Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1963472 times)

BStromberg

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 386
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #450 am: 24.06.2021 07:58 »
In welchem zeitlichen Abstand nach der anstehenden Bundestagswahl denken sie, dass es diesen Neuen Gesetzgebungsanlauf geben wird?

Ich denke, man wird zunächst die Konstituierung einer neuen Bundesregierung und im Anschluss mind. noch das Ende der zu erwartenden vorläufigen Haushaltsführung 2022 abwarten, damit man auch die finanziellen Rahmenbedingungen kennt. Ergo nicht vor 2. Quartal, wohl eher 3. Quartal 2022.

Oder eher gar nicht... die sitzen das komplett aus und nach ihnen die Sintflut.
Das war von Anfang an meine "Befürchtung".

In der Zwischenzeit wird auf exekutiver Ebene folgendes passieren:

Mehr und mehr Dienstherren erkennen die "Gefahr" der einstigen Ruhendstellung der Altanträge/Widersprüche und werden diese einst gegebene Stillhaltezusage zurücknehmen im Laufe 2021/2022 (Vertrauensschutz ist ja schon längst kein Dogma mehr!).

Das offenkundige Ziel dahinter: die Fälle im Bereich der A-Besoldung vor einer höchstrichterlichen Entscheidung für das jew. Bundesland "abzusch(l)ießen" und darauf zu spekulieren, dass bloß ein Bruchteil der Betroffenen Klage einlegen wird.

Ich für meinen Teil lege mir schon mal peu a peu 3.000 EUR Prozesskosten zur Seite, vernetze mich weiter mit meinen befreundeten Fachreferenten und dann machen wir uns einen Spaß daraus, individuell die Sache vor dem VG zu prozessieren... bis ich in ca. 30 Jahren in Pension gehe, werden wir dann ein Ergebnis haben  ;D 
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,022
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #451 am: 24.06.2021 08:11 »
In welchem zeitlichen Abstand nach der anstehenden Bundestagswahl denken sie, dass es diesen Neuen Gesetzgebungsanlauf geben wird?

Ich denke, man wird zunächst die Konstituierung einer neuen Bundesregierung und im Anschluss mind. noch das Ende der zu erwartenden vorläufigen Haushaltsführung 2022 abwarten, damit man auch die finanziellen Rahmenbedingungen kennt. Ergo nicht vor 2. Quartal, wohl eher 3. Quartal 2022.

Oder eher gar nicht... die sitzen das komplett aus und nach ihnen die Sintflut.
Das war von Anfang an meine "Befürchtung".

In der Zwischenzeit wird auf exekutiver Ebene folgendes passieren:

Mehr und mehr Dienstherren erkennen die "Gefahr" der einstigen Ruhendstellung der Altanträge/Widersprüche und werden diese einst gegebene Stillhaltezusage zurücknehmen im Laufe 2021/2022 (Vertrauensschutz ist ja schon längst kein Dogma mehr!).

Das offenkundige Ziel dahinter: die Fälle im Bereich der A-Besoldung vor einer höchstrichterlichen Entscheidung für das jew. Bundesland "abzusch(l)ießen" und darauf zu spekulieren, dass bloß ein Bruchteil der Betroffenen Klage einlegen wird.

Ich für meinen Teil lege mir schon mal peu a peu 3.000 EUR Prozesskosten zur Seite, vernetze mich weiter mit meinen befreundeten Fachreferenten und dann machen wir uns einen Spaß daraus, individuell die Sache vor dem VG zu prozessieren... bis ich in ca. 30 Jahren in Pension gehe, werden wir dann ein Ergebnis haben  ;D 

Du bringst es auf den Punkt, Bernd - es ist genauso, wie Du schreibst.

Morgen geht das BBVAnpÄndG 2021/2022 durch den Bundesrat - dort werden sich dann alle 16 Bundesländer zur Relevanz des BVerfG für ihr Rechtsverständnis stellen. Sie werden so also ebenfalls zeigen, wie zukünftig ihre Sicht der Dinge auf die Besoldung ihrer Landesbeamten sein wird. Alles andere als ein einstimmiges Ergebnis wäre eine Überraschung. Darüber hinaus hätten die Bundesregierung oder eine der im Bundestag vertretenen Parteien, sofern sie ein Interesse daran gehabt hätten, eine verfassungskonforme Alimentation zu gewährleisten, von niemandem daran gehindert werden können, einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #452 am: 24.06.2021 08:14 »
Du bringst es auf den Punkt, Bernd - es ist genauso, wie Du schreibst.
...jetzt doch eingesehen oder nur kurz geschwächelt?  8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,022
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #453 am: 24.06.2021 08:29 »
Du bringst es auf den Punkt, Bernd - es ist genauso, wie Du schreibst.
...jetzt doch eingesehen oder nur kurz geschwächelt?  8)

Ich habe nie etwas anders geschrieben, also Rechts- und Politikfragen voneinander unterschieden - auch wenn du wiederkehrend anderes aus dem herausliest, was ich schreibe.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #454 am: 24.06.2021 08:44 »
...na ja, du hast zumindest für einen geneigten Leser immer den Eindruck entstehen lassen, dass die Politik - weil es für Sie keinen gegenteiligen Weg gibt - ziemlich schnell einer eindeutigen Rechtslage folgen muss...

...Politik ist und bleibt ein "dreckiges Geschäft" und ist oft geprägt von persönlichen Interessen und von Parteipolitik...da bleibt schon mal viel "auf der Strecke"...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,022
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #455 am: 24.06.2021 08:50 »
...na ja, du hast zumindest für einen geneigten Leser immer den Eindruck entstehen lassen, dass die Politik - weil es für Sie keinen gegenteiligen Weg gibt - ziemlich schnell einer eindeutigen Rechtslage folgen muss...

...Politik ist und bleibt ein "dreckiges Geschäft" und ist oft geprägt von persönlichen Interessen und von Parteipolitik...da bleibt schon mal viel "auf der Strecke"...

Und das, was du im ersten Absatz schreibst, werde ich auch weiterhin so schreiben, auch oder gerade weil ich das, was du im zweiten Absatz schreibst, genauso sehe. Natürlich muss die Politik der eindeutigen Rechtslage folgen, dazu ist sie verfassungsrechtlich gezwungen - das ist die Folge einer rechtsstaatlichen Ordnung. Eine Politik, die das nicht beherzigt, stellt sich außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung und das muss man dann den entsprechenden Politikern auch so sagen, denn ansonsten wird da der eine oder die andere noch so berauscht von ihren scheinbaren Möglichkeiten, dass die Ergebnisse zu permanenten Saturnalien führen dürften - und das kann nicht im Interesse von uns Staatsbürgern liegen.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #456 am: 24.06.2021 08:58 »
Natürlich muss die Politik der eindeutigen Rechtslage folgen, dazu ist sie verfassungsrechtlich gezwungen - das ist die Folge einer rechtsstaatlichen Ordnung. Eine Politik, die das nicht beherzigt, stellt sich außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung und das muss man dann den entsprechenden Politikern auch so sagen, denn ansonsten wird da der eine oder die andere noch so berauscht von ihren scheinbaren Möglichkeiten, dass die Ergebnisse zu permanenten Saturnalien führen dürften - und das kann nicht im Interesse von uns Staatsbürgern liegen.
...das sehe ich genauso...allerdings ist und bleibt die verfassungsrechtlich abgesicherte Besoldung nicht die Nr. 1 auf der jeweiligen politischen Agenda (da gibt es eine sonst nie bekannte Einmütigkeit in der Parteienlandschaft) und sie wird es auch nie werden, weil auch die breite Öffentlichkeit dies nicht nur toleriert sondern dies oft auch fordert und fördert...hinzu kommt noch das Gewusel in 17 Besoldungsgesetzen...

...all das bedeutet eine zähe und langfristige Entwicklung...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Treudiener

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 36
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #457 am: 24.06.2021 09:03 »

Das BVA hat unserer Familie einen Widerspruch ruhend gestellt und einen anderen abgelehnt. Wir klagen natürlich vor dem Verwaltungsgericht Köln dagegen ...

Prima! Sei doch bitte so nett und halte uns hier auf den Laufenden. Ich würde mich ggf. "dranhängen".


MasterOf

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 387
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #458 am: 24.06.2021 09:15 »
Hat jemand das Rundschreiben vom BMI?

Das BVA hat unserer Familie einen Widerspruch ruhend gestellt und einen anderen abgelehnt. Wir klagen natürlich vor dem Verwaltungsgericht Köln dagegen ...

Das versteh ich nicht.
Hast du zwei Widersprüche gestellt? Oder warum wurde einer abgelehnt, ein zweiter nicht?
Danke im Voraus für eine Antwort.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 644
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #459 am: 24.06.2021 09:35 »
Natürlich muss die Politik der eindeutigen Rechtslage folgen, dazu ist sie verfassungsrechtlich gezwungen - das ist die Folge einer rechtsstaatlichen Ordnung. Eine Politik, die das nicht beherzigt, stellt sich außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung und das muss man dann den entsprechenden Politikern auch so sagen, denn ansonsten wird da der eine oder die andere noch so berauscht von ihren scheinbaren Möglichkeiten, dass die Ergebnisse zu permanenten Saturnalien führen dürften - und das kann nicht im Interesse von uns Staatsbürgern liegen.
...das sehe ich genauso...allerdings ist und bleibt die verfassungsrechtlich abgesicherte Besoldung nicht die Nr. 1 auf der jeweiligen politischen Agenda (da gibt es eine sonst nie bekannte Einmütigkeit in der Parteienlandschaft) und sie wird es auch nie werden, weil auch die breite Öffentlichkeit dies nicht nur toleriert sondern dies oft auch fordert und fördert...hinzu kommt noch das Gewusel in 17 Besoldungsgesetzen...

...all das bedeutet eine zähe und langfristige Entwicklung...

Es ist aber schon ein Armutszeugnis, dass das Bundesverfassungsgericht immer öfter als Bewahrer der Beamtenbesoldung auftreten muss.

TVsaugt

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #460 am: 24.06.2021 10:11 »
Hat jemand das Rundschreiben vom BMI?

Das BVA hat unserer Familie einen Widerspruch ruhend gestellt und einen anderen abgelehnt. Wir klagen natürlich vor dem Verwaltungsgericht Köln dagegen ...

Das versteh ich nicht.
Hast du zwei Widersprüche gestellt? Oder warum wurde einer abgelehnt, ein zweiter nicht?
Danke im Voraus für eine Antwort.

Ich und meine Frau sind beides Bundesbeamte bei verschiedenen Behörden. Meiner wurde ruhend gestellt und Ihrer wurde abgelehnt. Das BVA hat also inkonsistent gehandelt. Es waren auch zwei verschiedene Dienstsitze beteiligt.


SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,022
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #461 am: 24.06.2021 18:08 »
Natürlich muss die Politik der eindeutigen Rechtslage folgen, dazu ist sie verfassungsrechtlich gezwungen - das ist die Folge einer rechtsstaatlichen Ordnung. Eine Politik, die das nicht beherzigt, stellt sich außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung und das muss man dann den entsprechenden Politikern auch so sagen, denn ansonsten wird da der eine oder die andere noch so berauscht von ihren scheinbaren Möglichkeiten, dass die Ergebnisse zu permanenten Saturnalien führen dürften - und das kann nicht im Interesse von uns Staatsbürgern liegen.
...das sehe ich genauso...allerdings ist und bleibt die verfassungsrechtlich abgesicherte Besoldung nicht die Nr. 1 auf der jeweiligen politischen Agenda (da gibt es eine sonst nie bekannte Einmütigkeit in der Parteienlandschaft) und sie wird es auch nie werden, weil auch die breite Öffentlichkeit dies nicht nur toleriert sondern dies oft auch fordert und fördert...hinzu kommt noch das Gewusel in 17 Besoldungsgesetzen...

...all das bedeutet eine zähe und langfristige Entwicklung...

Das sehe ich ebenfalls genauso, insbesondere den letzten Absatz. Es wird eines langen Atems möglichst vieler Akteure bedürfen, um gegen das, was du im ersten Absatz schreibst, anzugehen. Immerhin hat sich mit dem tbb schon einmal ein wichtiger Verband grundlegend positioniert, wofür den dortigen Kolleginnen und Kollegen nur zu danken ist. Solange allerdings keine weiteren großen Verbände gezielt und sich vernetzend eingreifen werden, wird die Entwicklung umso zäher und langfristiger werden. Denn auf's Ganze gesehen ist vonseiten der beamtenpolitischen Interessenvertretungen bislang viel zu wenig geschehen, was vermuten lässt, dass das erst einmal vielfach so weitergehen wird.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 644
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #462 am: 25.06.2021 10:10 »
Denn auf's Ganze gesehen ist vonseiten der beamtenpolitischen Interessenvertretungen bislang viel zu wenig geschehen, was vermuten lässt, dass das erst einmal vielfach so weitergehen wird.

Ich frage mich, warum sind unsere Gewerkschaften an dem Thema so desinteressiert? Ich würde gerne mal in deren Köpfe schauen, was die sich so denken. Ist es nicht deren Aufgabe für ihre Mitglieder möglichst viel heraus zu holen, wie es andere Gewerkschaften machen? Wenn ihnen schon die Streikmacht fehlt und damit erhebliches Drohpotential (sieht man gerade bei den Lokführern), sollten sie doch wenigstens ihre Klagemacht nutzen. Oder fühlen sich unsere Gewerkschaften zu sehr staatstragend? Als in Bayern die Wochenarbeitszeit von 39 Std. auf 42 Std. erhöht wurde bin ich mal Mitglied bei der Komba geworden und wollte dort was bewirken, aber über das Thema wollte man gar nicht reden. Man beschäftigte sich ausschließlich mit Ehrungen, Kaffeekränzchen und Ehrungen.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,022
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #463 am: 25.06.2021 18:54 »
Ich denke, dass die Interessen je nach Gewerkschaft unterschiedlich sein werden - nicht wenige dürften beispielsweise ein Interesse daran haben, die Anzahl an verbeamteten Kräften für ihr Vertretungsgebiet zu erhöhen, um so nicht zuletzt die Effektivität zu vergrößern, ohne dabei die Arbeitslast der bereits Beschäftigten zu erhöhen (oder einfacher ausgedrückt: durch mehr Beamte die vielfach zunehmende Aufgabenlast zu verringern, die in vielen Bereichen unverhältnismäßig hoch ist). Dabei dürfte ihnen vor Augen stehen, dass eine deutlich steigende Besoldung diesem Ziel stark im Wege stehen sollte, also eventuell eher zu weiterem Beschäftigtenabbau als -aufbau führen dürfte. Andere dürften tatsächlich den von Dir beschriebenen Weg eingeschlagen haben. Weiteren dürfte nach wie vor die Komplexität der Thematik zu groß sein etc.

Der Bundesrat hat heute das BBVAnpÄndG 2021/2022 als Top 28 im Zuge einer gemeinsamen Abstimmung nach § 29 (2) GO-BR mit den weiteren Top 1, 2, 4, 6, 7, 9a, 9b, 12, 13, 14, 15, 17, 19, 20, 21, 22, 23, 30, 31, 32a, 32b, 33, 34a, 34b, 35, 38, 41, 42, 43, 44, 45b, 46, 47, 48, 49, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 71, 72, 74, 76, 77, 78, 79, 81, 87, 88, 89, 90, 96, 99, 102a, 102b, 102c, 104, 111, 112, 113, 114 und 115 angenommen (vgl. hier https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_rubrik=2015240 Min. 56:56-57:46; interessant ist allgemein ebenfalls die Passage der Min. 1:50-3:40). Es wird nun dem Bundespräsidenten vorgelegt, der es nach Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG prüfen wird. Sofern es jener Prüfung standhalten sollte, würde es nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt entsprechend seines Inkrafttretungsdatums Gesetzeskraft erlangen.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,022