Würden wir amtsangemessen besoldet, dann wären die Pensionen auch höher! Wodurch dann auch wieder eine Lücke zu Rente plus VBL entstünde
Mir wird da oft schwindelig, wenn man manchmal hört von welch geringen Renten Leute leben, die sehr lang und hart gearbeitet haben. Das gesetzliche Rentensystem ist da auch oftmals eher suboptimal. Alle Systeme haben ihre Probleme und natürlich will niemand schlechter gestellt sein oder leer ausgehen.
Die Koppelung der Pension an die Besoldung aktiver Beamter ist kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Die Rechtsprechung zu Versorgungsempfängern steht noch aus, hier können auch Verschlechterungen drohen. Auch hierzu sind Vorlagebeschlüsse anhängig.
..Wenn man heute Pensionen und Renten vergleicht, kann der Schuss auch nach hinten losgehen, da man eine noch enormere Divergenz bei der Höhe von Renten und Pensionen hat.
Nochmals meine Meinung zur Höhe der Beamtenpensionen und zur Forderung
"Beiträge der Beamtenschaft zu ihren Pensionen":
Beiträge zu Rückstellungen für ihre Pensionen haben die Beamten schon des öfteren geleistet:
1951 erfolgte eine Kürzung der Beamtenbesoldung um 7% (einfach mal "Eckmann-Vergleich" googeln). Begründung:"Die Höhe der Besoldung ist
mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten", d. h. Beamte haben durch Gehaltsverzicht in ihrer aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu ihrer Versorgung zu leisten.
Durch das Bundesbesoldungsgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge nochmals um 7 % gekürzt -"
mit Rücksicht auf die Altersversorgung"- heißt es darin. Beamte haben folglich seither durch Gehaltsverzicht in ihrer aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu ihrer Versorgung geleistet. Es war ein Zusatz vorhanden, der besagte, "daß dieser Anteil vom Staat zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet werden sollte". Bund und Länder haben es jedoch seinerzeit unterlassen, tatsächlich Rücklagen zu bilden. Das eingesparte Geld wurde zweckentfremdet ausgegeben.
Mit dem Versorgungsreformgesetz des Bundes vom 1998 wurde eine Versorgungsrücklage eingeführt, die dadurch finanziert wurde, dass Besoldungserhöhungen für Beamten seither um jeweils 0,2 % verringert werden.
Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde der Höchstruhegehaltsatzes für die Beamtenversorgung gekürzt. Er beträgt seither statt 75% nur noch maximal 71,75 % der letzten Bezüge.
Offiziell ist die Beamtenversorgung beitragsfrei, aus dieser Beitragsfreiheit ergibt sich übrigens die Behandlung der Versorgungsbezüge als voll steuerpflichtiges Einkommen. Dass die oben dargestellten versteckten "Beiträge" teilweise nicht in Versorgungsrücklagen geflossen sind, ist nicht das Versagen der Beamten.
Und zum Vergleich Versorgungsbezüge der Beamten und Rentner:
Die gesetzliche Rente umfasst lediglich die Regelsicherung (erste Säule). Die Beamtenversorgung deckt außerdem noch die Zusatzversicherung (zweite Säule) ab. Für einen aussagekräftigen Vergleich muss die bifunktionale Beamtenpension daher der Gesamtrente, also der Summe von gesetzlicher Rente und Betriebsrente, gegenübergestellt werden.
Das gesetzliche Rentensystem umfasst neben den wenigen Akademikern und Fachhochschulabsolventen sowie den Facharbeitern auch viele Versicherte, die nur wenige Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben sowie Geringverdiener, Mini-Jobber oder Bürgergeldempfänger. Tendenziell höhere Altersbezüge bestimmter leitender Angestellter wie z. B. Ärzte oder Rechtsanwälte werden zudem ausgeklammert, weil sie in der Regel ihre Rente über eigene Versorgungswerke beziehen. Im Bereich der Beamten hingegen gibt es keine ungelernten Arbeitskräfte. Die überwiegende Zahl verfügt sogar über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und größtenteils über ein mindestens 45-jähriges lückenloses Erwerbsleben. Das durchschnittliche Gehaltsniveau ist also schon auf Grund des Bildungsgrads höher als das in der freien Wirtschaft. Folgerichtig fällt auch das arithmetische Mittel bei den Pensionen höher als bei den Renten aus.
Nicht zu vernachlässigen:
Pensionäre müssen aus ihrem voll zu versteuernden Ruhegehalt auch für die Kosten ihrer privaten Krankenversicherung aufkommen.