Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2037975 times)

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,107
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #615 am: 08.02.2022 09:11 »
Falscher Thread. Das Thema Allgemeine Besoldungserhöhungen wird hier nicht besprochen.
Die nächste Runde startet Ende 2022 und wir sicher einen speziellen Faden erhalten.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,359
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #616 am: 08.02.2022 09:37 »
Das ist mutig vom Bundespolizisten. Blöd wäre nur wenn der Bund jetzt die größere Kanone herausholt. I

Ich vermute selbiges. Man wird sich bestimmt nicht hinter finanzmittelschwachen Bundesländern verstecken.

MasterOf

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 394
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #617 am: 08.02.2022 09:42 »
Das ist mutig vom Bundespolizisten. Blöd wäre nur wenn der Bund jetzt die größere Kanone herausholt. I

Ich vermute selbiges. Man wird sich bestimmt nicht hinter finanzmittelschwachen Bundesländern verstecken.

Aber wann denn? Ich finde, dass es mittlerweile tatsächlich Zeit wäre zu handeln und einen Gesetzesentwurf zu präsentieren. 

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 384
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #618 am: 08.02.2022 12:12 »
Aber wann denn? Ich finde, dass es mittlerweile tatsächlich Zeit wäre zu handeln und einen Gesetzesentwurf zu präsentieren.

Das wird so schnell nicht passieren. In den Bundesministerien werden aktuell immer noch fleißig beamtete Staatssekretäre ausgetauscht, die parlamentarischen müssen sich teilweise völlig fachfremd einarbeiten. Da zeichnet niemand mal "eben" eine Vorlage die den Bund haushalterisch Millarden kostet. Nein, bevor nicht der Haushalt für 2022 beschlossen ist, wird da niemand auch nur mit einer Feder drangehen.

Im Zuge der Haushaltsberatungen 2023, die voraussichtlich von März bis Mai gehen werden, wird man sich auch diese Dinge nochmals ansehen, dann kommt Linder mit der Rechnung was es kostet und wo die Ressorts dafür Minderausgaben leisten müssen und mit gaaaaaanz viel Glück haben wir vor der parlamentarischen Sommerpause einen Entwurf fürs Kabinett.

Aloha

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 156
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #619 am: 08.02.2022 12:30 »
Und nun zum Thema Verdi und DBB. Hier wird behauptet, dass diese Organisationen "dicke Bretter" bohren. Das ist wohl der Witz des Jahrhunderts. Siehe schon im Chat beschrieben, die letzte Tarifrunde der Länder ist ein Armutszeignis für Gewerkschaften, nicht nur die geringe Höhe, man lässt sich schon seit Jahren gerade bei den Ländern immer mit Zuschlägen abspeisen, die überhaupt nicht pensionrelevant sind. Somit wird die Beamtenpension "schön" runtergefahren. Und gerade Verdi ist in meinen Augen eine Gewerkschaft, die man überhaupt nicht benötigt!
Ja, basierend auf den Ergebnissen der Gewerkschaften in den letzten 30 Jahren sollten diese sich einfach auflösen! Sofort. Zulagen für Einzelne und Streichen von Gruppen und Stufen helfen langfristig doch nur Wenigen. Dass man überhaupt über Familienzulagen sprechen muss, ist doch Kern des Problems. Nur das Verfassungsgericht gibt noch Hoffnung.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,359
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #620 am: 08.02.2022 12:30 »
mit gaaaaaanz viel Glück haben wir vor der parlamentarischen Sommerpause einen Entwurf fürs Kabinett.

Welcher vermutlich nicht verfassungskonform ist ;) Geld muss man ja sparen und nicht ausgeben.

Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 518
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #621 am: 08.02.2022 17:54 »
Ja, basierend auf den Ergebnissen der Gewerkschaften in den letzten 30 Jahren sollten diese sich einfach auflösen! Sofort.

Diese pauschale Kritik kann ich nicht nachvollziehen. Wenn man sich die Entwicklung der durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelte der Gesamtwirtschaft seit 1993 vergleichend mit der Tarifentwicklung beim Bund ansieht, wird man feststellen, dass der öffentliche Dienst nur sehr marginal hinter der Gesamtwirtschaft zurück geblieben ist. Diese kleine Lücke sehe ich mit den übrigen Vorteilen des öffentlichen Dienstes mehr als kompensiert.

Zur Entwicklung siehe dort das erste Diagramm:

https://oeffentlicher-dienst.info/vergleich/entwicklung1/

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,359
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #622 am: 08.02.2022 18:48 »
Wenn man berücksichtigt, das in der Gesamtwirtschaft auch Leiherfirmen und andere Gehaltsdrücker sind... Prost Mahlzeit.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,831
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #623 am: 08.02.2022 19:55 »
Der ÖD Bund hält mit der durchschnittlichen Gehaltsentwicklung unter Einberechnung einer Heerschar ungelernter prekär Beschäftigte so gerade eben mit  und die Länder bleiben selbst hinter diesem Durchschnitt zurück. Wirklich eiine ganz toll!e Leistung!!

Klartext für Asperatus: Das Trauerspiel ist beschämend,.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,061
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #624 am: 08.02.2022 23:24 »
Neben der eigentlich praktisch schon kompensierten "kleinen Lücke" bliebe da noch die nächste heute allerdings bislang nicht ganz kompensierte kleine Lücke, die sich aus den Darlegungen des federführenden damaligen Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat ergibt, nämlich dass die aktuell vom Bund gewährte Nettoalimentation eines in der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 3 eingruppierten verheirateten Beamten mit zwei Kindern rund 9,8 % unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegt, welches zuvor das Bundesinnenministerium in seinem später dann nicht zu finalisierenden ursprünglichen Referentenentwurf bemessen hatte (vgl. hier https://www.berliner-besoldung.de/wie-geht-es-weiter-mit-der-bundesbesoldung-deutscher-beamtinnen-und-beamter/ unter Anlage 1, S. 8 f.). Oder anders ausgedrückt: Die entsprechende sozialhilferechtliche Bedarfsgemeinschaft kann monatlich über 284,28 € mehr verfügen als die gerade genannte Beamtenfamilie, was bedeutete, dass die Nettoalimentation des genannten Beamten um monatlich 719,87 € angehoben werden müsste, um die vormals vom BMI ermittelte Mindestalimentation zu erreichen (ebd., S. 9).

Wie hatte noch Bundesverfassungsgericht hervorgehoben: "Der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich nur auf diejenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (vgl. BVerfGE 120, 125 <155 f.>), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (vgl. BVerfGE 80, 367 <374>; 109, 279 <319>; auch BVerwGE 87, 212 <214>)." (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09  Rn. 135)

Diesen verfassungsrechtlich verbrieften "Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums" verwehrt der Bund auch weiterhin einem nicht geringen Teil seiner Beamten, so wie er einem viel größeren Teil von ihnen weiterhin eine Alimentation auf Höhe der Mindestalimentation verwehrt - und so wie er allen seinen Beamten weiterhin eine amtsangemessene Alimentation verwehrt.

Die Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation wird so teuer werden, dass deren wiederkehrende Vertagung gut nachzuvollziehen ist, jedoch den langjährigen Verfassungsbruch nicht rechtfertigt.

xyz123

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 241
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #625 am: 09.02.2022 07:53 »
Hallo zusammen,

ich war bislang auch nur stiller Mitleser (eigentlich viel zu lange, denn ich dachte, dass sich bei dem Thema deutlich früher etwas tut).
Ich wollte mich einmal bei allen, insbesondere aber bei SwenTanortsch, für die tollen Beiträge bedanken.

Kimonbo

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #626 am: 09.02.2022 09:05 »
@SwenTarosch: oder/und man führt das bedingungslose Grundeinkommen für alle (!) ein, egal ob arm ob reich, dann ist das ganze Problem, und viele andere auch, mit einem Fingerstrich erledigt. Viele Grüße aus dem sonnigen Urlaub

HansGeorg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 192
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #627 am: 09.02.2022 09:11 »
@SwenTarosch: oder/und man führt das bedingungslose Grundeinkommen für alle (!) ein, egal ob arm ob reich, dann ist das ganze Problem, und viele andere auch, mit einem Fingerstrich erledigt. Viele Grüße aus dem sonnigen Urlaub

Was glaubst du warum man das nicht macht. 115% Abstandgebot bei 4 Kopf Modell, also zwei Verdiener. Und das dann in der untersten Besoldungsstufe für einen Beamten.

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 293
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #628 am: 09.02.2022 09:17 »
Der Spaß hört irgendwann auch auf, eine Beamtenfamilie im mittleren Dienst hat defenitiv unter dem Strich weniger als eine Harz IV Familie. Was zahlt denn eine Beamtenfamilie für die Kinder z.B., was eine Harz IV Familie alles erstattet und unentgeltlich bekommt:
- Kitagebühren
- Hortgebühren
- Musikschule
- Zahnspange
- Schulbusfahrschein
- Schulmittel
- usw.
Pro Kind kommen da mehrere Hundert Euro zusammen. Und das kann es einfach nicht sein. Hier läuft was im Öffentlichen Dienst gewaltig schief. Und das muss doch ein Gewerkschaftsfunktionär mit einem monatlichen Einkommen von 10.000 € brutto mal mitbekommen?

Kimonbo

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #629 am: 09.02.2022 09:19 »
Du hast einen Denkfehler: 1000€ für jeden bedingungslos als staatliches Einkommen (Hartz 4-ler genauso wie ein A4 oder A15 Beamter). Dann gibt es auch kein Abstandsgebot mehr - weil es ja keinen Abstand mehr gibt. 1000€ für jeden eben. Und die Besoldung ist dann eben nach Qualifikation.
Hartz 4 gibt es dann ja nicht mehr und somit auch keine Regelungen die sich auf Existenzminimum beziehen. Denn die 1000€ sind ja für alle. Und die Dinge die ein Hartz 4 ler zusätzlich bekommt (Zahnspangen etc.) fallen dann natürlich weg