Noch besser, danke
Was nicht heißt, dass du dich darauf verlassen solltest. damit wollte ich nur ausdrücken, dass ich das als grund gewählt habe, warum ich nicht rechtzeitig in 2021 widerspruch eingelegt habe.
Mittlerweile bin ich mir sicher, dass es naiv wäre sich darauf zu verlasen, deswegen habe ich ab 22 rechtzeitig widerspruch eingelegt und für 2021 nachträglich. Ich gehe mittlerweile davon aus, dass wir um unsere rechtmäßige Besoldung werden klagen müssen und das geht eben nur mit Widerspruch. Wer nicht widerspricht ist zufrieden und kann auch nicht klagen.
Der jetzige Entwurf greift lediglich einen kleinen Teil der Beamten raus und versucht deren besoldung durch erhöhte Zuschläge geradezuziehen. Das BVerfG hat jedoch festgestellt, dass auch die Besoldung des Single-Richters R1 verfassungswidrig zu niedrig ist. Von daher werden alle die nicht durch diesen Entwurf abgedeckt werden den Klageweg bestreiten müssen. Naja eigentlich auch diejenigen, die von diesem ENtwurf abgedeckt sind, denn verfassungskonform ist der ebenfalls nicht.