Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4014662 times)

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9930 am: 27.01.2024 20:34 »
Nein und es wird auch gebeten von Anfragen abzusehen.
Auf der Website kann man den aktuellen Stand einsehen.
Zitat:" in der Bescheidung haben wir zurzeit Beihilfeanträge, die im Zeitraum 18.12.2023 bis 31.12.2023 eingegangen sind.

Beihilfeanträge mit höheren Aufwendungssummen und Abschläge werden prioritär bearbeitet. Aus unterschiedlichen Gründen kann es in Einzelfällen leider zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten dafür um Verständnis. Sofern finanzielle Notlagen drohen, rufen Sie uns bitte unter einer der angegebenen Hotline-Rufnummern an. Wir bemühen uns, Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen.

Stand 26.01.2024"

Ich habe am 04.01 eingereicht und gestern. Insgesamt sind es bei beiden Anträgen zusammen etwa 1900.- Euro

Wirklich erschreckend, dass die Wartezeiten soo lang sind. Eine Möglichkeit ist, die Frist der Zahlung zu verlängern.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9931 am: 28.01.2024 01:04 »
Wie ist denn aktuell der Sachstand? Habe mich das letzte Mal bei 640 oder so ausgeklinkt. Gibt es irgendetwas nennenswert neues? Weiß man schon, wann über den Entwurf entschieden werden soll? Gabs hier nochmal ein Leak oder ähnliches? Würde mich (und sicher viele andere auch) über eine ganz kurze Zwischen-Zusammenfassung sehr freuen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9932 am: 28.01.2024 07:34 »
Bitte. Seite 123 bzw. Blatt 603 im Dokument.

https://table.media/wp-content/uploads/2024/01/10143917/Bereinigungsvorlage.pdf

Die wichtigste Info war wohl die. Es wurden zusätzlich 1,45Mrd für das BBVAnggG im noch zu beschließenden Haushalt für 2024 eingeplant. Zum BBVAngG gibt es nichts Neues.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9933 am: 28.01.2024 10:33 »
Okay, das mehr Mittel eingeplant werden klingt ja erstmal nicht verkehrt. Danke xap.

Besoldungsrechner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9934 am: 28.01.2024 14:29 »
Servus,

nachdem ich nun mehrere Wochen still mitgelesen habe  und ich als "Beamten Quereinsteiger" im Bereich Beamtenrecht noch nicht sehr fit bin meine erste Anmerkung/Frage.

Gibt es schon Infos wie die Rückzahlungen der Jahre 2021 - 2023 genau aussehen werden? Insbesondere im Bereich der Rückzahlung der PKV Beiträge? Ich bin verheiratet, 1 Kind und Alleinverdiener. Ich befinde mich in der Besoldungsgruppe A10 (ROI). Derzeit zahle ich ca. 350 € Euro PKV für mich, 260 € für meine Frau und 50 € für mein 2 jähriges Kind. In welcher Rückzahlungshöhe könnte man in dieser Konstellation rechnen?  Beihilfesätze sind 50 % für mich, 70 % für meine Ehefrau und 80% für meinen Sohn. Die neuen Beihilfesätze wären ja dann 70 % für mich und jeweils 90% für Frau und Kind. Weiterhin ist der AEZ ja lächerlich. Bei Mietstufe III wie bei uns 7,00 €? 🤪

Des Weiteren ist die Erhöhung der Beihilfesätze für mich persönlich ein weiterer Betrugsversuch der Dienstherren um eine Erhöhung der Grundbezüge irgendwie zu vermeiden. Einfacher wäre es ehrlich zu sein, und die Grundbezüge ohne diese ganzen undurchschaubaren Familien und Ortszulagen um 15% zu erhöhen und fertig. Aber als Neubeamter sind mir mittlerweile die "warum einfach wenn es auch kompliziert geht" Vorgensweisen mittlerweile geläufig :).

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9935 am: 28.01.2024 14:38 »
Weiterhin ist der AEZ ja lächerlich. Bei Mietstufe III wie bei uns 7,00 €? 🤪
Bei 7€ könntest du dich noch "glücklich" schätzen, du dürftest 0,00€ bekommen.


Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9936 am: 28.01.2024 14:48 »
Servus,

nachdem ich nun mehrere Wochen still mitgelesen habe  und ich als "Beamten Quereinsteiger" im Bereich Beamtenrecht noch nicht sehr fit bin meine erste Anmerkung/Frage.

Gibt es schon Infos wie die Rückzahlungen der Jahre 2021 - 2023 genau aussehen werden? Insbesondere im Bereich der Rückzahlung der PKV Beiträge? Ich bin verheiratet, 1 Kind und Alleinverdiener. Ich befinde mich in der Besoldungsgruppe A10 (ROI). Derzeit zahle ich ca. 350 € Euro PKV für mich, 260 € für meine Frau und 50 € für mein 2 jähriges Kind. In welcher Rückzahlungshöhe könnte man in dieser Konstellation rechnen?  Beihilfesätze sind 50 % für mich, 70 % für meine Ehefrau und 80% für meinen Sohn. Die neuen Beihilfesätze wären ja dann 70 % für mich und jeweils 90% für Frau und Kind. Weiterhin ist der AEZ ja lächerlich. Bei Mietstufe III wie bei uns 7,00 €? 🤪

Des Weiteren ist die Erhöhung der Beihilfesätze für mich persönlich ein weiterer Betrugsversuch der Dienstherren um eine Erhöhung der Grundbezüge irgendwie zu vermeiden. Einfacher wäre es ehrlich zu sein, und die Grundbezüge ohne diese ganzen undurchschaubaren Familien und Ortszulagen um 15% zu erhöhen und fertig. Aber als Neubeamter sind mir mittlerweile die "warum einfach wenn es auch kompliziert geht" Vorgensweisen mittlerweile geläufig :).

Mietstufe III sind 0 € mit einem Kind, wenn man den Entwurf von Anfang 2023 betrachtet. Die Zahlen haben sich derweil geändert. In deiner Konstellation wären das 281€brutto mehr pro Monat.  Ob sie so kommen, wie hier schon mehrfach gepostet, kann ich nicht sagen. Auch wird es keine Rückzahlung bei der PKV geben.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9937 am: 28.01.2024 14:53 »
" ...  die Grundbezüge ohne diese ganzen undurchschaubaren Familien und Ortszulagen um 15% zu erhöhen und fertig ... "

Jo, ich frage mich ja, wie dieser Berechnungswildwuchs - wenn er denn so kommt - in der Praxis durchgeführt werden wird.

Und "heißer Tipp": Freut euch nicht zu früh um die erhöhte Beihilfe! Die Leute in den Ministerien sind ja wirklich nicht doof, wenn es um Kosteneinsparung geht - Beihilfe orientiert sich an der GKV. Und die GKVen werden sparen müssen (vielleicht?).

Jedenfalls, wenn man mal was Ernsteres hat, steht oft auf der Beihlfeerstattung: Position xyz ist nicht beihilfefähig!

Bei 50% zahlt die private wenigstens 50%
bei 90% zahlt die private nur noch 10%

Aber der Dienstherr wird dann wohl mal auf eine private Zusatzversicherung verweisen😁 Ist ja bei den GKV Patienten mittlerweile üblich.

Bastel

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« Antwort #9938 am: 28.01.2024 15:02 »
Servus,

nachdem ich nun mehrere Wochen still mitgelesen habe  und ich als "Beamten Quereinsteiger" im Bereich Beamtenrecht noch nicht sehr fit bin meine erste Anmerkung/Frage.

Gibt es schon Infos wie die Rückzahlungen der Jahre 2021 - 2023 genau aussehen werden? Insbesondere im Bereich der Rückzahlung der PKV Beiträge? Ich bin verheiratet, 1 Kind und Alleinverdiener. Ich befinde mich in der Besoldungsgruppe A10 (ROI). Derzeit zahle ich ca. 350 € Euro PKV für mich, 260 € für meine Frau und 50 € für mein 2 jähriges Kind. In welcher Rückzahlungshöhe könnte man in dieser Konstellation rechnen?  Beihilfesätze sind 50 % für mich, 70 % für meine Ehefrau und 80% für meinen Sohn. Die neuen Beihilfesätze wären ja dann 70 % für mich und jeweils 90% für Frau und Kind. Weiterhin ist der AEZ ja lächerlich. Bei Mietstufe III wie bei uns 7,00 €? 🤪

Des Weiteren ist die Erhöhung der Beihilfesätze für mich persönlich ein weiterer Betrugsversuch der Dienstherren um eine Erhöhung der Grundbezüge irgendwie zu vermeiden. Einfacher wäre es ehrlich zu sein, und die Grundbezüge ohne diese ganzen undurchschaubaren Familien und Ortszulagen um 15% zu erhöhen und fertig. Aber als Neubeamter sind mir mittlerweile die "warum einfach wenn es auch kompliziert geht" Vorgensweisen mittlerweile geläufig :).

Du solltest für dein Weibchen einen Job suchen. Oder mal den Wohngeldrechner bemühen.

Besoldungsrechner

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« Antwort #9939 am: 28.01.2024 15:04 »
Servus,

nachdem ich nun mehrere Wochen still mitgelesen habe  und ich als "Beamten Quereinsteiger" im Bereich Beamtenrecht noch nicht sehr fit bin meine erste Anmerkung/Frage.

Gibt es schon Infos wie die Rückzahlungen der Jahre 2021 - 2023 genau aussehen werden? Insbesondere im Bereich der Rückzahlung der PKV Beiträge? Ich bin verheiratet, 1 Kind und Alleinverdiener. Ich befinde mich in der Besoldungsgruppe A10 (ROI). Derzeit zahle ich ca. 350 € Euro PKV für mich, 260 € für meine Frau und 50 € für mein 2 jähriges Kind. In welcher Rückzahlungshöhe könnte man in dieser Konstellation rechnen?  Beihilfesätze sind 50 % für mich, 70 % für meine Ehefrau und 80% für meinen Sohn. Die neuen Beihilfesätze wären ja dann 70 % für mich und jeweils 90% für Frau und Kind. Weiterhin ist der AEZ ja lächerlich. Bei Mietstufe III wie bei uns 7,00 €? 🤪

Des Weiteren ist die Erhöhung der Beihilfesätze für mich persönlich ein weiterer Betrugsversuch der Dienstherren um eine Erhöhung der Grundbezüge irgendwie zu vermeiden. Einfacher wäre es ehrlich zu sein, und die Grundbezüge ohne diese ganzen undurchschaubaren Familien und Ortszulagen um 15% zu erhöhen und fertig. Aber als Neubeamter sind mir mittlerweile die "warum einfach wenn es auch kompliziert geht" Vorgensweisen mittlerweile geläufig :).

Mietstufe III sind 0 € mit einem Kind, wenn man den Entwurf von Anfang 2023 betrachtet. Die Zahlen haben sich derweil geändert. In deiner Konstellation wären das 281€brutto mehr pro Monat.  Ob sie so kommen, wie hier schon mehrfach gepostet, kann ich nicht sagen. Auch wird es keine Rückzahlung bei der PKV geben.

Vielen Dank für die Info und deine Korrektur. Der AEZ wäre in der Tat in dieser Konstellation 0,00 € basierend auf den Entwurf von Anfang 2023. Darf ich fragen woher du den AEZ in meiner Konstellation von 281 € hast? Habe leider nicht alle 260 Seiten gelesen 😩. Hast du eine Quelle hierzu?

Besoldungsrechner

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« Antwort #9940 am: 28.01.2024 15:06 »
Servus,

nachdem ich nun mehrere Wochen still mitgelesen habe  und ich als "Beamten Quereinsteiger" im Bereich Beamtenrecht noch nicht sehr fit bin meine erste Anmerkung/Frage.

Gibt es schon Infos wie die Rückzahlungen der Jahre 2021 - 2023 genau aussehen werden? Insbesondere im Bereich der Rückzahlung der PKV Beiträge? Ich bin verheiratet, 1 Kind und Alleinverdiener. Ich befinde mich in der Besoldungsgruppe A10 (ROI). Derzeit zahle ich ca. 350 € Euro PKV für mich, 260 € für meine Frau und 50 € für mein 2 jähriges Kind. In welcher Rückzahlungshöhe könnte man in dieser Konstellation rechnen?  Beihilfesätze sind 50 % für mich, 70 % für meine Ehefrau und 80% für meinen Sohn. Die neuen Beihilfesätze wären ja dann 70 % für mich und jeweils 90% für Frau und Kind. Weiterhin ist der AEZ ja lächerlich. Bei Mietstufe III wie bei uns 7,00 €? 🤪

Des Weiteren ist die Erhöhung der Beihilfesätze für mich persönlich ein weiterer Betrugsversuch der Dienstherren um eine Erhöhung der Grundbezüge irgendwie zu vermeiden. Einfacher wäre es ehrlich zu sein, und die Grundbezüge ohne diese ganzen undurchschaubaren Familien und Ortszulagen um 15% zu erhöhen und fertig. Aber als Neubeamter sind mir mittlerweile die "warum einfach wenn es auch kompliziert geht" Vorgensweisen mittlerweile geläufig :).

Du solltest für dein Weibchen einen Job suchen. Oder mal den Wohngeldrechner bemühen.

Ist derzeit leider undenkbar, da mein Sohn aufgrund einer Autismus Diagnose (derzeit) auf eine engmaschige Betreeung angewiesen ist :(.

Knecht

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« Antwort #9941 am: 28.01.2024 15:07 »
" ...  die Grundbezüge ohne diese ganzen undurchschaubaren Familien und Ortszulagen um 15% zu erhöhen und fertig ... "

Jo, ich frage mich ja, wie dieser Berechnungswildwuchs - wenn er denn so kommt - in der Praxis durchgeführt werden wird.

Und "heißer Tipp": Freut euch nicht zu früh um die erhöhte Beihilfe! Die Leute in den Ministerien sind ja wirklich nicht doof, wenn es um Kosteneinsparung geht - Beihilfe orientiert sich an der GKV. Und die GKVen werden sparen müssen (vielleicht?).

Jedenfalls, wenn man mal was Ernsteres hat, steht oft auf der Beihlfeerstattung: Position xyz ist nicht beihilfefähig!

Bei 50% zahlt die private wenigstens 50%
bei 90% zahlt die private nur noch 10%

Aber der Dienstherr wird dann wohl mal auf eine private Zusatzversicherung verweisen😁 Ist ja bei den GKV Patienten mittlerweile üblich.

Also eine Zusatzversicherung sollte ohnehin zum absoluten Standard gehören...

Einigung2023

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« Antwort #9942 am: 28.01.2024 15:10 »
Servus,

nachdem ich nun mehrere Wochen still mitgelesen habe  und ich als "Beamten Quereinsteiger" im Bereich Beamtenrecht noch nicht sehr fit bin meine erste Anmerkung/Frage.

Gibt es schon Infos wie die Rückzahlungen der Jahre 2021 - 2023 genau aussehen werden? Insbesondere im Bereich der Rückzahlung der PKV Beiträge? Ich bin verheiratet, 1 Kind und Alleinverdiener. Ich befinde mich in der Besoldungsgruppe A10 (ROI). Derzeit zahle ich ca. 350 € Euro PKV für mich, 260 € für meine Frau und 50 € für mein 2 jähriges Kind. In welcher Rückzahlungshöhe könnte man in dieser Konstellation rechnen?  Beihilfesätze sind 50 % für mich, 70 % für meine Ehefrau und 80% für meinen Sohn. Die neuen Beihilfesätze wären ja dann 70 % für mich und jeweils 90% für Frau und Kind. Weiterhin ist der AEZ ja lächerlich. Bei Mietstufe III wie bei uns 7,00 €? 🤪

Des Weiteren ist die Erhöhung der Beihilfesätze für mich persönlich ein weiterer Betrugsversuch der Dienstherren um eine Erhöhung der Grundbezüge irgendwie zu vermeiden. Einfacher wäre es ehrlich zu sein, und die Grundbezüge ohne diese ganzen undurchschaubaren Familien und Ortszulagen um 15% zu erhöhen und fertig. Aber als Neubeamter sind mir mittlerweile die "warum einfach wenn es auch kompliziert geht" Vorgensweisen mittlerweile geläufig :).

Mietstufe III sind 0 € mit einem Kind, wenn man den Entwurf von Anfang 2023 betrachtet. Die Zahlen haben sich derweil geändert. In deiner Konstellation wären das 281€brutto mehr pro Monat.  Ob sie so kommen, wie hier schon mehrfach gepostet, kann ich nicht sagen. Auch wird es keine Rückzahlung bei der PKV geben.

Vielen Dank für die Info und deine Korrektur. Der AEZ wäre in der Tat in dieser Konstellation 0,00 € basierend auf den Entwurf von Anfang 2023. Darf ich fragen woher du den AEZ in meiner Konstellation von 281 € hast? Habe leider nicht alle 260 Seiten gelesen 😩. Hast du eine Quelle hierzu?

https://www.filemail.com/d/jjuewbodvqeugji

Der Entwurf ist vom Oktober 2023. kann sich auch nochmals geändert haben

Beamtix

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« Antwort #9943 am: 29.01.2024 12:04 »
Die Zuschläge sind gesunken teotz der Erhöhung des Bürgergeldes?

Bastel

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« Antwort #9944 am: 29.01.2024 12:27 »
Die Zuschläge sind gesunken teotz der Erhöhung des Bürgergeldes?

Für das dritte Kind anscheinend.