Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904477 times)

Aloha

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9255 am: 04.01.2024 10:47 »
Ich hab doch gesagt, hier haben sich ein paar Nasen aus dem BMI oder BMF angemeldet. "Uns geht es allen gut", "Der AEZ ist super", "Eigentlich sind wir überbezahlt", usw.

Lasst euch nicht ärgern ::)

Korrekt, und die Wimis in den Abgeordnetenbüros müssen ja auch beschäftigt werden.



MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9258 am: 04.01.2024 10:58 »
Also bei so einer Beratung wäre ich mal gern dabei  >:(
Die reden dort vermutlich wie Flash, das Faultier aus den Disney Filmen  ;D

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9259 am: 04.01.2024 11:07 »

…. Wer soll das sein?


Ministerien bei denen A9-A13 gebündelt sind, wie beim BK oder BRH. Dort ist es der Normalfall, dass man jedes Jahr befördert wird. Nach 4 Jahren im Endamt, wenn man sich nicht total daneben benimmt.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9260 am: 04.01.2024 11:17 »
Wenn ich mir die Besetzung der Stellen ansehe, dann ist die Vielzahl der Beamten trotzdem nicht in den A12 - A13 Dienstposten und selbst dann reden wir nicht von 5000€ netto.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9261 am: 04.01.2024 11:32 »
Wenn wir von Bundesbeamten reden haben wir

in den Ministerien und obersten Bundesbehörden: gebündelte Dienstposten mit überproportional vielen Dienstposten in A8 bzw. A12/13g.

in den oberen Bundesbehörden: Den deutlich engeren Stellenkegel analog zu vielen Bundesländern mit deutlich mehr A6/7 und A11 als faktischem Endamt.

Wie viel man rausbekommt ist ja immer sehr individuell, aber die vor einigen Seite beschriebenen 4k mit 75% auf A13g/h sind überaus plausibel. Ebenso, dass es auf die Umstände ankommt, wer in einer Wohnung der Bima unterkommt, wird mit dem Geld i.d.R. prima auskommen, wer auf dem freien Markt in Metropolregionen mieten muss, der hat ganz andere Kostenpositionen am Ende des Monats.

Wie auch in der Privatwirtschaft, alle über einen Kamm scheren geht nicht, aber es bleibt festzustellen, dass sich die Unzufriedenen auf wenige Foren und Plattformen beschränken, die Mehrheit fühlt sich vielleicht unterbezahlt, kompensiert das aber auf anderen Wegen, von Kimbos Schein-Therapie bis hin zu verlangsamten und doch sanktionsfreiem Verwaltungshandeln.

VierBundeslaender

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« Antwort #9262 am: 04.01.2024 11:32 »
Es geht doch nicht darum, dass ich mit meinem Gehalt zufrieden bin, sondern dass der Großteil der Beamten jenseits des mD bereits jetzt extrem gut besoldet ist…

Überalimentiert fühle übrigens nicht nur ich mich, sondern auch diverse Kollegen hier
Diese beiden Sätze zeigen, dass Du das Problem nicht verstanden hast. Wenn Du über Deine Gefühle reden würdest („mit Gehalt zufrieden“) könnte man antworten: kein Problem, Du musst ja nicht Widerspruch einlegen. Dann darfst Du mir das aber bitte auch nicht ausreden, wenn ich das tue. Sind dann ja meine Gefühle.

Was Du aber schreibst ist ein grundsätzliches Statement zur Beamtenbesoldung („ist extrem gut besoldet“). Der Punkt ist nur: ein solches Statement kannst Du gern abgeben, aber formal entscheidet das jemand anderes. Das Bundesverfassungsgericht. Und hier glauben einige, dass das Gericht das „extrem anders“ sehen wird. So funktioniert eben Demokratie. Es gibt Zuständigkeiten und private Gefühle spielen da eine untergeordnete Rolle. Oder eigentlich keine.

Wie Du und andere Kollegen fühlen ist auch nett anzuhören, aber für das Bundesverfassungsgericht irrelevant. Auch da gilt: warten wir mal bitte das Urteil ab. Im Übrigen: wenn Du Dich überbezahlt fühlst, warum schreibst Du uns das? Also was soll das Statement bezwecken? Hier wird niemand deshalb den Widerspruch zurücknehmen.

amy1987

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9263 am: 04.01.2024 12:25 »
Wenn ich mir die Besetzung der Stellen ansehe, dann ist die Vielzahl der Beamten trotzdem nicht in den A12 - A13 Dienstposten und selbst dann reden wir nicht von 5000€ netto.

Mich wundert die Verwunderung. Bei 3 Kindern und A12 oder 2 Kindern und A13 ist man ganz schnell bei den 5.000€ angekommen. Wer's nicht glaubt, möge den Bezügerechner bemühen. In Ministerien ist - wie schon ausgeführt - eine Besoldung unter A12 die Seltenheit und nur von kurzer Dauer.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9264 am: 04.01.2024 12:30 »
Wenn ich mir die Besetzung der Stellen ansehe, dann ist die Vielzahl der Beamten trotzdem nicht in den A12 - A13 Dienstposten und selbst dann reden wir nicht von 5000€ netto.

Mich wundert die Verwunderung. Bei 3 Kindern und A12 oder 2 Kindern und A13 ist man ganz schnell bei den 5.000€ angekommen. Wer's nicht glaubt, möge den Bezügerechner bemühen. In Ministerien ist - wie schon ausgeführt - eine Besoldung unter A12 die Seltenheit und nur von kurzer Dauer.

Du willst oder kannst es nicht verstehen! Echt traurig!

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9265 am: 04.01.2024 12:44 »
Es geht doch nicht darum, dass ich mit meinem Gehalt zufrieden bin, sondern dass der Großteil der Beamten jenseits des mD bereits jetzt extrem gut besoldet ist…

Überalimentiert fühle übrigens nicht nur ich mich, sondern auch diverse Kollegen hier
Diese beiden Sätze zeigen, dass Du das Problem nicht verstanden hast. Wenn Du über Deine Gefühle reden würdest („mit Gehalt zufrieden“) könnte man antworten: kein Problem, Du musst ja nicht Widerspruch einlegen. Dann darfst Du mir das aber bitte auch nicht ausreden, wenn ich das tue. Sind dann ja meine Gefühle.

Was Du aber schreibst ist ein grundsätzliches Statement zur Beamtenbesoldung („ist extrem gut besoldet“). Der Punkt ist nur: ein solches Statement kannst Du gern abgeben, aber formal entscheidet das jemand anderes. Das Bundesverfassungsgericht. Und hier glauben einige, dass das Gericht das „extrem anders“ sehen wird. So funktioniert eben Demokratie. Es gibt Zuständigkeiten und private Gefühle spielen da eine untergeordnete Rolle. Oder eigentlich keine.

Wie Du und andere Kollegen fühlen ist auch nett anzuhören, aber für das Bundesverfassungsgericht irrelevant. Auch da gilt: warten wir mal bitte das Urteil ab. Im Übrigen: wenn Du Dich überbezahlt fühlst, warum schreibst Du uns das? Also was soll das Statement bezwecken? Hier wird niemand deshalb den Widerspruch zurücknehmen.

Heute wird eben alles nach gegenwärtiger "Gefühlslage" beurteilt und vor allem (ganz wichtig, ggf. noch steigern mit Instagram & Co) nach außen kommuniziert. Bemühungen, das egozentrische Weltbild zumindest für einen Moment zu verlassen, scheinen nicht wirklich reizvoll für dieses Klientel. Mal einen Perspektivwechsel, echte Empathie zuzulassen, sich in andere Situationen hinein zu versetzen - Fehlanzeige. Unsere Gesellschaft wird stets asozialer und verrohter. Die eigentlich gebotene Verhältnismäßigkeit, sich selbst und die Gruppierungen denen man sich zugehörig fühlt ("Ich und einige ausgewählte Kollegen sind super bezahlt") in Relation mit dem restlichem Kosmos zu setzen, diese Fähigkeit ist manchen scheinbar völlig abhanden gekommen. Frei nach dem Motto: "Ich bin hier der Star und wichtig." Zufriedenheit ist die eine Seite, die man völlig zurecht auch ausstrahlen kann (z.B. im direkten Vergleich mit einem Kind in Bangladesch). Ich finde aber, man sollte vermeiden, dass der eigene Erwartungshorizont und -index sich diesem "Vergleich-nach-unten" entsprechend anpasst, denn ansonsten ist man irgendwann auch mit einem Stück Brot und einer Tasse Wasser am Tag, oder einer Alimentation die 50% des Bürgergelds entspricht, zufrieden.

Floki

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« Antwort #9266 am: 04.01.2024 12:59 »
Wenn ich mir die Besetzung der Stellen ansehe, dann ist die Vielzahl der Beamten trotzdem nicht in den A12 - A13 Dienstposten und selbst dann reden wir nicht von 5000€ netto.

Mich wundert die Verwunderung. Bei 3 Kindern und A12 oder 2 Kindern und A13 ist man ganz schnell bei den 5.000€ angekommen. Wer's nicht glaubt, möge den Bezügerechner bemühen. In Ministerien ist - wie schon ausgeführt - eine Besoldung unter A12 die Seltenheit und nur von kurzer Dauer.

Also muss man für dein Beispiel in den oberen Besoldungsgruppen sein, mehrere Kinder haben, verheiratet sein und im Ministerium arbeiten. Das hat natürlich eine wahnsinnige Aussagekraft.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9267 am: 04.01.2024 17:21 »
https://www.hna.de/verbraucher/bundeshaushalt-2024-regierung-setzt-rotstift-bei-beamten-an-einsparung-im-zr-92740934.html

Aus diesem Artikel geht hervor, dass für die eigentliche Umsetzung (insbesondere AEZ) knapp 260 Millionen eingeplant waren, nun sollen diese 260 Mio ja um 150 Millionen gekürzt werden.
Kann mir das jemand erklären? Wie soll man einfach mal die Hälfte kürzen, wenn der Entwurf von Grund auf nicht wirklich verfassungsgemäß sein soll? Bzw was soll denn dann überhaupt noch dabei rumkommen? Kriegt jeder 50€ mehr im Monat?  :D

andreb

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« Antwort #9268 am: 04.01.2024 17:33 »
Nach „Nun könnte es auch Millionen Beamte in Deutschland treffen.“ habe ich aufgehört zu lesen.

Bauernopfer

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« Antwort #9269 am: 04.01.2024 17:47 »

PKV und Pflegeversicherung vom netto abziehen, kann man natürlich machen, dann wären es 185€ weniger.

Überalimentiert fühle übrigens nicht nur ich mich, sondern auch diverse Kollegen hier, die in Vollzeit nach einem dreijährigen dualen Studium, das zur Hälfte aus Praktika und Kaffeetrinken besteht mit 5.000€ Cash netto nach Hause gehen und dich fragen, wie das sein kann.

185€ PKV incl. PflV für 1 Erw. + 3 Kinder? Sensationell.
Was bedeutet "mit 5.000€ "Cash" Netto nach Hause gehen", ist das Schwarzgeld im Briefumschlag? :)
Bei uns begann man nach dem Dualen Studium in A 10, Im Kaffeetrinken wurde man nicht ausgebildet. Das war wohl eine Sonderschulung fürs Ministerium.