Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4033049 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9915 am: 27.01.2024 17:43 »
Hab ich das richtig verstanden: die alte Software hat die Änderungen grundsätzlich implementiert, die neue aber noch nicht?

Hätte jetzt erwartet, dass die neue Software abgenommen werden müsste. Oder werden nur Anpassungen in der alten Software abgenommen?

Kemar

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9916 am: 27.01.2024 18:33 »
Die neue Software (Health Factory) hat gar nichts mit dem Bemessungssatz zutun. In beiden kann der Bemessungssatz eingegeben werden und wird automatisch bei der Berechnung erfasst. In der Health Factory werden alle Papieranträge in Polen eingescannt und sollen  zum Teil dunkel verarbeitet werden. Ich wird auch keine nachträgliche Erhöhung des Bemessungssatzes geben. Der Aufwand alle Bescheide neu zu berechnen wär nicht machbar.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9917 am: 27.01.2024 18:45 »
Die neue Software (Health Factory) hat gar nichts mit dem Bemessungssatz zutun. In beiden kann der Bemessungssatz eingegeben werden und wird automatisch bei der Berechnung erfasst. In der Health Factory werden alle Papieranträge in Polen eingescannt und sollen  zum Teil dunkel verarbeitet werden. Ich wird auch keine nachträgliche Erhöhung des Bemessungssatzes geben. Der Aufwand alle Bescheide neu zu berechnen wär nicht machbar.

Was ist mit dunkel verarbeitet gemeint?

Kemar

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9918 am: 27.01.2024 18:55 »
Das System erkennt die Aufwendungen und berechnet sie automatisch und erstellt den Bescheid ohne menschliche Hilfe.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9919 am: 27.01.2024 18:57 »
Ein Traum falls das irgendwie funktioniert (irgendwann). Wobei die Bearbeitungszeiten derzeit echt in Ordnung sind.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9920 am: 27.01.2024 19:04 »
Ein Traum falls das irgendwie funktioniert (irgendwann). Wobei die Bearbeitungszeiten derzeit echt in Ordnung sind.

Kann ich bestätigen. Manchmal innerhalb von 7 Tagen.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9921 am: 27.01.2024 19:09 »
Das System erkennt die Aufwendungen und berechnet sie automatisch und erstellt den Bescheid ohne menschliche Hilfe.

Danke! Interessant, wenns dann in der Praxis auch relativ fehlerfrei läuft, erspart euch das viel Arbeit.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9922 am: 27.01.2024 19:19 »
Das System erkennt die Aufwendungen und berechnet sie automatisch und erstellt den Bescheid ohne menschliche Hilfe.

Ist auch nicht das gelbe vom Ei. War in einem anderen Bundesland, da gab es dann die Erstattung auf irgendein Hilfsmittel nur auf die Umsatzsteuer, weil die ausgewiesene Umsatzsteuer als Rechnungsbetrag erfasst wurde.
Anderes Mal doppelt so viel bei einem Apothekenbeleg mit Rechnung.

ElaO

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9923 am: 27.01.2024 19:20 »
Ein Traum falls das irgendwie funktioniert (irgendwann). Wobei die Bearbeitungszeiten derzeit echt in Ordnung sind.

Kann ich bestätigen. Manchmal innerhalb von 7 Tagen.

7 Tage bis man seine Beihilfe erhält? Das ist ja ein Traum, meine Beihilfe braucht 6 bis 8 Wochen Bearbeitungszeit. Und es ist völlig egal, ob man schriftlich oder digital einreicht.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9924 am: 27.01.2024 19:37 »
Ein Traum falls das irgendwie funktioniert (irgendwann). Wobei die Bearbeitungszeiten derzeit echt in Ordnung sind.

Kann ich bestätigen. Manchmal innerhalb von 7 Tagen.

7 Tage bis man seine Beihilfe erhält? Das ist ja ein Traum, meine Beihilfe braucht 6 bis 8 Wochen Bearbeitungszeit. Und es ist völlig egal, ob man schriftlich oder digital einreicht.
Am 21.06.23 eingereicht und Bescheid vom 27.06.23. Rechnungsbetrag 208€.

ElaO

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9925 am: 27.01.2024 20:01 »
Selbst mehr als 3000.- € ändert sich an der Bearbeitungszeit nichts. Es wird zwar geschrieben, das Einreichungen ab 2000.- € prioritär bearbeitet werden, aber es ging noch nie schneller als 6 - 8 Wochen. Teilweise waren es sogar 10 Wochen. Das macht keinen Spaß mehr, wenn man oft teils hohe Rechnungen bekommt. Und danach muss ich ja noch weiter einreichen, um die komplette Summe zu erhalten.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9926 am: 27.01.2024 20:09 »
Das ist übel. Über die BVA mit App geht das eigentlich ziemlich flott. 7 Tage sind natürlich die Ausnahme aber länger als 3 Wochen dauert es eigentlich fast nie.

ElaO

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9927 am: 27.01.2024 20:12 »
Ich bin bei der BAV  :(

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9928 am: 27.01.2024 20:20 »
Selbst mehr als 3000.- € ändert sich an der Bearbeitungszeit nichts. Es wird zwar geschrieben, das Einreichungen ab 2000.- € prioritär bearbeitet werden, aber es ging noch nie schneller als 6 - 8 Wochen. Teilweise waren es sogar 10 Wochen. Das macht keinen Spaß mehr, wenn man oft teils hohe Rechnungen bekommt. Und danach muss ich ja noch weiter einreichen, um die komplette Summe zu erhalten.

Möchte das jetzt nicht unnötig in die Länge ziehen… aber es ist schon interessant zu hören wie unterschiedlich die Bearbeitungszeiten sind. Wenn du zwischendurch den Bearbeitungsstand erfragst, ändert das nichts?
Standard sind bei mir 2 bis maximal 3 Wochen. Tendenz 2.

ElaO

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9929 am: 27.01.2024 20:25 »
Nein und es wird auch gebeten von Anfragen abzusehen.
Auf der Website kann man den aktuellen Stand einsehen.
Zitat:" in der Bescheidung haben wir zurzeit Beihilfeanträge, die im Zeitraum 18.12.2023 bis 31.12.2023 eingegangen sind.

Beihilfeanträge mit höheren Aufwendungssummen und Abschläge werden prioritär bearbeitet. Aus unterschiedlichen Gründen kann es in Einzelfällen leider zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten dafür um Verständnis. Sofern finanzielle Notlagen drohen, rufen Sie uns bitte unter einer der angegebenen Hotline-Rufnummern an. Wir bemühen uns, Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen.

Stand 26.01.2024"

Ich habe am 04.01 eingereicht und gestern. Insgesamt sind es bei beiden Anträgen zusammen etwa 1900.- Euro