Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032467 times)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9795 am: 23.01.2024 15:47 »
Unser Onkel Johann wäre in einer Kita bestimmt gut aufgehoben. Er würde täglich mit den Kindern
das zusammen Lied singen: "Morgen Kinder wirds was geben"

Normaler ist das ein anständiger Mensch, der StS Saathoff, hatte Ihn mal auf einem Empfang kennen gelernt.
Aber ehrlich sollte man schon sein und wenigstens sagen, dass der Bremser nicht im BMI sitzt sondern im Kanzleramt!

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9796 am: 23.01.2024 17:35 »
Unser Onkel Johann wäre in einer Kita bestimmt gut aufgehoben. Er würde täglich mit den Kindern
das zusammen Lied singen: "Morgen Kinder wirds was geben"

Normaler ist das ein anständiger Mensch, der StS Saathoff, hatte Ihn mal auf einem Empfang kennen gelernt.
Aber ehrlich sollte man schon sein und wenigstens sagen, dass der Bremser nicht im BMI sitzt sondern im Kanzleramt!

Klasse! ;D ;D ;D

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9797 am: 23.01.2024 17:38 »
Unser Onkel Johann wäre in einer Kita bestimmt gut aufgehoben. Er würde täglich mit den Kindern
das zusammen Lied singen: "Morgen Kinder wirds was geben"

Normaler ist das ein anständiger Mensch, der StS Saathoff, hatte Ihn mal auf einem Empfang kennen gelernt.
Aber ehrlich sollte man schon sein und wenigstens sagen, dass der Bremser nicht im BMI sitzt sondern im Kanzleramt!

Ich glaube gar nicht dass der Bremser im Kanzleramt sitzt. Eher im Finanzministerium.


Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9799 am: 23.01.2024 19:06 »
Die Gewerkschaften haben bei uns Bundesbeamten bis jetzt völlig versagt, dass Thema müsste "brutal" in die Öffentlichkeit ausgetragen werden.

Claus Weselsky von der GDL bestreitet ja seine letzte Tarifrunde für die GDL und hört dann auf.
Toll wäre, wenn er sofort als Verdi Vorsitzender weiter macht, dann würde wenigstens bei den kommenden Tarifverhandlungen was bei rauskommen.

Und das wäre ein Spaß, wenn Weselsky mit Frau Faeser in Potsdam verhandeln würde!

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9800 am: 23.01.2024 20:16 »
So weit sind wir schon:

https://m.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/staatsanwaltschaft-ermittelt-17-polizisten-mit-currywurst-bestochen-86878656.bildMobile.html

Den Artikel auch gelesen oder nur die Überschrift ? Die Ermittlungen wegen Bestechung sind absolut gerechtfertigt. Nichts mit „soweit sind wir schon“

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9801 am: 23.01.2024 21:00 »
So weit sind wir schon:

https://m.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/staatsanwaltschaft-ermittelt-17-polizisten-mit-currywurst-bestochen-86878656.bildMobile.html

Den Artikel auch gelesen oder nur die Überschrift ? Die Ermittlungen wegen Bestechung sind absolut gerechtfertigt. Nichts mit „soweit sind wir schon“


Hast du es denn gelesen? Wir reden von 11,76€ pro Monat und Beamten. Nicht, das ich das Thema insgesamt für berichtenswert hielte oder die Annahme von Geschenken verharmlosen wollte, aber man kann das Drama auch künstlich aufblasen.
« Last Edit: 23.01.2024 21:12 von xap »

modesty

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9802 am: 23.01.2024 21:17 »
So weit sind wir schon:

https://m.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/staatsanwaltschaft-ermittelt-17-polizisten-mit-currywurst-bestochen-86878656.bildMobile.html

Den Artikel auch gelesen oder nur die Überschrift ? Die Ermittlungen wegen Bestechung sind absolut gerechtfertigt. Nichts mit „soweit sind wir schon“


Hast du es denn gelesen? Wir reden von 11,76€ pro Monat und Beamten. Nicht, das ich das Thema insgesamt für berichtenswert hielte oder die Annahme von Geschenken verharmlosen wollte, aber man kann das Drama auch künstlich aufblasen.

Ob man dies in einem bundesweiten Medium verbreiten muss kann man sicher diskutieren. Ob man es so ernst nehmen sollte was die BLÖD schreibt, braucht man garnicht erst diskutieren.

Das da ermittelt wird ist jedoch richtig. Wir reden hier von 11,76€/Monat ist die richtige Analyse. Allerdings ist für mich dann eher die Frage, wie man so selten dumm sein kann, für diesen läppischen Betrag ein Ermittlungs-/Disziverfahren zu riskieren. M.E. haben solche Dösbaddel nix im Beamtenbereich zu suchen.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9803 am: 24.01.2024 07:31 »
So weit sind wir schon:

https://m.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/staatsanwaltschaft-ermittelt-17-polizisten-mit-currywurst-bestochen-86878656.bildMobile.html

Den Artikel auch gelesen oder nur die Überschrift ? Die Ermittlungen wegen Bestechung sind absolut gerechtfertigt. Nichts mit „soweit sind wir schon“


Hast du es denn gelesen? Wir reden von 11,76€ pro Monat und Beamten. Nicht, das ich das Thema insgesamt für berichtenswert hielte oder die Annahme von Geschenken verharmlosen wollte, aber man kann das Drama auch künstlich aufblasen.

Selbstverständlich habe ich den Artikel gelesen, aber es geht auch nicht nur um die 11,76€ pro Monat, sondern auch um dadurch erwünschte Ziel. Ganz einfach. Ansonsten siehe modesty.

P.S.: Ist ja auch nicht so als würde es da bei der StA ein Wahlrecht geben, ob Ermittlungen durchzuführen sind oder nicht (Legalitätsprinzip).
« Last Edit: 24.01.2024 07:46 von Floki »

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9804 am: 24.01.2024 07:41 »
Ich persönlich war doch arg überrascht, wie oft die Kollegen in Uniform mit Bestechungsversuchen zu tun haben. Während mir als Finanzbeamten noch nie so etwas passiert ist, obwohl in meiner bisherigen Dienstzeit so einige Entscheidungen dabei waren, bei denen es um große Summen ging und die Entscheidung alleine an mir hing.

Die Polizisten die ich kenne werden gefühlt bei jeder größeren Verkehrskontrolle mit Bestechungsversuchen konfrontiert.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9805 am: 24.01.2024 07:46 »
Man sollte aber ggf. auch nicht alles als Bestechungsversuch umdeuten - manchmal ist es auch einfach eine nett gemeinte Geste des Gegenübers. Manchmal ist es sogar peinlich, wenn man etwas ablehnen muss (bsp. Mittagessen), dass für andere einfach zum guten Ton dazugehört.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9806 am: 24.01.2024 07:48 »
Man sollte aber ggf. auch nicht alles als Bestechungsversuch umdeuten - manchmal ist es auch einfach eine nett gemeinte Geste des Gegenübers. Manchmal ist es sogar peinlich, wenn man etwas ablehnen muss (bsp. Mittagessen), dass für andere einfach zum guten Ton dazugehört.

Stimmt, aber dafür gibt es bei den meisten klare Anweisungen: Kaffee - gehört zum guten Ton, alles andere nicht. Kann man sich auch einfach dran halten. Zumal oben in dem Artikel ja auch eine Intention dahinter gesteckt hat.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9807 am: 24.01.2024 07:50 »
Stimmt, aber dafür gibt es bei den meisten klare Anweisungen: Kaffee - gehört zum guten Ton, alles andere nicht.

Wo steht das? Gilt das auch für die B-Besoldung oder nur für das Fußvolk?

Floki

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« Antwort #9808 am: 24.01.2024 07:52 »
Das steht nirgendwo, habe ich aber auch nicht geschrieben. Ich sprach davon, dass viele Dienststellen diesbezüglich Regelungen, gerade wenn Außendienst besteht, getroffen haben.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9809 am: 24.01.2024 07:54 »
Stimmt, aber dafür gibt es bei den meisten klare Anweisungen: Kaffee - gehört zum guten Ton, alles andere nicht.

Wo steht das? Gilt das auch für die B-Besoldung oder nur für das Fußvolk?

...rhetorische Frage...