Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4033323 times)

Preston

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9525 am: 15.01.2024 14:30 »
In der am 19.12.2023 veröffentlichten Pressemitteilung der Bundesregierung zum Haushalt 2024 (bundesregierung.de) heißt es unter „Beiträge der Bundesministerien“:

Der Gesetzentwurf zur Reform der Beamtenalimentation wird angepasst; die im Haushaltsentwurf 2024 kalkulierten Mehrausgaben können daher um 150 Millionen Euro abgesenkt werden.

Na, das steigt doch die Spannung...

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9526 am: 15.01.2024 14:55 »
Also haben die Kollegen sich nicht extra zeit genommen, um die Bedenken auszuräumen, sondern um noch verfassungswidriger zu werden als der erste Entwurf schon war.  >:(

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9527 am: 15.01.2024 15:18 »
Also haben die Kollegen sich nicht extra zeit genommen, um die Bedenken auszuräumen, sondern um noch verfassungswidriger zu werden als der erste Entwurf schon war.  >:(

Sie haben ja auch eine Fürsorgepflicht!  :D

NvB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9528 am: 15.01.2024 15:22 »
Haben die Regierungen aller Länder eigentlich Berater? Ich meine, deren Vorgehensweise ist doch faktisch um 180° anders, als hier die h.M. im Forum wiederspiegelt.

Ich bin mir auch sicher, dass selbst hohe Beamte, die aktiv an den Gesetzen mitarbeiten hier auch mitlesen.

Gibt es da keine kontroversen Diskussionen? Oder verfolgt man einzig und alleine das Ziel, die Ausgaben so lang wie möglich einzusparen, bis das BVerfG den Hammer rausholt. Und man ruht sich darauf aus, dass man in keinster Weise eine Haftung dafür übernehmen muss?


Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9529 am: 15.01.2024 15:51 »
Oder verfolgt man einzig und alleine das Ziel, die Ausgaben so lang wie möglich einzusparen, bis das BVerfG den Hammer rausholt. Und man ruht sich darauf aus, dass man in keinster Weise eine Haftung dafür übernehmen muss?

Das gilt vermutlich für die überwiegende Mehrheit. Der Rest verzapft so einen Schwachsinn wie der Seppl oder Moabit.

Ich habe demnächst ein Bewerbungsgespräch bei einem IG Metall Konzern. Mal schauen was Sie bieten.

Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9530 am: 15.01.2024 16:27 »
Zitat
Erstens: Dein Geschwätz und deine Forderungen kommen aus dem linken bis linksradikalen Mileu. Alle sind gleich und sollten das gleiche Verdienen. Im Berufsbeamtentum gilt das Leistungsprinzip, das kannst du deinen Freunden Saskia, Kevin und Olaf mal erzählen. Dem Olaf am besten zweimal, der vergisst es sonst so schnell wieder.

Zweitens: Du schreibst was von Zulagen etc. Ich schreibe Grundgehalt.


Also sachliche Argumente kennst du anscheinend nicht. Beleidigend und spekulativ. Aber solche Menschen muss man leider aushalten, anscheinend auch dein Dienstherr. Wie kommst du trotzdem darauf, dass ich es nicht gerechtfertigt fände? Also nochmal: lesen hilft.

@PolareuD Die Anpassung an die verfassungsgemäße Alimentation nach Jahrzehnten sollte Grund genug sein (wird sich aber wahrscheinlich keiner eingestehen wollen). Da damit auch eine komplett neue Bewertung des Besoldungssystems einhergeht, insbesondere wenn leistungsfremde Bestandteile, wie Familienzuschläge, ebenfalls entfernt werden.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9531 am: 15.01.2024 16:32 »
...
Da sich neben BVR Maidowski mindestens auch seine vier Wissenschaftlichen Mitarbeiter umfassend mit der Gesetzgebung insbesondere der elf Rechtskreise beschäftigt haben werden und weiterhin regelmäßig beschäftigen ...

Eine alternierende Beschäftigung aller WiMis halte ich für nicht so sinnvoll. Dann hätten seit 2016 (= 8 Jahre durch 2 jährige Bleibedauer gleich 4 mal 4 Beschäftigte) sechzehn WiMis des dritten Senates wahrscheinlich 20 Rechtsauffassungen und 34 Schlussfolgerungen zur Bremer Vorlage festgehalten. Ich gehe eher davon aus, das wie beim Berichterstatter nun auch ein WiMi in den letzten Monaten erstmals intensiv sich dem Vorgang annehmen musste.

Der Berichterstatter berät regelmäßig gemeinsam mit allen seinen vier Mitarbeitern über die Vorlagebeschlüsse, für die er zuständig ist. Man darf aus den vorliegenden Berichten von Wissenschaftlichen Mitarbeitern darauf schließen, dass diese Beratungen umfassend geschehen. Alles andere wäre auch kaum sinnvoll. Eventuell solltest du anfangen, dich erst einmal mit dem Bundesverfassungsgericht zu beschäftigen. Denn da du nicht dumm bist, würde dich das ggf. von deinen üblichen Übertreibungen und Verzerrungen befreien, wie sie sich ein weiteres Mal im zweiten Satz finden, den du schreibst, und die weder dich noch das Thema voranbringen dürften. Der dritte Satz, den du schreibst, ist schlüssig und sachlich korrekt - so wird im Regelfall verfahren -; jedoch ist die erweiterte Vorbereitung eines Votum (nicht: einer Vorlage) durch einen Wissenschaftlichen Mitarbeiter nur die Voraussetzung für das, was ich hier in meinem ersten Satz schreibe und was zu dem Ergebnis führt, das du zitierst:

Die Auswahl der Richtervorlagen aus den drei Rechtskreisen im Sinne eines "Pilotverfahrens" setzt voraus, dass sich zuvor umfassend mit den jeweiligen Vorlagebeschlüssen und damit mit der Gesetzgebung aller elf Rechtskreise beschäftigt worden ist, da nur so die entsprechende Auswahl jener ausgewählten Richtervorlagen als "Pilotverfahren" möglich gewesen ist. Da die im letzten Jahr vollzogene Hinzufügung der niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Vorlagebeschlüsse deutlich nach dem Ende der Amtszeit Andreas Voßkuhles erfolgt ist, muss mindestens einer der Wissenschaftlichen Mitarbeiter des Berichterstatters BVR Maidowski entsprechend so verfahren sein (in Anbetracht der Fülle an Richtervorlagen könnte das ggf. auch auf mehrere Schultern verteilt worden sein; zugleich wird man weiterhin auf schriftlich vorliegende Vorbereitungen aus der Zeit, als Andreas Voßkuhle Berichterstatter gewesen ist, zurückgreifen können, was sicherlich den seit dem Ende seiner Amtszeit zu leistenden Arbeitsaufwand verringert haben wird, ohne dass er jedoch schmal geworden sein dürfte). Infolgedessen ist es zur gemeinsamen Beratung von BVR Maidowskis und seiner vier Wissenschaftlichen Mitarbeiter gekommen, sodass sich alle fünf spätestens während ihrer gemeinsamen Beratung "umfassend mit der Gesetzgebung insbesondere der elf Rechtskreise beschäftigt haben werden" und das entsprechend auch weiterhin tun; denn ansonsten könnte nicht zur Vorbereitung eines schriftlichen Votums abgeklärt werden, "welche Sach- und Rechtsfragen in der vorliegenden verfassungsgerichtlichen Judikatur noch nicht behandelt worden sind und ob Anlass besteht, diese Judikatur im Hinblick auf seit den letzten Entscheidungen eingetretene Entwicklungen erneut zu hinterfragen" (vgl. die gestern von mir zitierte Begründung im aktuellen Beschwerdeverfahren).

Das entsprechend sachliche Vorgehen, das ich beschreibe, ist mit einem gehörigen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden, da anders die notwendige Präzision nicht möglich wäre (auch darauf weist die gestern zitierte Stellungnahme hin) und was zu dem Ergebnis führt, das du regelmäßig kritisierst bzw. unsachlich verzerrst: nämlich die zeitliche Dauer, die für eine entsprechend vorbereitete Entscheidung notwendig ist. Das Bundesverfassungsgericht ist weder ein Reisebüro noch ein Chor zum Nutzen der politischen Entscheidungsträger, der also weitgehend nur das singt, was jene hören wollen. Entsprechend ist bspw. ebenfalls der einleitende spekulative Satz deines vorherigen Beitrags, sachlich betrachtet, ausgewiesener Quatsch, nämlich eine unbewiesene Unterstellung: "Eine plausible, dauerhafte und akzeptierte Verfassungsauslegung traut sich der Berichterstatter in dem erwarteten Maße nicht zu, bzw. wird von der Realität der Reaktionen des Beschlusses überholt." Nicht umsonst hat BVR Maidowski in seiner gestern von mir zitierten Stellungnahme etwas deutlich anderes hervorgehoben. Auch haben die seit 2012 gefassten Entscheidungen des Senats, in die die angekündigten sich nun sachlich einreihen werden (auch darauf macht der Berichterstatter aktuell aufmerksam), eine sachliche Qualität, die bei aller Kritik im einzelnen von keinem Rechtwissenschaftler in Zweifel gezogen wird: Nicht umsonst haben sie eine umfassend neue Dogmatik erstellt. Entsprechend gibt es kein Indiz dafür, dass sich BVR Maidowski, der in seiner langjährigen Amtszeit seit 2014 viele präzise Entscheidungsbegründungen formuliert hat, eine "plausible, dauerhafte und akzeptierte Verfassungsauslegung" nicht zutraue.

Wenn du willst, dass man das, was du hier regelmäßig schreibst, sachlich ernst nimmt, solltest du ggf. drüber nachdenken, diesbezüglich thematisch so zu schreiben, wie du das in anderen Kontexten zeigst, in denen du also zeigst, dass du das kannst. Denn in jenen Fällen kannst du ggf. auf eine Antwort rechnen, in den anderen hingegen weiterhin nicht.

Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9532 am: 15.01.2024 17:03 »
Könnte die höhere Anzahl an Ausschreibungen auch daran liegen, daß es insgesamt mehr mD- und gD-Stellen gibt? ;)
Ja, was mein Argument bestätigt, dass die meiste Arbeit nunmal auch vom mD und gD getätigt wird. Danke also dafür. Und was ein anderer User mit "herumspielen" am Interamt meint, zeigt ebenfalls deutlich, wie ernst es manchen hier tatsächlich um einen Austausch geht. Oder eben nicht.

Dass hier viele nach ihren ersten Postings aufhören zu schreiben, weil sie für ihre Meinungen angefeindet werden, z.B. weils sie zufrieden mit ihrer Besoldung sind, ist kein Wunder.

Aber wie an der Diskussion hier im Forum mit über 600 Seiten zu sehen ist, ist dieses Thema hochkomplex und für viele emotional aufgeladen. Eine schnelle Lösung wollen inzwischen wohl alle hier. Gerecht wird sie aber nicht - und zwar aus verschiedenen Perspektiven wohl nicht.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9533 am: 15.01.2024 17:41 »
Könnte die höhere Anzahl an Ausschreibungen auch daran liegen, daß es insgesamt mehr mD- und gD-Stellen gibt? ;)
Ja, was mein Argument bestätigt, dass die meiste Arbeit nunmal auch vom mD und gD getätigt wird. Danke also dafür. Und was ein anderer User mit "herumspielen" am Interamt meint, zeigt ebenfalls deutlich, wie ernst es manchen hier tatsächlich um einen Austausch geht. Oder eben nicht.

Dass hier viele nach ihren ersten Postings aufhören zu schreiben, weil sie für ihre Meinungen angefeindet werden, z.B. weils sie zufrieden mit ihrer Besoldung sind, ist kein Wunder.

Die Lösung muss auch nicht gerecht sein, sondern verfassungskonform. Von Gerechtigkeit fasseln nur die Linken. 
Aber wie an der Diskussion hier im Forum mit über 600 Seiten zu sehen ist, ist dieses Thema hochkomplex und für viele emotional aufgeladen. Eine schnelle Lösung wollen inzwischen wohl alle hier. Gerecht wird sie aber nicht - und zwar aus verschiedenen Perspektiven wohl nicht.

Mario12

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« Antwort #9534 am: 15.01.2024 19:08 »
Haben die Regierungen aller Länder eigentlich Berater? Ich meine, deren Vorgehensweise ist doch faktisch um 180° anders, als hier die h.M. im Forum wiederspiegelt.

Ich bin mir auch sicher, dass selbst hohe Beamte, die aktiv an den Gesetzen mitarbeiten hier auch mitlesen.

Gibt es da keine kontroversen Diskussionen? Oder verfolgt man einzig und alleine das Ziel, die Ausgaben so lang wie möglich einzusparen, bis das BVerfG den Hammer rausholt. Und man ruht sich darauf aus, dass man in keinster Weise eine Haftung dafür übernehmen muss?

Welchen Hammer sollte das BVerfG rausholen?



Einigung2023

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« Antwort #9537 am: 15.01.2024 19:56 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ulrike-bahr/fragen-antworten/wann-wird-der-referentenentwurf-des-bundesministerium-des-innern-und-heimat-zum-gesetz-zur-sicherstellung-einer?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_720861

Ende Januar soll es ins Kabinett gehen!

Achtung Polemik! welches Jahr/welche Wahlperiode?

Deckt sich aber mit der Antwort von Lars Castellucci vom 09.01.24… „Der Gesetzentwurf soll in den nächsten Wochen im Bundeskabinett aufgerufen werden.“

MasterOf

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« Antwort #9538 am: 15.01.2024 20:02 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ulrike-bahr/fragen-antworten/wann-wird-der-referentenentwurf-des-bundesministerium-des-innern-und-heimat-zum-gesetz-zur-sicherstellung-einer?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_720861

Ende Januar soll es ins Kabinett gehen!

Achtung Polemik! welches Jahr/welche Wahlperiode?

Deckt sich aber mit der Antwort von Lars Castellucci vom 09.01.24… „Der Gesetzentwurf soll in den nächsten Wochen im Bundeskabinett aufgerufen werden.“

Ja. Du hast aber keine neuen Erkenntnisse @Einigung?

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« Antwort #9539 am: 15.01.2024 20:04 »

...
Da sich neben BVR Maidowski mindestens auch seine vier Wissenschaftlichen Mitarbeiter umfassend mit der Gesetzgebung insbesondere der elf Rechtskreise beschäftigt haben werden und weiterhin regelmäßig beschäftigen ...

Eine alternierende Beschäftigung aller WiMis halte ich für nicht so sinnvoll. Dann hätten seit 2016 (= 8 Jahre durch 2 jährige Bleibedauer gleich 4 mal 4 Beschäftigte) sechzehn WiMis des dritten Senates wahrscheinlich 20 Rechtsauffassungen und 34 Schlussfolgerungen zur Bremer Vorlage festgehalten. Ich gehe eher davon aus, das wie beim Berichterstatter nun auch ein WiMi in den letzten Monaten erstmals intensiv sich dem Vorgang annehmen musste.

Der Berichterstatter berät regelmäßig gemeinsam mit allen seinen vier Mitarbeitern über die Vorlagebeschlüsse, für die er zuständig ist. Man darf aus den vorliegenden Berichten von Wissenschaftlichen Mitarbeitern darauf schließen, dass diese Beratungen umfassend geschehen. Alles andere wäre auch kaum sinnvoll. Eventuell solltest du anfangen, dich erst einmal mit dem Bundesverfassungsgericht zu beschäftigen. Denn da du nicht dumm bist, würde dich das ggf. von deinen üblichen Übertreibungen und Verzerrungen befreien, wie sie sich ein weiteres Mal im zweiten Satz finden, den du schreibst, und die weder dich noch das Thema voranbringen dürften. Der dritte Satz, den du schreibst, ist schlüssig und sachlich korrekt - so wird im Regelfall verfahren -; jedoch ist die erweiterte Vorbereitung eines Votum (nicht: einer Vorlage) durch einen Wissenschaftlichen Mitarbeiter nur die Voraussetzung für das, was ich hier in meinem ersten Satz schreibe und was zu dem Ergebnis führt, das du zitierst.

Meine leichte Polemik bringt dich etwas aus dem Tritt, doch biegst Du doch eigentlich auf meine Linie ein.
Vorab ich habe nicht von einer „Vorbereitung einer Vorlage geschrieben“

Der dritte Satz, den du schreibst, ist schlüssig und sachlich korrekt
, denn an der Erstellung eines Senatsvotums arbeitet ein "Hiwi" in enger Abstimmung mit dem Berichterstatter mehrere Monate, manchmal auch ein ganzes Jahr (Dr. Wilfried Holz "Hiwi" in den Jahren 2010 bis 2014).

Das ist für mich die existenziell wichtigere ergebnisorientierte Beschäftigung, in den schriftlich fixiertem mehrere hundert Seiten starkem Senatsvotum, samt die Literatur- und Rechtsprechungsnachweise, die dem Senatsvotum als Anlage beigefügt sind, durchaus eine zweistellige Zahl an Aktenordnern füllen. Und diesen Teil der Beschäftigung wird bestimmt nicht (so hoffe ich) alternierend in Tagen oder Stunden, oder auf vor den Punkt und nach dem Komma bei Beträgen, oder in geraden und ungeraden Redenr. zeitgleich seit Jahren auf alle WiMis aufgeteilt.

Dein Verständnis von Beschäftigung wurde jetzt erst deutlich, dass du die Beratung mit den WiMis in den Mittelpunkt stellst. Es ist den unbenommen, beim Glas Bier am Tresen, oder bei Kaffee und  Kuchen im Sitzungszimmer, oder oder sich auszutauschen, egal ob vor während oder nach der Erstellung des Votums(entwurfs).
Aber das kann ja auch im Extremfall (wie hier auch im Forum intendiert), weil so schlüssig und flüssig formuliert sein, das kein Senatsrichterkollege oder ein WiMi tiefen und grundlegenden Beratungsbedarf auslösen. Und da sich die z.B. die Maidowski WiMis in den zwei Jahren auch noch mit Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Wohnungseigentumsrecht auseinandersetzen müssen und die Richterkollegen mit ihren weiteren Themen in Anspruch genommen werden, kann ich mir vorstellen, dass diese in den anderen Rechtsgebieten die Spezialisten sind (und alles im Schlaf herbeten), aber die Tiefe nicht für das Besoldungsrecht jederzeit bereithalten können, und erstmal auf die Angaben des Berichterstatter-Votum vertrauen müssen, und nur aufhorchen, wenn der Tenor und manche grundgesetzliche Auslegungen Ihrer Meinung nach in den Leitsätzen in eine andere Auffassung münden.

Daher glaube ich nicht, dass in den letzten acht Jahren jeder jeden im Flur dauernd angesprochen hat und in zwei Minuten detaillierte Einzelheiten durchdekliniert haben. Ein Chef Jour-Fix, indem der Sachstand der verteilten Arbeit abgehandelt wird, wird natürlich überall in Selbsverständlichkeit praktiziert, so dass dies meiner Meinung nach nicht als Besonderheit hervorgehoben werden müsste.

Also für mich ist "Beschäftigung" in erster Linie, die Quellenbeschaffung, …, schriftliche Grundlagenarbeit des/der WiMis mit ergänzender mündlicher Erörterung.

Für dich ist es eher "keine Beschäftigung" das Senatsvotum in den Computer zu hacken, sondern lediglich die Kontroverse oder das mündliche Schulterklopfen aller Richter und WiMis auf Grundlage der voraussetzenden Arbeit weniger. Das ist mir bei dem aufgegriffenen Zitat nicht deutlich geworden.
Während ich erstmal bei der Pflicht war, bist du bereits bei der Kür.