Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3995546 times)

Bauernopfer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9765 am: 22.01.2024 16:25 »
Die Bundeswehr sucht wegen Personalnot Soldaten ohne deutschen Pass. Es muss aber noch geklärt werden, ob sie der deutschen Sprache mächtig sein müssen, sagt Wadephul von der CDU. Ich würde auch die Einstellung zu Deutschland und der Demokratie prüfen. Gerade im Krieg (man nimmt dieses Wort ja bewusst immer öfter in den Mund) sollte man wissen, wie zuverlässig der Kamerad neben einem ist. Wie das vom rechtlichen und vom GG her zu betrachten ist, weiß ich nicht, aber wenn Not herrscht .....

Das erinnert mich an einen Anruf, als wir einmal einen Kämmerer ausgeschrieben hatten: Was ist Kämmerer? Ich machen alles.
Als ehemaliger Soldat kann ich dazu nur sagen, ich hätte mich bei einer derartigen Konstellation äußerst unwohl, um nicht zu sagen unsicher gefühlt. Das ist nun die Folge einer Entscheidung, die ebenso unnötig und kurzsichtig war wie der überschnelle Ausstieg aus der Atomenergie. Zu meiner Zeit galt der Soldat noch als Staatsbürger in Uniform, aber heutzutage scheint vieles ehemals Selbstverständliche seine Gültigkeit verloren zu haben.

Baluhuu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9766 am: 22.01.2024 16:30 »
Hallo zusammen,

hätte nur eine kurze Zwischenfrage, in der Hoffnung mich nicht durch 652 Seiten kämpfen zu müssen.

Gibt es Neuigkeiten für die Anpassung des Familienzuschlags an die Mietstufen?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9767 am: 22.01.2024 16:33 »
Schau mal in den Sammelthread, da sind die aktuellen Infos zu finden.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html

Baluhuu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9768 am: 22.01.2024 16:49 »
Alles klar, danke. Alles immer noch nicht wirklich was Neues :/

Muss man Widerspruch einlegen, wenn seit Jahren vom Gericht bestätigt ist das zu wenig gezahlt wird? Hab das bisher noch nicht gemacht und bei zwei Kindern und Mietstufe IV wäre das ein wenig Geld.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9769 am: 22.01.2024 17:01 »
Alles klar, danke. Alles immer noch nicht wirklich was Neues :/

Muss man Widerspruch einlegen, wenn seit Jahren vom Gericht bestätigt ist das zu wenig gezahlt wird? Hab das bisher noch nicht gemacht und bei zwei Kindern und Mietstufe IV wäre das ein wenig Geld.

Immer Widerspruch einlegen, nur so steht dir der Klageweg offen. Wurde hier schon erwähnt. du musst den Dienstherrn darauf hinweisen, dass du Ansprüche geltend machen willst. Und die Gerichtsurteile beziehen sich aktuell nur auf einzelne Bundesländer.

Baluhuu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9770 am: 22.01.2024 17:03 »
Ok, dann also für 2024. Die restlichen Jahre dürften sich ja erledigt haben?

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9771 am: 22.01.2024 17:42 »
Kannst es trotzdem versuchen und das damit begründen, dass du auf das Rundschreiben des BMI vertraut hast. Habe ich auch gemacht für 2021 und wurde zumindest schonmal ruhend gestellt.

Baluhuu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9772 am: 22.01.2024 19:00 »
Welches Rundschreiben? War da etwas "angekündigt"?

BeuteZoellner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9773 am: 22.01.2024 19:21 »
Welches Rundschreiben? War da etwas "angekündigt"?

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm

„Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 verzichtet der Bund gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr. Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich.“

Baluhuu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9774 am: 22.01.2024 19:47 »
Noch besser, danke :)

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9775 am: 22.01.2024 20:19 »
Noch besser, danke :)

Was nicht heißt, dass du dich darauf verlassen solltest. damit wollte ich nur ausdrücken, dass ich das als grund gewählt habe, warum ich nicht rechtzeitig in 2021 widerspruch eingelegt habe.

Mittlerweile bin ich mir sicher, dass es naiv wäre sich darauf zu verlasen, deswegen habe ich ab 22 rechtzeitig widerspruch eingelegt und für 2021 nachträglich. Ich gehe mittlerweile davon aus, dass wir um unsere rechtmäßige Besoldung werden klagen müssen und das geht eben nur mit Widerspruch. Wer nicht widerspricht ist zufrieden und kann auch nicht klagen.

Der jetzige Entwurf greift lediglich einen kleinen Teil der Beamten raus und versucht deren besoldung durch erhöhte Zuschläge geradezuziehen. Das BVerfG hat jedoch festgestellt, dass auch die Besoldung des Single-Richters R1 verfassungswidrig zu niedrig ist. Von daher werden alle die nicht durch diesen Entwurf abgedeckt werden den Klageweg bestreiten müssen. Naja eigentlich auch diejenigen, die von diesem ENtwurf abgedeckt sind, denn verfassungskonform ist der ebenfalls nicht.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9776 am: 22.01.2024 20:58 »
@Einigung oder @BalBund noch immer nichts Neues?
Wenn der Entwurf tatsächlich Ende Januar ins Kabinett gehen soll, müsste es doch mittlerweile nähere Infos geben?
Danke im Voraus.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9777 am: 22.01.2024 21:03 »
@Einigung oder @BalBund noch immer nichts Neues?
Wenn der Entwurf tatsächlich Ende Januar ins Kabinett gehen soll, müsste es doch mittlerweile nähere Infos geben?
Danke im Voraus.

Ich habe keine neuen Infos, leider. Was jedoch nicht heißt, dass es nichts Neues geben könnte. Die Quelle meiner Quelle ist verstummt..

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9778 am: 23.01.2024 04:22 »
Verstummt? Oh nein.. Hoffentlich liegt er nicht bei den Fischen..

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9779 am: 23.01.2024 09:49 »
Verstummt? Oh nein.. Hoffentlich liegt er nicht bei den Fischen..
;D Ich denke nicht