Mit der Gefahr, dass ich mit meinen Gedankengängen falsch liege:
Wer einen Widerspruch eingelegt hat, kann sich im Regelfall auf diesen berufen.
Sollte nun ein Gesetz erlassen werden, welches die verfassungswidrige Besoldung "repariert", dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die nun gewährte Alimentation ist tatsächlich verfassungskonform
- Das Gesetz ist nicht verfassungskonform (was nicht sein dürfte, aber der Fall sein kann)
Wenn das Gesetz verfassungskonform ist, müssen alle Personen, die einen Widerspruch eingelegt haben, berücksichtigt werden. Alle Personen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, sind auf das Rundschreiben des BMI angewiesen und auf die Umsetzung im Gesetz. Wie genau also die Lösung aussieht, weiß man erst, wenn das Gesetzestext (bzw. der Entwurf) veröffentlicht wird.
Sollte nun jedoch ein letztlich verfassungswidriges Gesetz erlassen werden, sehe ich folgende Problematik:
- Die Personen, die Widerspruch eingelegt haben, können auch weiterhin der nun neuen Besoldung widersprechen.
- Die Personen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, könnten dann gegen die neue Besoldung widersprechen. Aber das (verfassungswidrige) Gesetz kann erst einmal sich auf das Rundschreiben des BMI umsetzen und eventuelle Nachzahlungen leisten.
- Wird z.B. dieses Jahr ein "verfassungswidriges Gesetz zur Wiederherstellung einer verfassungskonformen Alimentation" erlassen, mit welchem auch Nachzahlungen für die Jahre 2021 - 2023 erfolgen, dann kann sich vorerst niemand mehr auf das Rundschreiben des BMI berufen. Denn schließlich wurde aus Sicht des BMI dem Rundschreiben genüge getan.
Fazit:
Sollte ein "verfassungswidriges Gesetz zur Wiederherstellung einer verfassungskonformen Alimentation" erlassen werden, dann kann man sich nicht mehr auf das Rundschreiben des BMI berufen. Daher kann man ohne zuvor eingelegte Widersprüche keine Ansprüche im Sinne einer "wirklich verfassungskonformen Alimentation" mehr für die Jahre 2021 - 2023 geltend machen.
Da es sich hier nicht um reine Datenauswertung handelt, sondern um eine Interpretation / Auslegung von Gesetzen & Verordnungen, kann ich mit meinen Gedankengängen falsch liegen.
Jedoch ergibt sich für mich das Ergebnis: Nur wer einen Widerspruch eingelegt hat, kann seine Ansprüche auch wirklich geltend machen. Wer dies nicht getan hat, ist auf das Wohlwollen des BMI angewiesen.