Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1953771 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #885 am: 22.03.2022 09:22 »
Mir ist klar, dass es auch nicht "das" Nettoeinkommen gibt, sondern weitere Parameter betrachtet werden müssen. Trotzdem halte ich das, unter der Betrachtung dieser Parameter (wurden oben auch schon genannt), für einen Vergleich zielführender als das reine Bruttoeinkommen.

Wir sind aber etwas vom Thema abgekommen. Fakt ist, dass man als A12/4 (gemittelte erreichbare Stufe, StKl. 1, ca. 350€ PKV) als Single mit ca. 3250€ netto nach PKV knapp zu den oberen 10% der Bevölkerung bzgl. Einkommen gehört. Man gehört somit zu den Besserverdienenden und das ist schon bemerkenswert, da wir hier "nur" vom gD sprechen. Als Vater 2er Kinder mit Ehefrau (A12/4, StKl. 4, ca. 250€ PKV, Ehefrau Teilzeit mit ca. 1500€ netto, 2mal Kindergeld) mit ca. 5400€ netto nach PKV sieht das schon anders aus. Da liegen dann 30% vergleichbarer Paare mit Einkommen vor dem Beamten.

Berechnet hiermit:

https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/einkommen-so-wohlhabend-sind-sie-im-vergleich-zu-anderen-machen-sie-den-test/27932532.html

Datengrundlage steht im Artikel. Ob man das jetzt als breite Masse der Bevölkerung betrachten möchte sei jedem selbst überlassen. Ich hab's mir mal einfach gemacht zu Anschauungszwecken.

Um zum Thema zu bleiben, rhetorische Frage: Wann kommt das BMI endlich ausm Knick? Kann man sich langsam nicht mehr ansehen, dieses Trauerspiel. Ich weiß Abteilung KM, blabla. Wen interessiert das?

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #886 am: 22.03.2022 09:29 »
so langsam kommen wir hier aber vom Thema ab. Oder wollen wir uns jetzt die Untätigkeit des Besoldungsgesetzgebers schön rechnen ?

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #887 am: 22.03.2022 09:36 »
Hallo zusammen,

was denkt ihr, was bringt uns der März? Vielleicht einen Entwurf für die Bundesebene? Oder ist das immer noch zu früh?

Dann kann ich ja schon mal die Frage wiederholen und auf April anpassen :)

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #888 am: 22.03.2022 09:49 »
Ich muss ehrlich zugeben das mir gar nicht bewusst war das es überhauptAnpassungen in Planung sind.
Klar zum 1. April gibt es mal wieder eine Erhöhung der Dienstbezüge, das Geld verschwindet zwar in meinem Tank aber das ist eine andere Geschichte.
Das eine Neuausrichtung oder eine deutliche Anpassung der Beamtenbezüge in Planung ist hätte ich nicht gedacht. Ich habe noch 18 Jahre bis zur Pension und bin mir relativ sich das nicht in die Richtung nicht grossartig viel tun wird ausser die generellen Anpassungen der Tarifbeschäftigten die auf die Beamten übernommen werden.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #889 am: 22.03.2022 09:53 »
Ich muss ehrlich zugeben das mir gar nicht bewusst war das es überhauptAnpassungen in Planung sind.
Klar zum 1. April gibt es mal wieder eine Erhöhung der Dienstbezüge, das Geld verschwindet zwar in meinem Tank aber das ist eine andere Geschichte.
Das eine Neuausrichtung oder eine deutliche Anpassung der Beamtenbezüge in Planung ist hätte ich nicht gedacht. Ich habe noch 18 Jahre bis zur Pension und bin mir relativ sich das nicht in die Richtung nicht grossartig viel tun wird ausser die generellen Anpassungen der Tarifbeschäftigten die auf die Beamten übernommen werden.

genau das spielt dem BMI auch super in die Hände. Hier im Forum sind Leute aktiv, die auch mal über den Tellerrand  schauen. Ein massiv großer Anteil der Beamten hat von Unteralimentation noch nie was gehört. Und so kann auch kein ausreichender Druck aufgebaut werden.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #890 am: 22.03.2022 09:58 »
Ich muss ehrlich zugeben das mir gar nicht bewusst war das es überhauptAnpassungen in Planung sind.
Klar zum 1. April gibt es mal wieder eine Erhöhung der Dienstbezüge, das Geld verschwindet zwar in meinem Tank aber das ist eine andere Geschichte.
Das eine Neuausrichtung oder eine deutliche Anpassung der Beamtenbezüge in Planung ist hätte ich nicht gedacht. Ich habe noch 18 Jahre bis zur Pension und bin mir relativ sich das nicht in die Richtung nicht grossartig viel tun wird ausser die generellen Anpassungen der Tarifbeschäftigten die auf die Beamten übernommen werden.
Wahrscheinlich trifft das den Nagel auf den Kopf.
Bei den Soldaten sind ja auch nicht alle Beamte und selbst Berufssoldaten sehen sich auch nicht so richtig als Beamte auch wenn das rein rechtlich schon so passt.
Unteralimentation höre ich aber tatsächlich zum ersten Mal und ich würde mich schon eher zu dem Personenkreis zählen der Interessiert ist. Muss mich da mal einlesen.
Ich möchte jetzt nicht das ganze Topic quer lesen, gibt es denn schon ein Schriftstück oder ähnliches aus dem hervor geht dass das BMI sich in der Richtung "Neuordnung Beamtenbesoldung" bewegt oder ist das nur ein frommer Wunsch?
genau das spielt dem BMI auch super in die Hände. Hier im Forum sind Leute aktiv, die auch mal über den Tellerrand  schauen. Ein massiv großer Anteil der Beamten hat von Unteralimentation noch nie was gehört. Und so kann auch kein ausreichender Druck aufgebaut werden.

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #891 am: 22.03.2022 10:01 »
Mir ist klar, dass es auch nicht "das" Nettoeinkommen gibt, sondern weitere Parameter betrachtet werden müssen. Trotzdem halte ich das, unter der Betrachtung dieser Parameter (wurden oben auch schon genannt), für einen Vergleich zielführender als das reine Bruttoeinkommen.

Wir sind aber etwas vom Thema abgekommen. Fakt ist, dass man als A12/4 (gemittelte erreichbare Stufe, StKl. 1, ca. 350€ PKV) als Single mit ca. 3250€ netto nach PKV knapp zu den oberen 10% der Bevölkerung bzgl. Einkommen gehört. Man gehört somit zu den Besserverdienenden und das ist schon bemerkenswert, da wir hier "nur" vom gD sprechen. Als Vater 2er Kinder mit Ehefrau (A12/4, StKl. 4, ca. 250€ PKV, Ehefrau Teilzeit mit ca. 1500€ netto, 2mal Kindergeld) mit ca. 5400€ netto nach PKV sieht das schon anders aus. Da liegen dann 30% vergleichbarer Paare mit Einkommen vor dem Beamten.

Berechnet hiermit:

https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/einkommen-so-wohlhabend-sind-sie-im-vergleich-zu-anderen-machen-sie-den-test/27932532.html

Datengrundlage steht im Artikel. Ob man das jetzt als breite Masse der Bevölkerung betrachten möchte sei jedem selbst überlassen. Ich hab's mir mal einfach gemacht zu Anschauungszwecken.

Um zum Thema zu bleiben, rhetorische Frage: Wann kommt das BMI endlich ausm Knick? Kann man sich langsam nicht mehr ansehen, dieses Trauerspiel. Ich weiß Abteilung KM, blabla. Wen interessiert das?

Solange die Frau ganz oder teilweise arbeiten geht ist die Welt in Ordnung.
Aber wir haben gerade Zwillinge als Nachwuchs.
Wenn man dann mal seine Frau und seine 3 Kinder bei PKV anmelden darf, der weiß was es kostet.
Als A9/6 hat man zwar mit den ganzen Familienzuschlägen ca. 4000 Euro raus.
Aber dann gehen alleine davon schon fast 700,- Euro an die PKV.
Dann braucht man mit 3 Kindern ja doch einen gewissen erhöhten Wohnraum, was im Einzugsbereich von Stuttgart und Daimler dementsprechend kostet.
Dann muss man auch überlegen. Reicht das Auto noch aus oder muss was größeres her.
Ich habe jetzt festgestellt, dass von 2 auf 3 Kinder genau der Knackpunkt ist, wo man vieles überdenken muss.

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #892 am: 22.03.2022 10:09 »
Solange die Frau ganz oder teilweise arbeiten geht ist die Welt in Ordnung.
Aber wir haben gerade Zwillinge als Nachwuchs.
Wenn man dann mal seine Frau und seine 3 Kinder bei PKV anmelden darf, der weiß was es kostet.
Als A9/6 hat man zwar mit den ganzen Familienzuschlägen ca. 4000 Euro raus.
Aber dann gehen alleine davon schon fast 700,- Euro an die PKV.
Dann braucht man mit 3 Kindern ja doch einen gewissen erhöhten Wohnraum, was im Einzugsbereich von Stuttgart und Daimler dementsprechend kostet.
Dann muss man auch überlegen. Reicht das Auto noch aus oder muss was größeres her.
Ich habe jetzt festgestellt, dass von 2 auf 3 Kinder genau der Knackpunkt ist, wo man vieles überdenken muss.

Und genau das ist ja Thema der Diskussion, wie man dann noch amtsangemessen besoldet ist.
Der - übrigens in der Privatwirtschaft und bei Tarifbeschäftigten im öD nicht vorhandene - Zuschlag für Verheiratsein und Kinder reiche zusammen mit der Grundbesoldung dafür nicht aus.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #893 am: 22.03.2022 10:14 »
Und die Single Beamten mit Steuerklasse 1 dürfen nicht vergessen werden. Gerade bei uns  als bundesbeamtin in einem Bundesministerium sind dringend Besoldungserhöhungen Nötig, damit ich von was leben kann

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #894 am: 22.03.2022 10:43 »
Mir ist klar, dass es auch nicht "das" Nettoeinkommen gibt, sondern weitere Parameter betrachtet werden müssen. Trotzdem halte ich das, unter der Betrachtung dieser Parameter (wurden oben auch schon genannt), für einen Vergleich zielführender als das reine Bruttoeinkommen.

Wir sind aber etwas vom Thema abgekommen. Fakt ist, dass man als A12/4 (gemittelte erreichbare Stufe, StKl. 1, ca. 350€ PKV) als Single mit ca. 3250€ netto nach PKV knapp zu den oberen 10% der Bevölkerung bzgl. Einkommen gehört. Man gehört somit zu den Besserverdienenden und das ist schon bemerkenswert, da wir hier "nur" vom gD sprechen. Als Vater 2er Kinder mit Ehefrau (A12/4, StKl. 4, ca. 250€ PKV, Ehefrau Teilzeit mit ca. 1500€ netto, 2mal Kindergeld) mit ca. 5400€ netto nach PKV sieht das schon anders aus. Da liegen dann 30% vergleichbarer Paare mit Einkommen vor dem Beamten.

Berechnet hiermit:

https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/einkommen-so-wohlhabend-sind-sie-im-vergleich-zu-anderen-machen-sie-den-test/27932532.html

Datengrundlage steht im Artikel. Ob man das jetzt als breite Masse der Bevölkerung betrachten möchte sei jedem selbst überlassen. Ich hab's mir mal einfach gemacht zu Anschauungszwecken.

Um zum Thema zu bleiben, rhetorische Frage: Wann kommt das BMI endlich ausm Knick? Kann man sich langsam nicht mehr ansehen, dieses Trauerspiel. Ich weiß Abteilung KM, blabla. Wen interessiert das?

Solange die Frau ganz oder teilweise arbeiten geht ist die Welt in Ordnung.
Aber wir haben gerade Zwillinge als Nachwuchs.
Wenn man dann mal seine Frau und seine 3 Kinder bei PKV anmelden darf, der weiß was es kostet.
Als A9/6 hat man zwar mit den ganzen Familienzuschlägen ca. 4000 Euro raus.
Aber dann gehen alleine davon schon fast 700,- Euro an die PKV.
Dann braucht man mit 3 Kindern ja doch einen gewissen erhöhten Wohnraum, was im Einzugsbereich von Stuttgart und Daimler dementsprechend kostet.
Dann muss man auch überlegen. Reicht das Auto noch aus oder muss was größeres her.
Ich habe jetzt festgestellt, dass von 2 auf 3 Kinder genau der Knackpunkt ist, wo man vieles überdenken muss.

Ich habe natürlich versucht zu vergleichen, was annähernd vergleichbar ist. In meinem Beispiel eine 4-köpfige Familie mit einer in Teilzeit arbeitenden Ehefrau. Das andere Konstellationen ganz andere Ergebnisse mit sich bringen ist unstrittig. Ich bezog mich dabei übrigens auch nur auf die zuletzt angestellte Diskussion, wo man sich mit A12/x einkommensseitig im Vergleich zur restlichen Bevölkerung befindet.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #895 am: 22.03.2022 10:50 »
Und genau das ist ja Thema der Diskussion, wie man dann noch amtsangemessen besoldet ist.
Der - übrigens in der Privatwirtschaft und bei Tarifbeschäftigten im öD nicht vorhandene - Zuschlag für Verheiratsein und Kinder reiche zusammen mit der Grundbesoldung dafür nicht aus.

Die "Privatwirtschaft" interessiert aber keinen. Die werden außerdem durch das Kurzarbeitergeld genug gepampert. Ansonsten können diese auch jederzeit Wohngeld oder andere Zuschüsse beantragen. Das kann der Beamte nicht.

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #896 am: 22.03.2022 10:59 »
Das ist einer der zentralen Gründe dafür, warum bei Vergleichen zumeist mit Bruttowerten gearbeitet wird.
Nein, das war mal der Grund, der immer noch vorgeschoben wird.

Die Daten liegen vor.
Wenn man wollte, könnte man sie nutzen. Datenschutz ist da kein Problem.

Der Staat weiß was die Leute verdienen, der Staat weiß in welcher Lebenssituation sie sind, der Staat kennt die Mieteinnahmen der vermieteten Objekte.

Allein, der Staat ist unfähig seine Daten zu nutzen.

Zitat
Nettowerte werden je durch die individuelle Situation verzerrt.
Sehe ich absolut nicht, sondern im Gegenteil, da bei der Beurteilung ob die Mindestalimentation vorliegt und somit auch ob amtsangemessen gezahlt wird, die Nettowerte das einzige Maß sind, welches die Realität widerspiegelt.

Individuelle Situationen sind nicht so vielfältig zu betrachten, wie das oftmals als Problem hingestellt wird.
Die Parameter sind überschaubar und mit Datenanalysetechnik aus dem letztem Jahrhundert beherrschbar.

Es sprechen halt in diesem Bereich immer noch Menschen die keine Ahnung von Datenverarbeiteung haben, weil sie nicht über den Taschenrechner hinausdenken wollen.

Fixwerte wie kosten der Sozialenteilhabe sind sicher schwieriger zu beurteilen, da kann man aber mal eben 2 Mio für ne Studie rausklöppeln, dann hat man das wissenschaftlich fundiert für die nächsten 10 Jahre.

Mietkosten: weiche Daten liegen bei der Steuer und dem Meldeamt, bisserl Statistik drüber sollte es einigermaßen evident sein. Meldepflicht der Vermieter (auch für nen quali Mietspiegel geeignet) und man wäre safe.
Datenschutzproblematik: Lüge
Aufwand für Vermieter zu hoch: Blödsinn ist nur eine Zahl mehr in der Steuer.
oder in der "elektronischen" Meldebescheinigung


Der Staat will aber offensichtlich keine Klarheit der Daten (offtopic, so wie bei den ganzem Corona geraffel), weil er sich damit ja seiner Mauschelei und Lobbybedienung berauben würde.
So kommt es mir zumindest vor.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #897 am: 22.03.2022 11:11 »
Gibt es denn keine Neuigkeiten, insbesondere von denen hier im
Forum die „Verbindungen“ ins BMI haben?
Auf meine Nachfrage(n) im BMI bekomme ich nur die Antwort, dass ein Gesetzesentwurf im
ersten Halbjahr 2022 geplant ist, aber es ist doch jetzt mal allerhöchste Zeit dass ein neuer Entwurf kommt!

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #898 am: 22.03.2022 12:26 »
Es wird halt nichts durchgereicht, kann man auch verstehen. Die Problematik des Familienzuschlages ist verfassungsmäßig höchst heikel. Man verlangt von den Beamtinnen und Beamten volle Verfassungstreue (Streikverbot, Neutralitätsvgebot usw.), verstößt der Beamte gegen diese Gebote, wird massiv sanktioniert. Der Staat auf der anderen Seite verstößt bzgl. des Familienzuschlages voll gegen das GG und es hat keine Konsequenzen.
Es liegt nicht an den Beamten und Juristen im BMI, dass es keine Regelung gibt, sollte ja Mitte 2021 mit dem RFZ kommen. Die Hauptschuldigen sind die Ampel und die Leute die vorher Verantwortung in der Regierung getragen haben. Zuerst ist hier Herr Scholz zu nennen, der damals den Entwurf vom BMF blockiert hatte. Weitere Verantwortungsträger sind mit Herrn Lindner und Frau Fäser jetzt dazugekommen. Eine Lösung zwischen diesen drei Ministerien wäre ja schnell möglich, aber wir kennen die Damen und Herren jetzt näher!

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #899 am: 22.03.2022 14:07 »
Es wird halt nichts durchgereicht, kann man auch verstehen. Die Problematik des Familienzuschlages ist verfassungsmäßig höchst heikel. Man verlangt von den Beamtinnen und Beamten volle Verfassungstreue (Streikverbot, Neutralitätsvgebot usw.), verstößt der Beamte gegen diese Gebote, wird massiv sanktioniert. Der Staat auf der anderen Seite verstößt bzgl. des Familienzuschlages voll gegen das GG und es hat keine Konsequenzen.
Es liegt nicht an den Beamten und Juristen im BMI, dass es keine Regelung gibt, sollte ja Mitte 2021 mit dem RFZ kommen. Die Hauptschuldigen sind die Ampel und die Leute die vorher Verantwortung in der Regierung getragen haben. Zuerst ist hier Herr Scholz zu nennen, der damals den Entwurf vom BMF blockiert hatte. Weitere Verantwortungsträger sind mit Herrn Lindner und Frau Fäser jetzt dazugekommen. Eine Lösung zwischen diesen drei Ministerien wäre ja schnell möglich, aber wir kennen die Damen und Herren jetzt näher!

Kann sich jemand vorstellen, warum Scholz  & Co das Ganze so lange herauszögern? Die Rechtslage ist doch eindeutig. Haben die was gewonnen, wenn sie meiner 5 köpfigen Familie irgendwann 50.000 € nachzahlen müssen?