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Da sich neben BVR Maidowski mindestens auch seine vier Wissenschaftlichen Mitarbeiter umfassend mit der Gesetzgebung insbesondere der elf Rechtskreise beschäftigt haben werden und weiterhin regelmäßig beschäftigen ...
Eine alternierende Beschäftigung aller WiMis halte ich für nicht so sinnvoll. Dann hätten seit 2016 (= 8 Jahre durch 2 jährige Bleibedauer gleich 4 mal 4 Beschäftigte) sechzehn WiMis des dritten Senates wahrscheinlich 20 Rechtsauffassungen und 34 Schlussfolgerungen zur Bremer Vorlage festgehalten. Ich gehe eher davon aus, das wie beim Berichterstatter nun auch ein WiMi in den letzten Monaten erstmals intensiv sich dem Vorgang annehmen musste.
Der Berichterstatter berät regelmäßig gemeinsam mit allen seinen vier Mitarbeitern über die Vorlagebeschlüsse, für die er zuständig ist. Man darf aus den vorliegenden Berichten von Wissenschaftlichen Mitarbeitern darauf schließen, dass diese Beratungen
umfassend geschehen. Alles andere wäre auch kaum sinnvoll. Eventuell solltest du anfangen, dich erst einmal mit dem Bundesverfassungsgericht zu beschäftigen. Denn da du nicht dumm bist, würde dich das ggf. von deinen üblichen Übertreibungen und Verzerrungen befreien, wie sie sich ein weiteres Mal im zweiten Satz finden, den du schreibst, und die weder dich noch das Thema voranbringen dürften. Der dritte Satz, den du schreibst, ist schlüssig und sachlich korrekt - so wird im Regelfall verfahren -; jedoch ist die erweiterte Vorbereitung eines Votum (nicht: einer Vorlage) durch einen Wissenschaftlichen Mitarbeiter nur die Voraussetzung für das, was ich hier in meinem ersten Satz schreibe und was zu dem Ergebnis führt, das du zitierst:
Die Auswahl der Richtervorlagen aus den drei Rechtskreisen im Sinne eines "Pilotverfahrens" setzt voraus, dass sich zuvor umfassend mit den jeweiligen Vorlagebeschlüssen und damit mit der Gesetzgebung aller elf Rechtskreise beschäftigt worden ist, da nur so die entsprechende Auswahl jener ausgewählten Richtervorlagen als "Pilotverfahren" möglich gewesen ist. Da die im letzten Jahr vollzogene Hinzufügung der niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Vorlagebeschlüsse deutlich nach dem Ende der Amtszeit Andreas Voßkuhles erfolgt ist, muss mindestens einer der Wissenschaftlichen Mitarbeiter des Berichterstatters BVR Maidowski entsprechend so verfahren sein (in Anbetracht der Fülle an Richtervorlagen könnte das ggf. auch auf mehrere Schultern verteilt worden sein; zugleich wird man weiterhin auf schriftlich vorliegende Vorbereitungen aus der Zeit, als Andreas Voßkuhle Berichterstatter gewesen ist, zurückgreifen können, was sicherlich den seit dem Ende seiner Amtszeit zu leistenden Arbeitsaufwand verringert haben wird, ohne dass er jedoch schmal geworden sein dürfte). Infolgedessen ist es zur gemeinsamen Beratung von BVR Maidowskis und seiner vier Wissenschaftlichen Mitarbeiter gekommen, sodass sich alle fünf spätestens während ihrer gemeinsamen Beratung "umfassend mit der Gesetzgebung insbesondere der elf Rechtskreise beschäftigt haben werden" und das entsprechend auch weiterhin tun; denn ansonsten könnte nicht zur Vorbereitung eines schriftlichen Votums abgeklärt werden, "welche Sach- und Rechtsfragen in der vorliegenden verfassungsgerichtlichen Judikatur noch nicht behandelt worden sind und ob Anlass besteht, diese Judikatur im Hinblick auf seit den letzten Entscheidungen eingetretene Entwicklungen erneut zu hinterfragen" (vgl. die gestern von mir zitierte Begründung im aktuellen Beschwerdeverfahren).
Das entsprechend sachliche Vorgehen, das ich beschreibe, ist mit einem gehörigen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden, da anders die notwendige Präzision nicht möglich wäre (auch darauf weist die gestern zitierte Stellungnahme hin) und was zu dem Ergebnis führt, das du regelmäßig kritisierst bzw. unsachlich verzerrst: nämlich die zeitliche Dauer, die für eine entsprechend vorbereitete Entscheidung notwendig ist. Das Bundesverfassungsgericht ist weder ein Reisebüro noch ein Chor zum Nutzen der politischen Entscheidungsträger, der also weitgehend nur das singt, was jene hören wollen. Entsprechend ist bspw. ebenfalls der einleitende spekulative Satz deines vorherigen Beitrags, sachlich betrachtet, ausgewiesener Quatsch, nämlich eine unbewiesene Unterstellung: "Eine plausible, dauerhafte und akzeptierte Verfassungsauslegung
traut sich der Berichterstatter in dem erwarteten Maße nicht zu, bzw. wird von der Realität der Reaktionen des Beschlusses überholt." Nicht umsonst hat BVR Maidowski in seiner gestern von mir zitierten Stellungnahme etwas deutlich anderes hervorgehoben. Auch haben die seit 2012 gefassten Entscheidungen des Senats, in die die angekündigten sich nun sachlich einreihen werden (auch darauf macht der Berichterstatter aktuell aufmerksam), eine sachliche Qualität, die bei aller Kritik im einzelnen von keinem Rechtwissenschaftler in Zweifel gezogen wird: Nicht umsonst haben sie eine umfassend neue Dogmatik erstellt. Entsprechend gibt es kein Indiz dafür, dass sich BVR Maidowski, der in seiner langjährigen Amtszeit seit 2014 viele präzise Entscheidungsbegründungen formuliert hat, eine "plausible, dauerhafte und akzeptierte Verfassungsauslegung" nicht zutraue.
Wenn du willst, dass man das, was du hier regelmäßig schreibst, sachlich ernst nimmt, solltest du ggf. drüber nachdenken, diesbezüglich thematisch so zu schreiben, wie du das in anderen Kontexten zeigst, in denen du also zeigst, dass du das kannst. Denn in jenen Fällen kannst du ggf. auf eine Antwort rechnen, in den anderen hingegen weiterhin nicht.