Das ist aber das Brutto anhand Grundbesoldungstabelle in der Tabelle 2022. Die erhöhten Werte sind dann aber im Vergleich nicht auf den Alleinstehenden ohne Kinder übertragbar.
Man müsste wohl eine Tabelle für 2022 erstellen einschließlichZuschlag Verheiratet plus 2 Kinder. Das BVerfG berechnet die Mindestalimentation an der klassischen 4-köpfigen Familie.
Dann könnte man vergleichen.
Grundlage für meine Berechnung war Tabelle 5 auf Seite 17 in dem Schreiben von Dr. Schwan:
----- Tabelle 5 Indizielle Mindestbesoldung und Fehlbeträge sowie indizielle Verfehlung -----
Mindestalimentation 44.661,00 €
- Kindergeld 5.256,00 €
+ Kranken- und Pflegeversicherung 7.605,00 €
Äquivalente Nettobesoldung 47.040,00 €
+ Einkommensteuer54 5.710,00 €
Besoldungsäquivalent zur Mindestalimentation 52.750,00 €
- Familienzuschlag 5.368,00 €
Grundgehaltsäquivalent:
Jahresbetrag 47.382,00 €Monatsbetrag 3.949,00 €
Tatsächlich gewährter Grundgehaltssatz (Besoldungsgruppe A
3, Stufe 1) zum Jahresende 2022
2.371,00 €
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--> Ich werde mich nochmal tiefgreifender in die Thematik einlesen, jedoch habe ich das "Grundgehaltsäquivalent" als relevante Mindestbesoldung für A3, Stufe 1, angesehen.
Wenn sich eine andere Tabelle ergibt, werde ich diese hier posten.