Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1956116 times)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #705 am: 18.02.2022 10:54 »
Ab dem 3. Kind ist laut Bundesverfassungsgericht "kriegsentscheidend", deshalb die massiven Änderungen dazu in den Bundesländern!

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #706 am: 18.02.2022 10:57 »
Ab dem 3. Kind ist laut Bundesverfassungsgericht "kriegsentscheidend", deshalb die massiven Änderungen dazu in den Bundesländern!

Nein. Da geht es um ein ganz anderes Urteil.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #707 am: 18.02.2022 10:58 »
Welche Familien? Nur 3-Kind? Und wieso ab 01.07.21? Wohl dem der trotz Rundschreiben Widerspruch eingelegt hat.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #708 am: 18.02.2022 10:58 »
Ich höre, dass was kommen wird.

Die aktuelle Lage ist ja die, ein normaler Bundesbeamter mit A 10, verheiratet, 3 Kinder und der letzten Erfahrungsstufe hat eine Bruttobesoldung nach den aktuellen Besoldungstabellen von 5.069,00 €.
Der "gleiche Beamte", angestellt beim Land Thüringen erhält eine monatliche Bruttobesoldung von 5.735,00 €.

Das heißt der Beamte verdient in Thüringen 666,00 € brutto mehr als beim Bund, aufs Jahr gerechnet sind das 7.992,00 €.

Ihr seht, wie absurd es in Deutschland geworden ist.

Das BMI wird und muss reagieren! Und die betreffenden Familien erhalten laut Rundschreiben des BMI eine saftige Nachzahlung rückwirkend ab dem 01.07.2021!   

Warum ab dem 01.07.2021? Es ist doch eher rückwirkend ab dem 01.01.2021, oder?
In diesem Rundschreiben steht, dass ab dem Jahr 2021 keine Widersprüche notwendig seien, somit das ganze Jahr?

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #709 am: 18.02.2022 10:59 »
Der Widerspruch ist nicht notwendig! Wenn die Änderung für das 3. Kind und jedes weiteres in der Bundesbesoldung kommt, wird ab 01.07.21 automatisch nachgezahlt!

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #710 am: 18.02.2022 11:00 »
Ab dem 3. Kind ist laut Bundesverfassungsgericht "kriegsentscheidend", deshalb die massiven Änderungen dazu in den Bundesländern!

Nein. Da geht es um ein ganz anderes Urteil.

Vor allem das. Es ging gar nicht um eine 3-Kind Familie. Das besagte 3-Kind Urteil betraf NRW glaube ich.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #711 am: 18.02.2022 11:01 »
Ich zitiere:

"I. Widersprüche in Bezug auf die Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation von Beam-tinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern seit dem Jahr 2017
In Fortschreibung meines Rundschreibens vom 1. Februar 2018 (Bezug zu 1.) wird angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG auf die Er-hebung der Einrede der Verjährung durch den Bund bei den im Jahr 2017 und zugleich für die Folgejahre bzw. in den Folgejahren erhobenen, derzeit ruhend gestellten Widersprüchen weiter-hin verzichtet. Ab dem Jahr 2021 wird zusätzlich auf das Erfordernis der haushaltsjahrnahen Gel-tendmachung von Ansprüchen verzichtet. Widersprüche von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern gegen die Höhe der Besoldung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich."

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #712 am: 18.02.2022 11:04 »
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gilt für alle Besoldungsgesetzgeber, auch für Bund!

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #713 am: 18.02.2022 11:05 »
I aus besagtem Rundschreiben wird hier die wenigsten interessieren. Viel wichtiger ist II, da hiervon vermutlich deutlich mehr Beamte betroffen sind. Darauf zielten auch unsere Nachfragen zu deinen Äußerungen ab.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #714 am: 18.02.2022 11:07 »
Nochmal abschließend, und schon die Hälfte aller Bundesländer haben dieses Urteil schon umgesetzt.
Und der von mir beschriebenen Beamtenfamilie wird ein Gesamtfamilienzuschlag von ca. 1200 - 1700 € in den betreffenden Ländern gewährt, beim Bund kommt man in dieser Konstellation "nur" auf ca. 800,00 €

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #715 am: 18.02.2022 11:11 »
Nochmal abschließend, und schon die Hälfte aller Bundesländer haben dieses Urteil schon umgesetzt.
Und der von mir beschriebenen Beamtenfamilie wird ein Gesamtfamilienzuschlag von ca. 1200 - 1700 € in den betreffenden Ländern gewährt, beim Bund kommt man in dieser Konstellation "nur" auf ca. 800,00 €

Und es wird spekuliert, dass diese hohen Gesamtfamilienzuschläge der Länder verfassungswidrig sind.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #716 am: 18.02.2022 11:15 »
Der DBB scheint hier mitzulesen, wenigestens eine Gewerkschaft!

https://www.dbb.de/artikel/bundesbeamtinnen-und-beamte-alimentation-und-arbeitszeit-im-fokus.html

Fakt ist, dass der Bund für das 3. Kind und jedes weitere nur 400,00 € Familienzuschlag zahlt, die Bundesländer zahlen teilweise jetzt nach ihren Änderungen schon 800,00 € - 1200,00 € für das 3. Kind und jedes weitere.

Wie ich aus den Fluren des BMI höre, wird man einfach regeln und an die Bundesländer anpassen, mindestens 400 €!
Der regionale Familienzuschlag ist nicht vom Tisch, wird aber denn wahrscheinlich neu angepasst und berechnet, so dass auch Familien mit 1 oder 2 Kindern etwas Ausgleich bekommen.
Die "normale" Besoldung soll dann in der neuen Tarifrunde ab 01/23 verhandelt werden.

Der Fahrplan ist erstmal, das Bundesverfassungsgericht zu befriedigen und die Verfassungsverstöße zu heilen.
 


Die Verfassungsverstöße werden eben nicht durch die Anpassung der Besoldung kinderreicher Familien geheilt. Das andere Bundesländer da schon was getan haben ist unerheblich. Und eine Reparatur nur dieser Baustelle ist schon gar nicht ausreichend, um dem Urteil des BVerfG aus 2020 zu entsprechen.

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #717 am: 18.02.2022 11:25 »
Vielleicht interessiert ja den einen oder anderen was mir das DLZ zugeschickt hat.

Zitat
Sehr geehrter Herr BlauerJunge,

Ihr Widerspruch in der o.g. Angelegenheit (Amtsangemessene Alimentation nach dem BBesG) ist eingegangen und wurde mir vom Referat PX III 2 am 20.01.22 zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.

Ihr Widerspruch wird ruhend gestellt.

Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 verzichtet der Bund gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung. Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Unleserlich

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #718 am: 18.02.2022 11:43 »
ich kann es ja noch nicht glauben, aber das würden ja heftige Nachzahlungen werden.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #719 am: 18.02.2022 11:57 »
Ich höre, dass was kommen wird.

Die aktuelle Lage ist ja die, ein normaler Bundesbeamter mit A 10, verheiratet, 3 Kinder und der letzten Erfahrungsstufe hat eine Bruttobesoldung nach den aktuellen Besoldungstabellen von 5.069,00 €.
Der "gleiche Beamte", angestellt beim Land Thüringen erhält eine monatliche Bruttobesoldung von 5.735,00 €.

Das heißt der Beamte verdient in Thüringen 666,00 € brutto mehr als beim Bund, aufs Jahr gerechnet sind das 7.992,00 €.

Ihr seht, wie absurd es in Deutschland geworden ist.

Das BMI wird und muss reagieren! Und die betreffenden Familien erhalten laut Rundschreiben des BMI eine saftige Nachzahlung rückwirkend ab dem 01.07.2021!   

danke einmal für diesen Vergleich. Ich habe gerade mal meine Daten in den Thüringen Rechner eingegeben. Das ist schon erschreckend, wie groß der Unterschied ist.