Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1953538 times)

Aloha

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #810 am: 23.02.2022 14:42 »
Hier geht's zur Jahresvorschau 2022 des BVerfG
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2022/vorausschau_2022_node.html
u.a.:
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.   

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #811 am: 23.02.2022 17:20 »
Ich will mehr Geld! Ministerialbeamter Bund, Single.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #812 am: 23.02.2022 17:29 »
Rheinland-Pfalz sieht beim Familienzuschlag jetzt nach.

Für ein verheiratetes Paar mit 3 Kindern zahlt Rheinland-Pfalz jetzt auch einen erhöhten Familienzuschlag von 1.100,00 €. Nochmal der Bund zahlt bei gleicher Konstellation 800,00 €.
Sehr viele Bundesländern zahlen außerdem noch 100 € Stellenzulage, was der Bund nicht macht.
Rheinland-Pfalz zahlt für die unteren Besoldungsgruppen sogar noch einen Sonderzuschlag zum Familienzuschlag.
Schaut Euch mal den Gesetzentwurf an:

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/rp/rp-d-18-2300.pdf

Ich hätte niemals gedacht, dass der Bund so weit hinterher hingt und nicht in der Lage ist, schnell die Sache anzupassen, dass die Familien amtsangemessen versorgt werden.

Lieber schreibt die Bundesinnenministerin Beiträge in linksradikalen Zeitungen. Ich bin fassungslos!


xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #813 am: 23.02.2022 20:54 »
Hallo zusammen,
ich habe gerade mal anhand der Entwürfe der Länder ganz grob die Nachzahlung für die Bundesbeamten berechnet. Natürlich unter der Annahme, dass der Bund es ähnlich oder sogar besser regelt als die Länder. Da kommen ja unvorstellbare Summen zusammen. Meint ihr der Bund zahlt das wirklich für mindestens 2021 und 2022 nach?

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #814 am: 24.02.2022 08:17 »
Naja soviel Bundebeamte mit mehr als 2 Kindern gibt es auch wieder nicht, da werden wahrscheinlich vielleicht
100 Millionen ausreichen, auch beim Regionalen Ergänzungszuschlag wird man noch unter 1 Milliarde bleiben.
Interessant wird es dann, wenn die allgemeine Besoldung mal um 6 oder 8% angehoben werden muss.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #815 am: 24.02.2022 08:33 »
Wenn die Grundbesoldung wirklich um 6-8% steigen wird, mach ich eine extra Krim-Sekt Flasche auf 😅👌🤣

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #816 am: 24.02.2022 08:44 »
Wenn die Grundbesoldung wirklich um 6-8% steigen wird, mach ich eine extra Krim-Sekt Flasche auf 😅👌🤣

:) da wäre ich dabei

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #817 am: 24.02.2022 09:34 »
Wenn die Grundbesoldung wirklich um 6-8% steigen wird, mach ich eine extra Krim-Sekt Flasche auf 😅👌🤣

8% wären schon eine Hausnummer. Gerne in Verbindung mit der 39h Woche.

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #818 am: 24.02.2022 11:42 »
Wenn die Grundbesoldung wirklich um 6-8% steigen wird, mach ich eine extra Krim-Sekt Flasche auf 😅👌🤣
Und wenn nicht, dann heißt es weiterklagen.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #819 am: 24.02.2022 11:55 »
Wenn die Grundbesoldung wirklich um 6-8% steigen wird, mach ich eine extra Krim-Sekt Flasche auf 😅👌🤣
Und wenn nicht, dann heißt es weiterklagen.

Ganz genau, und nicht vergessen immer schön Widersprüche einreichen. Wenn die jetzt noch 10 Jahre für eine verfassungskonforme Besoldung brauchen, bestehen gute Chancen auf Nachzahlung. Da kann man sich dann später das ein oder andere Sabbatjahr von gönnen.

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #820 am: 24.02.2022 13:09 »
Wenn die Grundbesoldung wirklich um 6-8% steigen wird, mach ich eine extra Krim-Sekt Flasche auf 😅👌🤣
;D..wenn in Berlin die Grundbesoldung um 8 % steigt, wird dort wahrscheinlich erst das aktuelle Niveau vom Bund oder Bayern erreicht..

...will heissen, die heute führenden Besoldungen werden - wenn es denn dazu kommt - gar nicht oder am Wenigstens profitieren...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #821 am: 24.02.2022 13:37 »
Wenn die Grundbesoldung wirklich um 6-8% steigen wird, mach ich eine extra Krim-Sekt Flasche auf 😅👌🤣
;D..wenn in Berlin die Grundbesoldung um 8 % steigt, wird dort wahrscheinlich erst das aktuelle Niveau vom Bund oder Bayern erreicht..

...will heissen, die heute führenden Besoldungen werden - wenn es denn dazu kommt - gar nicht oder am Wenigstens profitieren...
Oh doch, beide müssen sich nach den teuersten Wohngegenden (Wohngeldstufen) ausrichten, Berlin hat nur eine Wohngegend ist nicht die höchste Wohngeldstufe, wenn ich mich nicht täusche  ::).

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #822 am: 24.02.2022 13:46 »
...aber Zwiesel im Bayerischen Wald nicht... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #823 am: 24.02.2022 13:51 »

Ich würde durchaus auf zukünftige Besoldungserhöhungen verzichten, wenn eine 35 Studnewoche eingeführt werden würde. Jeden Tag eine Stunde eher gehen oder alternativ jeden zweiten Freitag frei, das hätte schon etwas in Bezug auf Work Live Balance. Ich glaube Auf mir in Vergangenheit und Gegenwart vorenthaltende Besoldungen möchte ich natürlich nicht verzichten.

sapere aude

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #824 am: 24.02.2022 14:07 »

Ich würde durchaus auf zukünftige Besoldungserhöhungen verzichten, wenn eine 35 Studnewoche eingeführt werden würde. Jeden Tag eine Stunde eher gehen oder alternativ jeden zweiten Freitag frei, das hätte schon etwas in Bezug auf Work Live Balance. Ich glaube Auf mir in Vergangenheit und Gegenwart vorenthaltende Besoldungen möchte ich natürlich nicht verzichten.

Bei einer Besoldungserhöhung von ca. 15% kannst du entsprechend in Teilzeit gehen.