Aus dem (unverschämten) BBVAngG-E v. 16.01.2023:
"Ab dem Jahr 2024 entstehen finanzielle Mehrbelastungen (auf Basis der derzeit ausgewiesenen AEZ-Beträge) in Höhe von jährlich:
AEZ für Besoldungsempfänger 143,6 Mio €
AEZ für Versorgungsempfänger 4,3 Mio €
Anhebung der Beihilfebemessungssätze 113,0 Mio €
...
Die finanziellen Mehrbelastungen, die durch die Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG entstehen, müssen vorrangig in den jeweiligen Einzelplänen erwirtschaftet werden. Hierfür können Personalmehrausgaben mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen gegen Einsparungen im jeweiligen Einzelplan geleistet werden (sog. unechte Personalverstärkungsmittel). Sofern die Mehrausgaben nicht aus den Einzelplänen gedeckt werden können, können echte Personalverstärkungsmittel beim Bundesministerium der Finanzen beantragt werden (vgl. Haushaltsführungsrundschreiben 2023, Abschnitt 15.14, vom 16. Dezember 2022)."