Auweia, und weiter sucht man Einzelschuldige für ein nach Ansicht von manchen Foristen hier nicht schnell genug beseitigtes systemisches Problem zu finden.
Nur ein paar Repliken, da ich in Teilen direkt angesprochen wurde bzw. mich angesprochen fühle.
Achtung: Wall of Text! Es geht nicht darum, jemanden hier vorzuführen oder etwas zu triggern.
Aber BalBund hat hier aus freien Stücken die offensichtlich sachlich falsche Darstellung der politisch an dieser falschen Darstellung interessierten Kräften getätigt. Dazu hat ihn keiner gezwungen, das hat er aus freien Stücken getan. Er hat darüber hinaus nicht nur hervorgehoben, dass die sachlich falsche Darstellung richtig, sondern auch, dass das Gegenteil eine Minderheitenmeinung sei.
Wer so handelt, muss damit rechnen, dass man nachfragt und die Sichtweise belegt haben möchte - nicht zuletzt, weil man sein Gegenüber ernst nimmt: Denn vielleicht verfügt ein Gegenüber über mehr und bessere Informationen (insbesondere, wenn er in einem Ministerium sitzt), sodass man - in diesem Fall ich - dazulernen kann (das habe ich durch dieses Forum in den letzten eindreiviertel Jahren reichlich und hätte ich ohne dieses Forum sicherlich nicht so vielfach und vielfältig, weil sich mir viele Fragen gar nicht gestellt hätten, wenn sie hier nicht aufgeworfen worden wären).
Wer dann seine Ansichten, die er als wahr und Mehrheitsmeinung dargelegt hat, nicht entsprechend begründen kann, muss damit rechnen, dass man ihm nachweist, dass die Darlegung falsch ist: insbesondere, wenn er in einem Ministerium sitzt. Ich denke nicht, dass das viel mit Fundamentalismus zu tun hat - sondern darauf basiert nun einmal der Konsens in unserer Gesellschaft: Wir prüfen generell, ob das, was uns mitgeteilt wird, wahr ist, und warum, wenn das nicht der Fall ist, die Unwahrheit gesagt wird - und da BalBunds Darlegung die Grundfeste dieses Teils des Forums betraf - ist die derzeitige Alimentationspraxis verfassungskonform gestaltet oder nicht, wäre eine gesetzliche Regelung analog zum im letzten Jahr geplanten REZ verfassungsrechtlich möglich oder nicht? -, kann er doch nicht darauf rechnen, dass man die offensichtlich in der Fachwelt nicht die Mehrheitsmeinung widerspiegelnden Ansichten so ohne Weiteres stehen lässt. Ich denke, das liegt auf der Hand. Es verwirrt nämlich Leser - und es würde die Diskussion beliebig machen, wenn sachlich falsche oder mindestens arg problematische Sichtweisen hier beliebig neben sachlich richtigen stehenblieben, was kaum im Interesse derer ist, die dieses Forum auch zur Informationsgewinnung und -teilung nutzen.
Grundsätzlich einverstanden. Es mag sein, dass der User @BaLBund eine andere Auffassung davon hat, was Mehrheitsmeinung bzw. herrschende Meinung in der Sache ist. Aber die Diskussion wer die Deutungshoheit hierüber hat, bringt keinerlei inhaltlichen Mehrwert bei der Zielerreichung.
Das folgende kann ich jedoch nicht stehen lassen, da es schlichtweg eine Verdrehung der von mir erfolgten Darstellung ist bzw. hier in Äußerungen von mir von dir Dinge einseitig hineininterpretiert werden.
Darüber hinaus kann ich verstehen, wenn Du schreibst, dass sich die Kritik an dem Falschen bricht, da BalBund natürlich nicht politisch verantwortlich ist. Jedoch hat er - genauso wie Du vor geraumer Zeit - hier ein falsches Bild gezeichnet, und zwar im Sinne der politisch davon Profitierenden (die ihr beide nicht seid). Auch Du hast vor wenigen Wochen noch deutlich dagegen argumentiert, dass es in Deutschland vorsätzlich verfassungswidrig gestaltete Gesetze geben könne.
Richtig und bei dieser Ansicht bleibe ich. Es kann in Deutschland keine vorsätzlich verfassungswidrigen Gesetze geben, da einfach viel zu viele Instanzen, Organisationen und Personen an der Erstellung eines Regelungsentwurfes mitarbeiten, die sich gegenseitig kontrollieren. Einige davon habe ich in meinen Posts dargestellt.
Vorsatz bedingt, dass alle diese Personen (eine mindestens dreistellige Anzahl) sich wieder besseren Wissens untereinander zum Verfassungsbruch abgestimmt hätten. Das ist absurd abwegig. Ich unterstelle positiv, dass alle der an einem Gesetzgebungsprozess Beteiligten zum Zeitpunkt der Erstellung des Regelungsentwurfes nach besten Wissen und Gewissen und sofern Sie Amtsträger sind auch Ihrem Amtseid entsprechend mitgewirkt haben. Dies scheinst du nicht zu tun.
Damit gehe ich natürlich auch davon aus, dass ein Regelungsentwurf zum Zeitpunkt der Erstellung verfassungskonform ist, da dieser von mehreren Instanzen hierauf geprüft worden ist. Dies schließt natürlich die Möglichkeit nicht aus, dass bei einer Überprüfung durch das BVerfG im Nachgang auch festgestellt werden kann, dass dem nicht so ist. Aber dann daraus einen vorsätzlichen gemeinschaftlichen bzw. konspirativen Verfassungsbruch aller der an dem Entwurf der Regelung Beteiligten zu konstruieren, entbehrt schon sachlogisch aufgrund des systemischen Prozesses der Gesetzgebung jeglicher Grundlage.
Mehr dazu im Handbuch zur Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften und im Handbuch der Rechstförmlichkeit, die die notwendigen Prozesse erschöpfend für die Legisten beschreiben.
Das sieht nun heute etwas anders aus: Nun führst Du aus, dass offensichtlich von außen alles getan werden müsse, damit es nicht zur Fortsetzung des verfassungswidrigen Zustands kommt. Welche der beiden "Wahrheiten" ist denn nun wahr? Oder anders: Wieso verteidigt ihr wiederkehrend etwas, was offensichtlich nur bedingt zu verteidigen ist, und was offensichtlich die dritte Möglichkeit (die Du nicht nennst) außer Acht lässt: Ihr alle, die ihr als Beamte im BMI sitzt, habt genauso wie wir einen Amtseid geschworen: "Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen". Wo ist oder sind bei euch die Personalversammlungen, die sich dagegen verwahren, bei etwas mitzumachen, was nicht rechtens ist und dem Gemeinwesen wie den betroffenen Einzelnen Schaden zufügt? Wo sind im BMI die Beamten, die remonstrieren? Ihr könnt Gift darauf nehmen, dass ihr nicht nur politisch, sondern auch medial Gehör erlangen werdet, wenn ihr entsprechend an euren Amtseid erinnert.
Dies ist eine weitere Fehlinterpretation.
Nochmal, es gibt eine Besoldungsregelung. Diese war bis zum Zeitpunkt der Feststellung des BVerfG verfassungskonform bzw. genauer gesagt konnte man von ihrer Verfassungskonformität ausgehen. Diese Regelung wurde vom BVerfG nun jedoch als verfassungswidrig befunden. In der Konsequenz ist die Regelung anzupassen bzw. der gesamte Sachverhalt neu zu regeln.
Nun kann man diese Neuregelung schnell versuchen umzusetzen. Hierzu bedarf es Druck von außen (Politik und/oder Öffentlichkeit). Oder man setzt die Neuregelung in einem normalen
nicht zusätzlich beschleunigten Gesetzgebungsverfahren um, wonach es derzeit aussieht. Ich habe einzig dargestellt, dass im BMI jetzt das Regelungsvorhaben in einem regulären Gesetzgebungsprozess abgearbeitet wird. Diesen Prozess kann man faktisch nur durch Druck von außen beschleunigen. Von innen aus dem BMI heraus wird keine Beschleunigung stattfinden, da, wie von mir dargelegt, die Koalitionäre offensichtlich entschieden haben, dass dieses Gesetzgebungsvorhaben zu einer verfassungskonformen Alimentation keine Priorität genießt.
Der Hinweis auf den Amtseid ist müßig. @BaLBund hat zurecht darauf hingewiesen, dass es - ohne Wertung - durchaus auch andere Rechtsmeinungen geben kann. Das was du forderst würde voraussetzen, dass die von dir hier im Forum verkündete Interpretation und Rechtsauffassung die einzig wahre ist und diese so offensichtlich und unumstößlich ist, dass jeder Beamte im BMI (oder in anderen Behörden) vom eD bis zum hD, der mit dem Regelungsprozess zu tun hat, sich offensichtlich, wissentlich und vielleicht sogar willentlich verfassungsbrüchig verhält. Wer entscheidet also, ob sich ein Beamter entgegen seines Amtseides verhält. Du mit deiner hier im Forum verkündeten Rechtsmeinung?
Darüber hinaus kann ich dir versichern, dass im BMI und seinen Geschäftbereichsbehörden sehr umfassend vom Remonstrationsrecht gebrauch gemacht wird. Es gibt sogar einen Präsidenten der größten Geschäftsbereichsbehörde des BMI, der zum Remonstrationsrecht der Beamten promoviert hat und Remonstration in seiner Behörde, auch wenn dies dort nicht von jedem gern gehört wird, aktiv einfordert.
Letztlich aber forderst du das Gleiche wie ich. Druck aufzubauen bei Politik und Öffentlichkeit. Ich sehe hier jedoch entgegen andere Foristen nur ein erfolgversprechendes "Target": die Politik. Ein Haus wird auch nicht schneller und besser gebaut wenn ich als zukünftiger Mieter jeden Tag auf der Baustelle erscheine, auf die Gewerke verbal einschlage und denen sage, wie sie nach meiner Auffassung das Haus zu bauen haben. Das Haus wird aber vielleicht schneller und ggf. auch besser gebaut, wenn der Bauherr Druck macht und in der Rechtsetzung ist nun einmal der der parlamentarische Gesetzgeber der Bauherr.
Ich kann verstehen, wenn man nicht remonstriert und sich der "Mehrheitsmeinung" oder vielleicht auch nur empfundenen "Mehrheitsmeinung" in einem Ministerium anpasst (dazu habe ich in unserer damaligen Diskussion ja einiges geschrieben) - aber ich kann nicht verstehen, wieso man unter einem Pseudonym etwas zum Nutzen derer schreibt, die in den allermeisten Fällen nicht die Leser dieses Forums sind und die wiederkehrend in den Gesetzgebungsverfahren versuchen, der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen, weil sie nur so das Unrecht legitimieren können, das dennoch Unrecht bleibt. Auch deshalb habe ich wiederkehrend insistiert - und wer das als Fundamentalismus wahrnimmt, dem empfehle ich Christoph Urbans wirklich lesenswerte Studie: "Fundamentalismus. Ein Abgrenzungsbegriff in religionspolitischen Debatten." Wiesbaden: Springer 2019.
Nein, der gemeine Ministerialbeamte hat durchaus seine eigene Meinung bzw. Rechtsauffassung (s.o.), aber die Welt ist halt nicht schwarz oder weiß. Gerade in einem Ministerium ist man (richtigerweise) Teil einer organisatorischen Hierarchie und umso weiter man in der Hierarchie nach unten kommt, umso beschränkter sind Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.
Letztlich ist der Sachbearbeiter, der gemeine Oberinspektor, Amtmann oder Amtsrat, der letztlich vielleicht den konkreten Entwurf mittels eNorm oder wie auch immer schreibt, derjenige, der eine zuvor bundesregierungsintern erarbeitete und auch politischer Einflussnahme unterliegender Rechtsmeinung in einen Regelungstext umzugießen und abzustimmen hat. Da ist wenig bis gar kein Raum, um da eine eigene Agenda in den Regelungstext einfließen zu lassen. Gleiches gilt für den hD und selbst für die zuständigen Referatsleitungen. Der Ministerialbeamte hat eine Pflicht zur Beratung der Politik und der ihm vorgesetzten Stellen, was auch passiert. Nicht mehr und und nicht weniger, was letztlich jedoch konkreter Regelungsinhalt wird, entzieht sich regelmäßig seine direkten Einflussnahme.
Genau so ist es leider. Die Denkfaulheit, die hier einzelne Jr. Member aus dem BMI an den Tag legen, ist schon erschreckend. Kommt nicht, weil ist zu teuer und wenn doch bekommst du nie mehr einen neuen Kollegen mit dem du bis zur Pension über deine zwei unbezahlten Überstunden pro Woche diskutieren kannst...
Dass kein politischer WILLE da ist wissen wir auch, danke. Es geht in diesem Thread um zwingende Folgerungen aus dem Beschluss 2 BvL 4/18.
Die einen nennen es Denkfaulheit, die anderen realpolitische Zwänge. Leider lassen sich die zwingenden Folgerungen aus dem Beschluss des BVerfG von deren Umsetzung nicht trennen, da die Entscheidung über eine Umsetzung dieser Folgerungen eine politische ist, auch wenn das in einer idealen Welt nicht so sein sollte.
Wir können hier gern alle darüber diskutieren, was denn in einer idealen Welt unter Ausblendung der Realpolitik alles passieren müsste, um den Anforderungen des BVerfG gerecht zu werden. Nur macht dies schlicht keinen Sinn, da es dieses Utopia in Deutschland, aus meiner Sicht leider, nicht gibt.