Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1953256 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #345 am: 01.04.2021 20:59 »
Die beiden Threads im Bundes- und Länderunterforum haben ja nicht umsonst weit über hundert Seiten. Das Thema hätte ganz groß werden können, wenn sich in der Breite der Belegschaften oder wenigstens den Gewerkschaften etwas gerührt hätte. Deshalb wird hier eifrig diskutiert. Ich glaube nicht, dass ernsthaft jemand glaubt, wir bekommen alle 25% mehr Kohle. Von Selbsthilfe kann keine Rede sein, dafür sorgt schon unser Expositionstherapeut wasguckstdu.

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #346 am: 02.04.2021 11:32 »
...na Bravo!...endlich mal jemand, der das eigentliche Problem der Beamtenschaft erkennt...

...anstatt hier unsinnig viel Zeit damit zu verbringen, wie toll man doch die Beschlüsse der Verfassungsgerichtsbarkeit interpretieren kann und zu errechnen, wieviel zusätzliche Prozente Gehaltssteigerung in Abhängigkeit zur regionalen Wohnsituation für alle in der A,-B- und R-Besoldung - auch unbahängig vom Familienstand und Anzahl der Kinder - nachgezahlt und künftig erhalten müssen, um dann einfach abzuwarten nach der Devise "ich kenne meine Rechte und jetzt lass mal die Anderen machen", sollten die Tausende, denen hier das Thema so unter den Nageln brennt, doch einfach mal selbst den Arsch hochkriegen...

...das ist ein Verhalten, dass mir tagtäglich begegnet und das "Kimonbo" hier https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114926.150.html am 24.03.2021um 16.44 Uhr in einem Satz zusammen gefasst hat...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #347 am: 02.04.2021 13:04 »
sollten die Tausende, denen hier das Thema so unter den Nageln brennt, doch einfach mal selbst den Arsch hochkriegen...
Rüchtüch,
insbesondere die Tausende die seit Jahrzehnten unterhalb vom Hartz4 Niveau rumkrebsen, hätten doch schon längst klagen müssen, die sind ja schließlich Schuld, dass die anderen zu wenig bekommen.

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #348 am: 02.04.2021 16:06 »
...auch das noch 8) ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #349 am: 03.04.2021 10:53 »
@was-gukst-du:

Schonmal was von Osterruhe gehört? Anscheinend nicht. Guck dir die ganzen Raffkes in der Politik an, da ist jeder von uns dumm, der es nicht genauso macht. Ich bin eine einfache A14 plus Ministerialzulage also lass mich in Frieden meinen Reichtum fürs Nichtstun genießen.

Frohe Ostern

sapere aude

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #350 am: 03.04.2021 17:49 »
@BlauerJunge
"Meine Rechtsschutzversicherung habe ich pro forma auch angefragt ob eine eventuelle Klage gedeckt wäre. Ich bin gespannt."

Trotz Osterruhe die Frage: Hast Du von Deiner Rechtsschutzversicherung eine Rückmeldung erhalten?

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #351 am: 05.04.2021 11:25 »
Ja, die Standard "Wir brauchen nicht lesen was Sie schreiben, wir haben für alles eine passende Blanko Antwort"  ::)

Ich darf mir großzügig wie sie sind einen Anwalt raussuchen und mit ihm das Thema im Zuge der Erstberartung erörtern, alles andere wird dann peu a peu entschieden.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #352 am: 21.04.2021 11:03 »
Sieht so ein glasklares ignorieren der aktuellen Rechtssprechung vom BVerfG aus? Oder soll lediglich weiterhin Zeit geschindet werden, um die vergangenen und zukünftigten Ausgaben so gering wie möglich zu halten?

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(BBVAnpÄndG 2021/2022)

Quelle: https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvODM1OTQyLTgzNTk0Mg==&mod=mod454590

Download Gesetzentwurf: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/286/1928677.pdf

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #353 am: 21.04.2021 11:11 »
Sieht so ein glasklares ignorieren der aktuellen Rechtssprechung vom BVerfG aus? Oder soll lediglich weiterhin Zeit geschindet werden, um die vergangenen und zukünftigten Ausgaben so gering wie möglich zu halten?

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(BBVAnpÄndG 2021/2022)

Quelle: https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvODM1OTQyLTgzNTk0Mg==&mod=mod454590

Download Gesetzentwurf: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/286/1928677.pdf

Das ist schon echt unglaublich, wie man diesen Beschluss des BVerfG schlichtweg „ignorieren“ kann.
Ich bin auf die parlamentarischen Beratungen gespannt, vielleicht wird dabei auf die Beschlüsse des BVerfG eingegangen ..

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #354 am: 21.04.2021 14:40 »
Sieht so ein glasklares ignorieren der aktuellen Rechtssprechung vom BVerfG aus? Oder soll lediglich weiterhin Zeit geschindet werden, um die vergangenen und zukünftigten Ausgaben so gering wie möglich zu halten?

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(BBVAnpÄndG 2021/2022)

Quelle: https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvODM1OTQyLTgzNTk0Mg==&mod=mod454590

Download Gesetzentwurf: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/286/1928677.pdf

Das ist schon echt unglaublich, wie man diesen Beschluss des BVerfG schlichtweg „ignorieren“ kann.
Ich bin auf die parlamentarischen Beratungen gespannt, vielleicht wird dabei auf die Beschlüsse des BVerfG eingegangen ..

Die Bundesregierung hat in ihrem Kabinettsbeschluss vom 24.03.2021 den Entwurf ohne Aussprache und als besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Art. 76 Abs. 2 Satz 4 GG in Gang gesetzt (vgl. https://www.bundesrat.de/DE/dokumente/beratungsvorgaenge/2021/beratungsvorgaenge-node.html?cms_gtp=15148868_list%253D2). Damit verblieben dem Bundesrat drei Wochen der Stellungnahme, sofern er mit dem Verfahren so einverstanden war. Der Bundesrat hat den Entwurf dann mit Datum vom 26.03. als Drs. 248/21 verzeichnet und ihn offenbar gemäß der offensichtlich akzeptierten Eilbedürftigkeit nun nach Ablauf der drei Wochen zügig dem Bundestag überwiesen, ohne dasss Änderungen ersichtlich wären. Denn die BR-Drs. 248/21 ist identisch mit von Unknown geposteten (BT-Drs. 19/28677). Wenn also der Entwurf auf der S. 37 hervorhebt, dass "die bundesbesoldungsgesetzliche Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse des BVerfG den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs bzw. einer eigenständigen Gesetzesinitiative der Bundesregierung vorbehalten" bleibe, hätte ich keine allzu großen Hoffnungen, dass entsprechendes noch passierte. Denn im Verlauf der letzten drei Wochen ist in dem besonders eilbedürftigen Verfahren bislang offensichtlich nichts dergleichen geschehen. Es dürfte von daher recht wahrscheinlich sein, dass demnächst der nicht verfassungskonforme Entwurf vom Bundestag beschlossen wird. Interessant dürfte es werden, ob das so wie in Berlin ebenfalls einstimmig geschieht.

Unterbezahlt

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #355 am: 22.04.2021 10:29 »
Ich darf aus dem Gesetzentwurf zitieren:

Zitat
Gesamtabwägung Es sind auch keine weiteren Umstände ersichtlich, aus denen sich im Wege der gebotenen Gesamtabwägung eine Unangemessenheit der Alimentation im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG ergeben könnte. Auf  die  entsprechenden  Ausführungen  in  der  Begründung  zum  BBVAnpG  2018/2019/2020  (BT-Drucksache 19/4116, S. 48) wird verwiesen.

Das ist echt dreist. Wo ist denn bitte die genaue Prozeduralisierung. Verweis auf letzte Jahr???? Haha. Aber es kommt noch besser. Denn den Beweis, dass diese Aussage vorsätzlich falsch getroffen worden ist, gibt man dann genau eine Zeile darunter. In diesem Gesetzentwurf stand noch das Gegenteil. Jetzt ist alles in Ordnung, weil man es nicht hinbekommen hat? Wenn Unfähigkeit auf ein von Macht- und Herrschaft bezogenes sowie zurechtgebogenes Rechtsstaatsverständnis trifft:

Zitat
Der  Vorschlag  des  Bundesministeriums  des  Innern,  für  Bau  und  Heimat,  in  Umsetzung  der  Beschlüsse  des  BVerfG vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17 u. a. –, einen regionalen Ergänzungszuschlag als ei-genständigen Besoldungsbestandteil zur Gewährleistung der amtsangemessenen Alimentation in der Bundesbe-soldung einzuführen, war nicht zu finalisieren.

Also als Richter am BVerfG würde ich mich jetzt ordentlich verarscht fühlen.

Asperatus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #356 am: 22.04.2021 10:59 »
Ich bin gespannt, ob und wie sich in der Plenardebatte zum Gesetzentwurf die Vertreter der Fraktionen zur Frage der Kompatibilität des Entwurfs mit der BVerfG-Rechtsprechung und einer evtl. späteren Berücksichtigung dieser in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren einlassen werden.

xap

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« Antwort #357 am: 22.04.2021 11:47 »
Welche Plenardebatte?  :D Der Drops ist doch gelutscht. Oder hat man jemals noch mal etwas von der Anpassung des FZ gehört, der vor 1 oder 2 Jahren seitens BMI angedacht war?

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« Antwort #358 am: 23.04.2021 10:16 »
Welche Plenardebatte?  :D Der Drops ist doch gelutscht. Oder hat man jemals noch mal etwas von der Anpassung des FZ gehört, der vor 1 oder 2 Jahren seitens BMI angedacht war?

Also ich persönlich glaube, dass im Rahmen der Debatte im Ausschuss für Inneres und Heimat das Thema „Abstand zur Grundsicherung“ mit Sicherheit erörtert wird und auch dahingehend eine Beschlussempfehlung kommen wird, dass dieser Abstand zur Grundsicherung und somit die Beschlüsse des BVerfG zeitnah durch die Bundesregierung im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens umzusetzen sind.
Einfach mal abwarten und hoffen.

SwenTanortsch

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« Antwort #359 am: 23.04.2021 11:18 »
Welche Plenardebatte?  :D Der Drops ist doch gelutscht. Oder hat man jemals noch mal etwas von der Anpassung des FZ gehört, der vor 1 oder 2 Jahren seitens BMI angedacht war?

Also ich persönlich glaube, dass im Rahmen der Debatte im Ausschuss für Inneres und Heimat das Thema „Abstand zur Grundsicherung“ mit Sicherheit erörtert wird und auch dahingehend eine Beschlussempfehlung kommen wird, dass dieser Abstand zur Grundsicherung und somit die Beschlüsse des BVerfG zeitnah durch die Bundesregierung im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens umzusetzen sind.
Einfach mal abwarten und hoffen.

Ich weiß nicht, ob das so kommen kann. Mit welchem Grund sollte eine solche Beschlussempfehlung begründet werden? Da der Gesetzgeber durch Art. 20 Abs. 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist, kann er kein Gesetz beschließen, dass gegen diese verstößt. Eine Beschlussempfehlung, die aber mit der Begründung, dass das zu Grunde liegende Gesetz nicht mit der Verfassung in Einklang steht und durch ein weiteres zu korrigieren sei, dessen Beschluss empfehlen würde, führte sich selbst ad absurdum. Deshalb verweist die S. 37 auf die parlamentarischen Beratungen - in den jeweiligen Ausschüssen sollte allerdings zu erwarten sein, dass sich deren SPD-Mitglieder entsprechend den Vorstellungen ihres Finanzministers verhalten werden. Eine Beschlussempfehlung gegen die SPD-Mitglieder würde wiederum die Regierung in reichlich schwere Fahrwasser bringen. Daran hat schon in normalen Zeiten keine Regierung ein Interesse - und so zerzaust, wie die Union derzeit ist, dürfte sie daran heute nur noch sehr viel weniger Interesse haben.