Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855210 times)

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 636
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9330 am: 08.01.2024 13:38 »
Wenn man diesen Kommentaren sachlich begründet entgegenwirkt, kann man aber dem ein oder anderen auch den Zahn ziehen. Zumindest aber eine Gegendarstellung öffentlich wirksam einstellen.

Soweite so richtig. Das wäre aber auch Aufgabe der Gewerkschaften, hier bei den großen Medien tätig zu werden. Passiert viel zu selten (eher nie). Wenn überhaupt mal eine Gegendarstellung gefertigt wird, dann wird die nur auf den eigenen Internetseiten veröffentlicht.

Hat überhaupt mal eine der Gewerkschaften den Kontakt zu den Medien gesucht, um auf das Besoldungsthema und seine Implikationen aufmerksam zu machen?
Stattdesssen muss man froh sein, wenn die Gewerkschaften aktiv sind wie die Richterbünde und der TBB und sich eben nicht im Jubelpersertum ergehen wie der Bundeswehrverband oder der BBB.

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 429
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9331 am: 08.01.2024 19:49 »
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.12.2023, Az. 2 BvL 3/19 - Vz 3/23

„Im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts sind derzeit 51 Normenkontrollverfahren aus den Jahren 2016 bis 2023 anhängig,…“

Danke für den Link. Bleibt also zu hoffen, dass der Kläger nach dieser negativen Entscheidung die europäische Gerichtsbarkeit anruft und klären lässt, ob die vom Gericht selbst gewählte Modifikation der Richtlinien zu zügigen Entscheidungen mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Spontan würden mir einige Gründe einfallen, die dagegen sprechen... 8)

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,001
  • Bundesbeamter
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9332 am: 08.01.2024 20:05 »
Findet die Zusammenkunft von BMI und BMF in dieser Woche (Kw 2) noch statt oder kommt es zu weiteren Verzögerungen?

Bauernopfer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 349
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9333 am: 08.01.2024 20:22 »
@BWBoy

" ... Man ist eben erst zufrieden, wenn es allen gleich schlecht geht. ..."  (Rente vs. Pension)

Genauso isses!

Dumm nur, dass auch die sog. "Seriöse Presse" (z.B. Süddeutsche, Zeit, FAZ) genau darauf immer rumhackt - Ich sage nur "absurd hohe Pensionen, unanständig hohe Pensionen usw." schreiben die.

Und die Leserkommentare (Bürger!!) sind in diesen Blättern entsprechend negativ gegen Pensionen.

Wenn man diesen Kommentaren sachlich begründet entgegenwirkt, kann man aber dem ein oder anderen auch den Zahn ziehen. Zumindest aber eine Gegendarstellung öffentlich wirksam einstellen.
Eine Entgegnung populistischer Leserbriefe, also eine Art Gegendarstellung, wird selten veröffentlicht, weil es ja die Mehrheit nicht lesen oder verstehen will.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,001
  • Bundesbeamter
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9334 am: 08.01.2024 20:28 »
Eine Entgegnung populistischer Leserbriefe, also eine Art Gegendarstellung, wird selten veröffentlicht, weil es ja die Mehrheit nicht lesen oder verstehen will.

Wäre mir neu, wenn man im Rahmen einer Kommentierung eines Artikel sachlich seine Meinung äußert.

MasterOf

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 432
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9335 am: 08.01.2024 20:44 »
https://www.dbb.de/artikel/fachdebatte-zum-berufsbeamtentum.html?fbclid=PAAaZxp7nJlLNk9RkM5JnJcSH3Ak8HnelW-mdOc2hdWZ73cXdRoZMrgxAl2WY_aem_AW-7aSGtbo_UqoCx9JxbLHabahMyXzEks4wGpghSDG03gTNLiqhUlL9v8nZHIKrvMuQ

Viele Worte mal wieder zum Thema wie bspw.: „Das bekommen wir dieses Jahr ins Bundesgesetzblatt“, sagte Kuhle dazu. Die Politik sei zur Umsetzung verpflichtet, diese sei längst überfällig. „Bevor es wieder kalt wird“, ergänzte Emmerich.“

Dieses Jahr noch  ;D ;D ;D das Urteil ist ja erst fast 4 Jahre alt

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 678
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9336 am: 08.01.2024 20:58 »
Ähnliche Aussagen (darf man das mittlerweile eigentlich auch Geschwurbel nennen?) wie von Fancy Nancy letztes Jahr also... Naja, das Jahr ist ja noch jung.

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 429
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9337 am: 08.01.2024 22:13 »
Ähnliche Aussagen (darf man das mittlerweile eigentlich auch Geschwurbel nennen?) wie von Fancy Nancy letztes Jahr also... Naja, das Jahr ist ja noch jung.

Kalt wird es frühestens im November wieder, für alle, die hier einen Zeithorizont zu erkennen suchen ;-)

Ansonsten kann ich aufgrund örtlicher Abwesenheit leider nichts zu Deiner Frage sagen @Polar, bis die Traktoren weg sind meide ich die Hauptstadt :-)

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,539
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9338 am: 08.01.2024 22:14 »
Hoffen wir mal, dass der zweite absenkt schneller ist... Dann bricht bei den Id... wieder Panik aus  ;D

Bauernopfer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 349
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9339 am: 08.01.2024 22:53 »
https://www.dbb.de/artikel/fachdebatte-zum-berufsbeamtentum.html?fbclid=PAAaZxp7nJlLNk9RkM5JnJcSH3Ak8HnelW-mdOc2hdWZ73cXdRoZMrgxAl2WY_aem_AW-7aSGtbo_UqoCx9JxbLHabahMyXzEks4wGpghSDG03gTNLiqhUlL9v8nZHIKrvMuQ

Viele Worte mal wieder zum Thema wie bspw.: „Das bekommen wir dieses Jahr ins Bundesgesetzblatt“, sagte Kuhle dazu. Die Politik sei zur Umsetzung verpflichtet, diese sei längst überfällig. „Bevor es wieder kalt wird“, ergänzte Emmerich.“

Dieses Jahr noch  ;D ;D ;D das Urteil ist ja erst fast 4 Jahre alt
MdB Kuhle hält weiterhin die Absenkung der Wochenarbeitszeit für nicht umsetzbar:
"Dabei bleibe ich. Das ist für mich eine Frage der Glaubwürdigkeit". Für mich auch, weil ich meinem Dienstherrn glaubte, als er seinerzeit die Anhebung der Wochenarbeitszeit als zeitlich begrenzte Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung bezeichnete.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,001
  • Bundesbeamter
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9340 am: 08.01.2024 22:59 »
Wäre es eigentlich sinnvoller für den Bund das BBVangG vor dem neuen Beschluss des BVerfG unter Dach und Fach zu bringen oder danach?
Im ersten Fall könnte man zumindest behaupten ein Reparaturgesetz verabschiedet zu haben auf dessen Basis sie alle Widersprüche negativ bescheiden können. In der Folge würden sich die Nachzahlungen aus dem BBVangG berechnen und entsprechend geringer ausfallen. Die wenigen, die dann Klage erheben sind kaum der Rede wert, vermutlich. Auch die Nachzahlungen an alle anderen wäre auf dem Weg geringer.

Im anderen Fall wäre vermutlich klar, dass das BBVangG wegen evidenter Sachwidrigkeit nicht finalisiert werden kann und es wären Nachzahlungen auf Basis des neuen Beschlusses an alle ab 2021 zu leisten. Zumindest solange man dem Rundschreiben des BMI Gültigkeit beimisst.

Bauernopfer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 349
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9341 am: 08.01.2024 23:06 »
Ähnliche Aussagen (darf man das mittlerweile eigentlich auch Geschwurbel nennen?) wie von Fancy Nancy letztes Jahr also... Naja, das Jahr ist ja noch jung.

Kalt wird es frühestens im November wieder, für alle, die hier einen Zeithorizont zu erkennen suchen ;-)

Ansonsten kann ich aufgrund örtlicher Abwesenheit leider nichts zu Deiner Frage sagen @Polar, bis die Traktoren weg sind meide ich die Hauptstadt :-)
Wenn MdB Emmerich von "bevor es wieder kalt wird " spricht, hat er als Grüner sicherlich die nächste Eiszeit im Sinn.

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 604
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9342 am: 08.01.2024 23:22 »
Hören die Herren sich eigentlich selber zu wenn sie solche Reden schwingen ? Ja die BL haben entsprechend Gesetze vorgelegt und der Bund ist dringend gehalten ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.
Aber sehen wir uns mal die Gesetze der BL an, da ist bei keinem, soweit ich mich recht erinnere, eins dabei bei dem nicht erhebliche Zweifel an der Verfassungsmässigkeit bestehen. Und diese Kritik stammt ja nicht von irgendwem. Es sind durchaus namhafte Juristen, Richter etc die ihre Bedenken wiederholt vorgetragen haben. Gehen diese Kritik und Bedenken spurlos an den Politikern vorbei ?
Der Artikel liest sich, als wenn die beiden Herren davon ausgehen, dass die in den BL getroffenen Regelungen die Problematik lösen und der Bund dem Grunde nach nur ein entsprechendes Gesetz schaffen müsste. Das interpretiere  ich so, dass ganz offensichtlich die Thematik entweder nicht durchdrungen wurde oder man sich bewusst vor einem Gesetz das eine verfassungsgemäße Alimentation regeln würde, drückt.
Zum Thema Arbeitszeit genauso ein Trauerspiel. Die Rückführung der AZ, wie vor Jahren versprochen, sehen die Herren als zur Zeit nicht realistisch an. Das Argument dafür der fehlende Nachwuchs ? Erst wenn dies Problem gelöst ist könne man die AZ reduzieren ?
Will man nicht verstehen, dass die Alimentation aber auch die Wochenarbeitszeit, sowie sicher einige andere Dinge, nicht unerhebliche Gründe sind, warum es Probleme mit dem Nachwuchs und der Nachbesetzung von Dp gibt ? Vielleicht sehe ich das zu schwarz, aber mir klingt das so wie, "ohne Wohnung keine Arbeit, ohne Arbeit keine Wohnung".
« Last Edit: 08.01.2024 23:29 von Bundi »

Bauernopfer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 349
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9343 am: 08.01.2024 23:38 »
Hören die Herren sich eigentlich selber zu wenn sie solche Reden schwingen ? Ja die BL haben entsprechend Gesetze vorgelegt und der Bund ist dringend gehalten ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.
Aber sehen wir uns mal die Gesetze der BL an, da ist bei keinem, soweit ich mich recht erinnere, eins dabei bei dem nicht erhebliche Zweifel an der Verfassungsmässigkeit bestehen. Und diese Kritik stammt ja nicht von irgendwem. Es sind durchaus namhafte Juristen, Richter etc die ihre Bedenken wiederholt vorgetragen haben. Gehen diese Kritik und Bedenken spurlos an den Politikern vorbei ?
Der Artikel liest sich, als wenn die beiden Herren davon ausgehen, dass die in den BL getroffenen Regelungen die Problematik lösen und der Bund dem Grunde nach nur ein entsprechendes Gesetz schaffen müsste. Das interpretiere  ich so, dass ganz offensichtlich die Thematik entweder nicht durchdrungen wurde oder man sich bewusst vor einem Gesetz das eine verfassungsgemäße Alimentation regeln würde, drückt.
Zum Thema Arbeitszeit genauso ein Trauerspiel. Die Einführung der Reduzierung der AZ, wie vor Jahren versprochen, sehen die Herren als zur Zeit nicht realistisch an. Das Argument dafür der fehlende Nachwuchs ? Erst wenn dies Problem gelöst ist könne man die AZ reduzieren ? Will man nicht verstehen, dass die Alimentation aber auch die Wochenarbeitszeit, sowie sicher einige andere Dinge, nicht unerhebliche Gründe sind, warum es Probleme mit dem Nachwuchs und der Nachbesetzung von Dp gibt ? Vielleicht sehe ich das auch zu schwarz, aber mir klingt das so wie, "ohne Wohnung keine Arbeit, ohne Arbeit keine Wohnung".
Deiner Interpretation stimme ich vollständig zu. Es liest sich wie  "alle BL sind mit ihrer Trickserei schon fertig, so 'was kriegen wir  dieses Jahr auch noch hingeschmiert". Es fehlte nur noch das Wertschätzungsgeschwafel.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 796
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9344 am: 09.01.2024 09:04 »
Innenstaatssekretär Bernd Krösser, der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vertrat, stellte Bemühungen des Bundes für eine Stärkung des öffentlichen Dienstes in den Vordergrund. «Wir tun im Moment sehr viel, um den öffentlichen Dienst zu propagieren.

Propagieren kommt von Propaganda und Propaganda bedeutet im weitesten Sinn, die Technik, die Handlungen der Menschen durch Manipulation von Darstellungen zu beeinflussen.

War das jetzt ein freudscher Versprecher des Herrn Staatssekretärs, oder weis er einfach nicht was er quatscht. Ich vermute ersteres und der öffentliche Dienst soll weiterhin sehr bewusst und vorsätzlich manipuliert und durch falsche Darstellungen beeinflusst werden, bis zum nächsten Urteil des BVerfG, das sich hoffentlich nicht manipulieren lässt, wenn es irgendwann einmal zu einer Entscheidung kommt.