mehrbedarf.
Es steht den Besoldungsgesetzgebern zwar frei vom 4k-Alleinverdiener-Modell abzuweichen, er muss dies aber sachgerecht begründen. Das Hamburger Modell stellt in dem Zusammenhang, zumindest für mich, keine sachgerechte Begründung dar, wo man einfach nur auf die Statistik verweist, dass ca. 70% der Familien ein zweites Einkommen haben. Eine sachgerechte Begründung müsste auch darstellen, warum das zweite Einkommen wahrgenommen wird. Vermutung meinerseits: Ein Einkommen ist nicht ausreichend um seinen Lebensstandard halten zu können oder sogar das es überlebensnotwendig ist.