Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3922607 times)

Nichtsdestotrotz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9195 am: 31.12.2023 12:53 »
Zum Jahreswechsel soll nochmal die Perspektive gewechselt werden. Die juristische Zeiten wurde schon ausreichend durchgekaut. Gedankenübung: Ihr habt 5 Familienmitglieder, aber nur 3 Bonbons. Wie verteilt ihr das knappe Gut? Richtig, erstmal an die Kleinen.

Keiner würde sagen: Weil Vater schon an größere Portionen gewöhnt ist bekommt er 2 von 5, dann denken wir an die Mutter und an die älteren Kinder zuerst. Proportional nach Status, Amt, Stufe.

Das Status Quo Argument hat sich - kaum überraschend - aber überall, in jede Teilaspekt der Diskussion, einschleichen können.

Das betrifft selbst das sensible Thema "Familie"/Familienleben/Famienzuschlag/Familiengründung, also etwas, was die Existenz/Fürsorge an der Wurzel trifft. Wie hat sich der Status-Quo Gedanke sogar hier, im vielleicht verletzlichsten Bereich, eingeschlichen?  Es wurde 2, 3 Seiten zuvor schon gesagt:
"4K-Familie ein Referenzwert ist. Dieser Referenzwert hat nichts damit zu tun, ob ein Beamter im Eingangsamt nun Familie hat oder nicht."

Das ganze Gefüge würde unstimmig, wenn monokausal auf Status-Quo Sicherung/Bekräftigung fokussiert wird.

Mein Amt, mein Status, meine Kinder, meine Wohngegend (wobei letzteres evt nicht auf einem "Antrag" beruhte)... all das sollte nicht zu hoch gewichtet werden bei Zuteilungsenscheidungen.

Mann muss sich nicht gegeneinander ausspielen.
Denkt an die Funktionsfähigkeit der Verwaltung, Aspekte des gleichen Zugangs in Ämter, Bestenauswahl.

Es kann nicht sein, dass potentielle Einsteiger danach selektiert werden, dass sie in genannte Status Quo Raster passen. Denken wir also an die, die noch nicht "drin" sind.

Sind Behörden attraktiv, die jungen Einsteigern solche Signale senden? Signal=mit Wenig Status bekommst du erst Recht weniger als die Inflation wegfrisst, die Grossen bekommen mal wieder überproportional, mit fortschreitendem Status....alles mit der dann höhnisch klingenden Begründung: Abstandsgebot Sozialhilfe, während so mancher im Einstiegsamt sicherlich nicht mehr mithalten kann bei dem Status-Wettbewerb. An Familiengründung wird dann nicht gedacht, wenn sich junge Leute (mit oder ohne Stelle) quasi im Existenzkampf befinden, nicht mal angemessenen Wohnraum finden.
Lasst uns alle auch also mal an die Außenstehende, ganz jungen Kollegen ohne Status denken.  :o
Schönes Neues.



Sag mal hast du Kitt geraucht?!
Wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich auf den Porschefahrer spekulieren.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9196 am: 31.12.2023 13:14 »
Wie viele Bonbons zur Verfügung zu stehen haben, ergibt sich immer noch aus Art. 33 GG und der diesbezüglichen Rechtsprechung.

Nicht aufgrund irgendwelcher Fiskalpolitischer Gründe („kein Geld da“).
Das hat auch nichts mit Verteilungskämpfen zu tun.

Prince of Persia

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9197 am: 31.12.2023 13:48 »
In Hessen scheint der Ärger unter den Beamten schon größer und breiter zu sein.
https://www.op-online.de/offenbach/waechst-offenbach-beamter-kettenreaktion-aerger-an-finanzaemtern-92747803.html

Offenbacher sind überall  ;D


Eireland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9199 am: 31.12.2023 15:41 »
Wir reden hier über ein Thema das derart komplex ist, dass das BVerfG Jahre braucht entscheidungen zu treffen und auch der neuste Entwurf schon fast 2 Jahre in den Beratungen und Ressortabstimmungen ist.
Wie will man da einem "einfachen, rechtsfernen" Beamten (das ist nicht dispektierlich gemeint) zumuten, dass er hätte erkennen müssen, hier dennoch Widerspruch einlegen zu müssen.

Wie lange diskutieren wir hier schon über das Thema und sind teilweiser komplett anderer Meinung? Der Großteil derer, die sich hier einbringen, scheint zumindest in der Lage zu sein, Rechtstexte lesen zu können, was man von vielen Beamten nicht erwarten muss, weil diese einen ganz anderen Auftrag haben.

Ich zweifle auch in keinster Weise an, dass das BMI alles daransetzen wird, den "Schaden" für sich selbst so gering wie möglich zu halten. Ich frage nur, welche Rechtsgrundlagen das BMI finden könnte um jene Beamte, die nichts mit solchen Dingen zu tun haben, dennoch vorwerfen zu können, sie hätten sich nicht informiert.

Wer von uns Verwaltungsbeamten kann denn von sich behaupten, er wäre in der Lage eine Person festzunehmen, eine Baustelle nach Schwarzarbeitern zu durchsuchen oder einen wissenschaftliche Vorträge zu naturwissenschaftlichen Themen (Wetterdienst an der Uni z.B.) durchführen zu können?

Kaum einer.....,denn dazu bedarf es Fachkenntnis und vor allem Erfahrunng.

Also nochmal:
Wie könnte das BMI einem Zollbeamten oder einem Bundespolizisten im mittleren Dienst denn konkret vorwerfen, er hätte erkenn müssen, dass das Schreiben des BMI nicht das Papier wert ist, auf dem es steht ?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9200 am: 31.12.2023 16:26 »
https://www.focus.de/finanzen/karriere/hab-die-schule-abgebrochen-hier-verraet-medine-19-was-sie-als-teamleiterin-bei-amazon-verdient_id_259537174.html

Hier ein Tipp für die jüngeren Kollegen ohne Status  ;) ::)

3100€ netto für jemanden ohne Schulabschluss und ohne Kinder. Da hätte ich als Bundesbeamter nach drei Jahren Studium mit juristischem Schwerpunkt nur von Träumen können. Das zeigt einmal mehr, wie realitätsfern sowohl das Verhalten unserer Kollegen (meist über 50 mit Schäfchen im Trockenen) als auch das Verhalten der Dienstherren ist, die der 19-Jährigen sagen: "Gut, wir zahlen dir 2.900 € netto (A9, Stufe 1) wenn du noch studierst und zwei Kinder in die Welt setzt. Dann musst du allerdings noch 400 € PKV davon bezahlen. Das ist doch mal ein fairer Lohn."

Ich dachte Amazon nutzt seine Leute aus. Stattdessen hinkt der Bund selbst hinter Amazon hinterher. Irre.
« Last Edit: 31.12.2023 16:33 von emdy »

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9201 am: 31.12.2023 21:16 »
Und haben eine 41 Stunden Woche... klar hat nicht jeder in jungen Jahren das Glück das große Geld zu verdienen. Aber nicht nur Arbeit, sondern auch der Bildungsweg muss sich lohnen. Wie heißt es aber so schön: Der Staatsgürtel hält schlank, dafür aber warm. Ich wäre lieber durchtrainiert und nicht schlank  :-\

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9202 am: 01.01.2024 11:14 »
Ein frohes und gesundes neues Jahr wünsche ich Allen.
Wir nähern uns dem 4. Jubiläum des Urteils des BVerfG (05/20), oder in Saathoff-Sprech: Die Abstimmung dauert an.

Ich drücke uns die Daumen, dass es dieses Jahr Klahrheit gibt.


Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9203 am: 01.01.2024 12:43 »
https://www.focus.de/finanzen/karriere/hab-die-schule-abgebrochen-hier-verraet-medine-19-was-sie-als-teamleiterin-bei-amazon-verdient_id_259537174.html

Da muss sich ja jeder junge Beamte, der sich durch Vorbereitungsdienste quält und vielleicht noch einen Bachelor gemacht hat, ziemlich für blöd verkauft vorkommen.

Gleichzeitig lese ich hier im Forum, dass vor allem im gD überall wie verrückt Leute gesucht werden.

Wundert mich nicht. Wer als junger Mensch was auf dem Kasten hat, wird doch nicht mehr Beamter (Polizei, Bundeswehr und Rettungsdienste ausgenommen, das sind Überzeugungstäter - anerkennend gemeint!).

Aber gut, ich bin schon lange in Pension, kann an meiner "Berufskarriere" nichts mehr ändern.😁

Allen hier Lesenden wünsche ich ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2024.


Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9204 am: 01.01.2024 13:31 »
Nachtrag:

Zu meinen Zeiten (Anfang 70er des letzten Jahrhunderts) war das glaube ich anders.

Ich erinnere mich, nachdem ich die Auswahlprüfung bestanden habe, war ich so stolz (techn. Behörde, Prüfung ging fast nur auf Elektrik, Elektronik und Hochfrequenz), dass ich beschlossen habe, nur noch 1. Klasse mit dem Zug zu fahren, habe ich zeit meines Lebens auch eingehalten😁

Und die Verdienste damals: Mein Schwiegervater selig (z.B.) war Postbeamter einfacher Dienst (Posthauptschaffner oder so). Der konnte sich ein Reihenhaus kaufen und 2 Töchter mit Privatschule großziehen. Und alle 3 Jahre ein neues Auto.

Bei mir hat es alle 2 Jahre zu einem neuen Auto gereicht, und natürlich auch Urlaub, und Eigentumswohnung.

Aber das war mal, obwohl es auch besser hätte laufen können, waren es keine schlechten Zeiten.😁

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9205 am: 01.01.2024 13:47 »
@ Pendler 1

Davon kann man heute nur noch träumen. Selbst mit einer A12 hier im Raum München lebt man knapp über dem Grundsicherungsniveau. Ein zwei wöchiger Sommerurlaub am Mittelmeer ist da absolutes Wunschdenken. Kein Wunder bei Mietkosten von 15€ kalt pro Quadratmeter und mehr.

Ebenfalls an alle ein frohes neues Jahr!

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9206 am: 01.01.2024 14:14 »
@PolareuD

Ja, der Raum München, habe dort auch mal gearbeitet (gedient😁)

War damals schon nicht einfach, und heute?

Mittlerweile gibt es ja den politisch gehypten Begriff "Greater Munich).Das bedeutet, auch in Augsburg (das mal eine gemütlich, kleine Großstadt war) werden die Wohnpreise immer unerschwinglicher, und die Baudichte immer höher, wie an der gesamten Bahnstrecke München -Augsburg). Eben immer ungemütlicher.

Mit den Einstiegsgehältern gD für qualifizierte Leute kann da der Staat keinen mehr locken.

Meine unmaßgebliche Meinung.

Admin2

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9207 am: 03.01.2024 01:41 »
Einige Off-topic Beiträge gelöscht. Bitte beim Thema bleiben oder Thread wird geschlossen.

Danke.

Admin2

PublicHeini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9208 am: 03.01.2024 09:14 »
https://www.focus.de/finanzen/karriere/hab-die-schule-abgebrochen-hier-verraet-medine-19-was-sie-als-teamleiterin-bei-amazon-verdient_id_259537174.html

Hier ein Tipp für die jüngeren Kollegen ohne Status  ;) ::)

Das Grundproblem, warum jemand im öD (Beamter oder Angestellter) in solch jungen Jahren nicht solch einen Sold hat, sind die strengen und unflexiblen Laufbahnkonstrukturen. Dies bietet keinerlei Anreiz als Neueinsteiger sich den A*** aufzureißen. Ich muss stets die Leiter und deren Wartezeiten Schritt für Schritt hochwatscheln. Ich habe Kollegen, die mit Ihrem Können und Wissen, dass sie extrem gewinnbringend dem Haus zur Verfügung stellen, damit abgestraft werden , weil sie aus einer nachgeordneten Behörde kommen, die Zeiten nicht anerkannt werden und weiterhin auf der A9 bleibt und die Wartezeit wie voll absolvieren muss. Obwohl hier diese schon abgeleistet wurden. In der freien Wirtschaft gibt es sowas nicht. Die werden im Fasttrack-Verfahren innerhalb von drei Jahren so hochbefördert, dass sich das Nettogehalt verdoppelt. Leistung wird im öD nicht belohnt und daher sollte bei den Beschlüssen nicht unbedingt die Kinderzuschläge zu massiv erhöht werden, sondern der Grundsold. Wer sich Kinder anschaffen will, sollte nicht massiv schlechter gestellt werden, als die die nur (k)ein Kind wollen oder können. Der Grundsold sollte das abdecken können. Sonst werden wieder die Alteingesessenden wieder belohnt und die Neueinsteigern, an den es uns massive zur Zeit in Zukunft fehlend wird, werden verschreckt, wenn sie einmal hinter dem kompletten System durchgeblickt haben. Aktuell lohnt sich für Neueinsteiger nur der Blick 40 Jahre in die Zukunft Richtung Pension. Das ist traurig.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9209 am: 03.01.2024 09:29 »
Ich versuche es mal mit einem anderen Denkansatz und hoffe, dass das haushaltsrechtlich kein Blödsinn ist, was ich mir erdacht habe  ;D

Jeder Dienstposten, der besetzt ist / besetzt werden soll, ist haushaltsrechtlich mit einer Planstelle zu hinterlegen.
Die Planstelle stellt ja im wesentlichen die haushaltsgesetzliche Ermächtigung zur Besetzung des Dienstpostens mit einer natürlichen Person da.

Auf einem A9-A11 gebündelten Dienstposten kann ich sowohl einen Inspektor in der Eingangsstufe, als auch einen Amtmann in der Endstufe einsetzen. In der Folge muss die diesbezügliche Planstelle betragsmäßig bis zur A11/Stufe 8 abgedeckt sein. Das statusrechtliche Amt sowie die entsprechende Erfahrungsstufe sind immer individuell.

Im Umkehrschluss würde es sicherlich bedeuten, dass höhere Grundgehälter grundsätzlich möglich sind.
Aus fiskalpolitischen Gründen hat man jedoch eine aufsteigende Besoldungsordnung A geschaffen, weil die A-Besoldeten nun mal die Masse darstellen.

Im Bereich der B-Besoldung gibt es ja keine Erfahrungsstufen.